Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 50 (21.6.1900)
- Date
- 1900-06-21
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1039 Strauß beantragte Reformen auf dem Gebiete der Leichenbestattung, die in Erwägung gezogen werden sollen. Rußland. Riga. Im Jahre 1894 erklärten die Behörden hiesiger Stadt, daß der jüd. Zimmermann Cimachowitsch in Folge der Annulierung seines Zeugnisses, das er von der Genoffenschaft der Handwerker zu Nowo- Alexandrow erhalten hatte, nicht das Recht habe, die Stadt zu bewohnen. Das Zeugniß war unter dem Vorwände annuliert worden, daß Cimachowitsch keine genügende Lehrzeit durchgemacht habe. Der Senat erklärte, daß nach dem Gesetz der jüdische Handwerker, der nicht einer Genossenschaft angehöre und frei in Rußland zu wohnen wünsche, der Polizei die Zeugnisse vorzeigen könne, die er von seinen Arbeitgebern erhalten, welche bestätigen, daß er bei ihnen das Handwerk gelernt. Außerdem hat der Handwerker Cimachovitsch verschiedene Zeugnisse präsentirt, die bestätigen, daß er sein Handwerk verstehe und seit Jahren sich damit beschäftige. Dieser Erlaß des Senats wurde am 10. Februar d. I. gegeben. Die jüdischen Handwerker, die außerhalb des Territoriums wohnen, verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie zweimal dabei ergriffen werden, wie sie Gastfreundschaft ihren Glaubensgenossen gewähren, die dies Privileg nicht haben. Nach dem Journal Volhynie hat man jüngst diese Bestimmung auf einen Juden angewandt, der in sein Haus seine Frau ausgenommen hatte, die infolge eines ungesetzlichen Handels, den sie betrieben, aus dem Lande gewiesen worden. Der Senat kassirte diese Entscheidung durch folgende Bestimmungen: 1. Das Gesetz, das einem Juden, der zweimal einem Glaubensgenossen Schutz gewährt, mit Austreibung bestraft, läßt sich nur auf Fremde anwenden und nicht auf Verwandte (Eltern), selbst wenn sie aus dem Lande vertrieben sind. 2. Selbst wenn das Delikt begangen ist, hat die Localverwaltung nicht das Recht, den Juden aus der Genossenschaft, bei welcher er eingetragen ist, auszuschließen, noch ein Zeugniß zu annuliren, das er unter gesetzlichen Bedingungen erhalten. Kischiniew. (Zur Hungersnoth in Bessarabien.) Trotz der eingetretenen warmen Witterung ist die Noth unserer Glaubensgenossen in Bessarabien noch immer unerträglich. Die Zahl der in drei Regierungskreisen resp. Gemeinden lebenden Nothleidenden beläuft sich auf 30,000, die wohl bis zur Einbringung der nächsten Ernte, d. h. bis Ende August, unterstützt werden müssen. Dazu sind aber mindestens 600,000 Mk. erforderlich, welche in Rußland allein kaum aufgebracht werden können. Daß unsere russischen Glaubensgenossen nicht lässig sind und keineswegs auf die Hilfe der westeuropäischen Judenheit warten, beweisen die in den jüdischen Blättern Rußlands veröffentlichten Spenderlisten, die jede Woche viele Tausende von Rubeln aufweisen. Die Hilfsleistung ist überaus sorgfältig organisirt und wird mit dem eingelaufenen Gelde ebenso sparsam wie planvoll gewirthschaftet. Hervorragenden Antheil bei der Organisation des großen Hilfswerks nimmt der edle Dr. A l l e n st e i n aus Lowo. Ein organisatorisches Talent ersten Ranges, widmet er schon seit Monaten seine ganze Zeit unseren hungernden Glaubensgenossen. Er kam zuerst auf den Gedanken, Garküchen zu errichten, welche verschämten Armen das Essen auch in's Haus liefern. In kurzer Zeit hat er vier solcher Garküchen errichtet, aus denen täglich 700 Portionen geliefert werden. Im Kreise Ismail ist es dem Dr. Allenstein durch planvolle und rechtzeitige Hilfe gelungen, ver Hungersnoth gleich am Anfang ihren akuten Character zu nehmen. An Stelle der kleinen Unterstützungen in Geld und Nahrungsmittel hat Dr. Allenstein seit kurzem begonnen, durch eine einmalige große Hilfe manche Nothleidende auf eigene Füße zu stellen. Der Fuhrmann erhält Pferd und Wagen, der Handwerker seine Instrumente und der Kleinhändler Maaren zum Vertrieb. Im Durchschnitt kostet eine solche einmalige Unterstützung 26 Rubel, wofür die unterstützte Person auf die bis dahin erhaltene wöchentliche Unterstützung verzichtet und außerdem die Verpflichtung eingeht, die erhaltene Summe in Wochenraten von —V-i Rubel zurllckzuzahlen. Auf diese Weise ist es bereits gelungen, zahlreiche vernichtete Existenzen wieder aufzurichten. P a l ä st i n a. Faffa. (Die jüdischen Tagelöhner.) Auch wir in Palästina haben unsere Arbeiterfrage. In den jüdischen Colonien leben nicht weniger als 600 erwachsene Männer, welche völlig besitzlos, ausschließlich auf den Ertrag ihrer Händearbeit angewiesen sind. So lange die großen Plantagenarbeiten noch vorhielten, konnten die jüdischen Tagelöhner ein auskömmliches Dasein führen, mit der allmäligen Beendigung dieser Anlagen wird aber die Arbeit in den Colonien immer knapper und unsere ländlichen Proletarier sehen dem Tage entgegen, wo sie gänzlich ohne Arbeit bleiben werden. Zwar sind die Colonisationsvereine schon seit Jahren bemüht, die Tagelöhner als Colonisten unterzubringen, aber ihre Mittel reichen nicht aus, um nur einen wesentlichen Theil besitzloser Tagelöhner in besitzende Bauern zu verwandeln. Dazu müßten sie erst über die Mittel der „I. K. A." verfügen. Ein großer Theil der in Frage kommenden Landarbeiter ist schon zehn Jahre in Palästina, viele von ihnen haben zur Errichtung der jüdischen Colonien wesentlich beigetragen. Es wäre schade, wenn sie nun gezwungen sein sollten, Palästina zu verlassen, um sich ihr Brod vielleicht wieder durch Kleinhandel anderswo zu erwerben. Die Arbeiter sind bereits im Lande, haben durchwegs die türkische Unterthanenschaft erworben und sich auch sonst in jeder Hinsicht acclimatisirt. Bessere Colonisten als diese alten Landarbeiter können sich die Juden gar nicht wünschen.