Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 50 (21.6.1900)
- Date
- 1900-06-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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41. Jahrgang. JE 50. Der Israelit. Ein Gentrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenlhum. Begründet von Vr. Vrhrrrarrn in Mt«inz Donnerstag, den 21. Juni 5660 (I960). Da mit dem 1. Juli 1900 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir uns, die gelll^^r ehrten Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleide. In der Postzeitungsliste pro 1900 eingetragen unter Nr. 3863. Neu eintretende Abonnenten (Postabonnenten gegen Vorlage der Postquittung) erhalten das Blatt bis Ende dieses Monats gratis. Wegen der lokalen Feste zu Ehren Guteirbergs, an denen auch die Herren ms^p Bnchdruckereigehilfen in hervorragendem Maste Theil nehmen, fällt unsere nächste Montagsnummer aus. Wir werden dagegen Donnerstag eine Nummer in entsprechend grösterem Umsang erscheinen lasten. Leitender Artikel. Mtk ui» ctivlis iiielir MM >»>!> Silorljcit. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink, Wien. I. Unter obigem Titel veröffentlichte Herr Geh. Re gierungsrath Dr. Mayer, Mitglied des Qberrathes der Israeliten in Karlsruhe (Baden), einen Aufsatz in der „Allg. Ztg. des Iudenthums." Derselbe hatte eine von der gedachten Behörde ausgehende Rundfrage, welche auf die Werthung nuferes überlieferten Gottes dienfteS sich bezieht, zum Gegenstände. Auf die Sache selbst einzugehen, liegt an dieser Stelle keine Veranlassung vor. — Iin Verlaufe seiner Darlegungen jedoch erörtert Herr Dr. Mayer auch deu Spruch c\5i;nn in^sr px >zp '.rhzn den er mit: „Wer sein Gebet als ettvas Bestiinintes, Festgesetztes betrachtet, besten Gebet ist kein Flehen", übersetzt. Ich jedoch glaube, der Sinn dieses Satzes ist inPeri px vzp ',rhzn niryr: D'junn (nbsn) und übersetze demgemäß: „Wer sein Gebet als eine Zwangsleistung betrachtet, dein kann es nicht als eine Bitte um Erbarmen ausgenommen werden." Herr Dr. M. stützt sich i» dieser Beziehung aus die Ausführungen des Herrn Dr. Levin, Rabbiner in Freiburg, in dessen auch in verschiedenen Zeitschriften veröffentlichtem Vortrage: „Der Werdegang unserer Gebete." Herr Dr. Levin äußert sich an der gedachten Stelle über die Mischna, in Verein Zusammenhänge unser Satz vorkommt folgendermaßen: „Wir blicken zurück auf jene Zeiten, in denen man ansing, den Gebetgottesdienst der jüdischen Gemeinde zu schaffen. Wie war die Zeit nmftritten, in der gebetet werden sollte, bi§ R. Gamliel c<* bestimmte und dnrchseNte : Der Mensch betet an jedem Dage l Wie wurde gekämpft darüber, ob man sein Gebet zn einem festen (sic!) machen dürfe — behauptete doch Nb. Joses, man müsse an jedem Tage etwac« neuec« im Gebete haben." Dieser Satz, oder vielleicht der ganze Vortrag scheint bei dem Herrn Geh. RegierungSrath von einem so tiefen Eindrücke gewesen zu sein, daß er den Herrn Dr. Levin als eine der maßgebensten Autoritäten, wenigstens auf dem hier in Betracht kommenden Gebiete nunmehr anfieht. In Folge dessen ivnrde dieselbe zu einer weiteren Auslastung über den in Behandlung genommenen Gegenstand veranlaßt und diese letztere von Herrn Dr. Mayer gegen einen badischen Rabbiner ins Treffen geführt. Wenn von meiner Seite ebenfalls in die Verhandlungen eingegriffen wird, so geschieht es zunächst a»S dem Grunde, weil Herr Dr. Levin in dem gedachten Vortrage derartige grundstiirzlerische An sichten über die Entstehung unserer Gebete zum Ausdrucke brachte, daß derjenige, der sich jemals auch ein tveuig in den hier einschlägigen Quellen untgesehen hat, sich einfach nicht mehr ausleunen tonnte. Es dürfte in ■?; P; T ,r J; li