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Der Israelit · 1900-06-28 · Heft 51-52 (28.6.1900) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 51-52 (28.6.1900)
Date
1900-06-28
Page
– (sequence 25)
Language
German
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4L Jahrgang Dritte Beilage zu M 51 & 52 des „Israelit". Literarischer Wericht. NU-W1 I-/-7 --»17 he HEB B1TI 'D tsx rrrr ".w e"rzr,ve rrbbxr P]tom 2X7 pzr:2 n :*no ."s:n pxn V2“!jr ppn Verlag: E. Marder in Pokv gorze (bei Krakau) Der erste Theil der vorliegenden Schrift enthält einen allerdings seltenen, aber doch schon früher durch den Druck veröffentlichten hagadisch-halachischen Vortrag von Rabbi Jakob Emden s. A. Der zweite Theil greift einen in allerneuster Zeit sehr akut gewordenen Gegenstand zur Behandlung heraus: Mizwas Mezize. Der Fragesteller ist kein Geringerer als Rabbi Zewi Hirsch Lehren s. A. aus Amsterdam, der sich mit seiner Anfrage an einen der berühmtesten Meister der Thora gewandt hat, an den Rabbiner von Werbau, Verfasser des n-rr nyir -c. Die niirn ist von dem Herausgeber unter anderen Manuskripten in Preßburg aufgefunden worden und liegt zum ersten Male gedruckt vor. Sie ist nach verschiedenen Seiten hin hochinteressant; schon in der Präcisirung der Frage. Rabbi Hirsch Lehren erzählt darin, daß er einen Gedankenaustausch über den Gegenstand mit einem ausländischen gottessürchtigen Gelehrten und Rabbiner gehabt habe, der selber als praktischer Mohel funktionirt. Dort sei regierungsseitig die Vornahme der Mezize untersagt worden, weil dieselbe der Regierung nicht als wesentlicher Theil der Mizwesmila, sondern nur als ein Vorbeugungsmittel bezeichnet worden sei, um die mit der Operation verbundenen Gefahren zu mildern. Die der Behörde maßgebenden Aerzte behaupten nun, daß auch bei jeglicher Unterlassung der Mezize keinerlei Gefahr zur Zeit constatirt worden sei, daß jedes Bedenken nach dieser Seite hin ursprünglich nur in heißem Klima seine Berechtigung gehabt habe, für uns aber völlig gegenstandslos geworden sei. Infolge dieses ärztlichen Gutachtens wurde also die Mezize untersagt. Der von dem Verbot betroffene Rabbiner nimmt aber im Geheimen dennoch die Mezize vor, trägt aber religiöse Bedenken, dies an rctr und 21B cvi zu thun, weil auch ihm auf Grund von Erfahrungen an Kindern, bei welchen die Mezize nicht vollzogen wurde, ohne daß ein schädlicher Einfluß constatirt wurde, sich die Ueberzeugung gebildet hat, daß ihre Unterlassung gefahrlos sei. Er sieht es daher als 212 er, rav bfrn an, auch an diesen Tagen die Mezize vorzunehmen. Rabbi Hirsch Lehren gibt seinem Erstaunen über derartige Anschauungen bei einem gottessürchtigen Thoragelehrten unverhohlenen Ausdruck und weist auf die unverbrüchliche ewige Verbindlichkeit dieser Bestimmungen hin, deren präciser Ausdruck py-rs: pSmo nz&z i'üTC' und wb |*:n2j.* p”o x*?“ x;cx ’xrr keinen Zweifel darüber läßt, daß diese Bestimmungen durch die jeweiligen Auffassungen wissenschaftlicher Autoritäten nicht beseitigt werden können. Der Rabbiner wies jedoch daraus hin, daß diese unverbrüchliche ewige Giltigkeit unserer Gesetze vielfache Modificationen erfahren haben und noch täglich erfahre, wenn die Voraussetzungen sich durch Veränderung der ganzen Natur, des Ortes, des Klkmas geändert haben. Ein solcher Fall liege hier vor, was Rabbi Hirsch Lehren bestreitet, von dem betreffenden Rabbiner aber trotzdem aufrecht erhalten wird. Rabbi Hirsch Lehren s. Ä. ruft nun in dieser Polemik den Verfasser des nrn r,sv zur Hilfe, die ihm auch in. so genialer, reicher Weise wird, daß es nicht möglich ist, die einzelnen Momente hier aufzuzählen und eingehend zu würdigen. Die vorliegende behandelt den Gegenstand mit einer Vielseitigkeit und Gründlichkeit, daß Niemand, der diesen Deduktionen folgt, darüber ferner im Zweifel sein kann, daß die wissenschaftlichen Ansichten irgend welcher Zeit keinerlei Einfluß auf die strikte Beibehaltung der -i-Äc weder an Wochentagen, noch an rzu> haben könne. Leider ist der Schlußtheil der 7!2ww nicht vorhanden. So bedauerlich dies auch an und für sich ist, so wird doch das Resultat, zu welchem die .“2itrn führt, dadurch nicht beeinträchtigt. Da die Frage in jüngster Zeit von verschiedener Seite öffentlich und manchmal recht einseitig behandelt wurde, so darf die vorliegende Schrift, deren Preis dem Wohlthätigkeitssinn der Käufer überlassen bleibt, gewiß auf eine um so willigere Aufnahme rechnen, als ihr Ertrag dem greisen Herausgeber die Möglichkeit beschaffen soll, nach dem heiligen Lande überzusiedeln und dort seinen Lebensabend zu verbringen. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. München, 20. Juni. In der Nacht vom 14. zum 16. Juni ist Herr Commerzienrath Louis Reichenb e r g e r einem tückischen, überaus qualvollen Leiden erlegen. Einer der besten und angesehensten unserer hiesigen Bürger, der alles, was er gewesen und geworden, nur eigener Kraft und eigenem Fleiße verdankte, ist mit ihm aus diesem Leben geschieden. Sein geschärfter Blick und vor allem seine große Arbeitsfreudigkeit ließen ihn als außerordentlich befähigt dazu erscheinen, sich neben den beruflichen Arbeiten auch in der Förderung von Interessen des Gesammt-

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