Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 38 (10.5.1900)
- Date
- 1900-05-10
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
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-1 .;'>v^..-1^' »- ' »• ••■ ".- '-:?y^—■*.,-■.■;■-?-.■■ ■■-.—-— -1k. Jahrgang Vierte Beilage zu M 37 des „Israelit". Leitender Artikel. Der Overße GerlHIshof über den Mord in Dotna. Wien, 7. Mai. zlcachsolgend geben wir die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, durch welche das Urtheil im Prozeise Hilsner eassirt wurde, mit ihrer Motivirung im Wortlaute wieder. Das Erkenntnis, des Cassationshofes gründet sich aus das von ihm eingeholte Gutachten der medicinischen Fakultät an der Prager ezechischen Universität, so das; die Aeußerungen dieser gelehrten Körperschaft es sind, welche die Aufhebung des schwurgerichtlichen Urtheils herbeigefiihrt haben. Schon bei der Verhandlung vor der Jury hatte der Vertheidiger Dr. A u r e d n i e e k mit Nachdruck begehrt, daß die medieinische Fakultät über diese Angelegenheit gehört werden möge. Der Kuttenberger Schwurgerichtshof erachtete dies nicht für nöthig; desto nothwendiger fand dies der Cassationshof, an den die Nichtigkeits-Beschwerde gelangte, und zwar erkannte er die Befragung einer Autorität für so dringend, daß er im kurzen Wege die Erstattung eines solchen Gutachtens veranlasse. Der Bericht der Fakultät hat nun, tvie dies schon aus der Begründung der oberstgerichtlichen Entscheidung zu ersehen ist, die Ausführungen der Gerichtsärzte von Polna in ihren Schlußfolgerungen für vollständig falsch erklärt. Das Gutachten der Vertreter der Polnaer Wissenschaft wurde hiedurch in seiner ganzen Hohlheit und Nichtigkeit gekennzeichnet. Es kommt das nicht überraschend, denn was soll man von Sachverständigen denken, deren Einer, als er durch den Vertheidiger an die Wand gedrängt wurde, einfach erklärte, er könne den angefochtenen Ausspruch nicht begründen, und er habe ihn — in dem amtlichen Gutachten! — nur als Laie gethan. Dr. P r o k e s ch und Dr. M i ch a l e k, die Polnaer Gerichtsärzte hatten behauptet, der Mord müsse durch mehrere Thäter geschehen sein,' die Fakultät sagt, das Verbrechen könne ganz leicht auch von einer einzelnen Person verübt worden sein. Die beiden Gerichtsärzte versichern, die an der Ermordeten Vorgefundene Strangulationsmarke rühre daher, daß Agnes H r u Z a durch die Mörder mit einer Schlinge gefangen wurde. Das Fakultäts-Gutachten bezeichnet dies als mindestens Zweifelhaft, da das Mädchen auch als Leiche an einem Strick könne gezogen worden sein. Diese mit dem Anscheine der Wissenschaftlichkeit vorgetragenen Aeußernngen der Gerichtsärzte hatten den Zweck, darzuthun, daß das Blut fanatischen Zwecken diente und Hilsner ein Nitnalmörder sei. Die. Frage, wo das / Blut geblieben sei, gab bekanntlich dem Vertreter der Privatbetheiligten, Dr. Baxa, Anlaß zu einer maßlos aufreizenden Rede, die nicht nur gegen den Angeklagten, sondern gegen die Juden in ihrer Gesammtheit gerichtet war. Die weitgehende Getvissenlosigkeit antisemitischer Blätter ließ sie Zuthaten erfinden, wie etwa, daß ein Genosse Hilsner's das Blut der armen Hruza auf der Bahn mitgenommen bade. In Folge von Denuneiationen wurden ztvei Personen verhaftet, tvelche angeblich Mithelfer bei dem zu Religionszwecken begangenen Morde lvaren, aber lvieder entlasten iverdcn mußten; Andere wurden der Theilnahme an diesem entsetzlichen Werke durch Ausstreuungen verschiedener Art verdächtigt, so daß sie geächtet und den größten Gefahren ausgesetzt lvaren. Jetzt ist von maßgebender Seite die Frage, lvohin das vermißte Blut gelangt sei, klar beantlvortet worden: es war gar nicht verschlvunden. Jnzlvischen ist allerdings durch aebt Monate di? Irreführung eines Theiles der Bevölkerung zu einer heftigen Propaganda ausgenützt worden, rvelche ntit ben verwegensten Mitteln thätig unu. An den künftigen Geschwornen in diesem Prozesse wird es nun sein, zu vrüfen, ob Hilsner gleichwohl ein Mörder sei: die Entscheidung hierüber wird von einer eriminellen Bedeutung sein. Daß ein Ritualmord stattgefunden habe, tverdcn nur diejenigen glauben, welche die Gerichtsärzte von Polna höher stellen als die medieinische Fakultät einer Prager Universität. Man kann von dieser Strafafsaire nach der jetzt! eingetretenen Wendung nicht sprechen, ohne sich zu erinnern, in welcher stürmisch bewegten Ar: die erste Verhandlung in Kuttenberg sich abspielte. Im Zuschauerraume des Verhandlungssaales wie außerhalb desselbeit konnte man sortlvährend vernehmen, lvie mit der größten Sicherheit und zugleich in leidenschaftlichem Tone erklärt wurde, daß der Angeklagte die Tbat begangen, und daß er sie aus religiösen Motiven verübt habe. Das Publikum im Saale erging sich in häufigen und lauten Kundgebungen, wie sie in einem Wiener Gerichtsraume niemals möglich lvären. Es hatte für den Beschuldigten und seinen Vertheidiger Widerspruch, Murren, auch Hohn und Lachen; es spendete den Belastungszeugen Beifall: es rief wiederholt ironisch „Oho!", wenn im Beweisverfahren des Polnaer Untersuchungsrichters erwähnt wurde, von welchein bekannt war, daß er an der Schuld Hilsner's Zlveifel gehegt hatte. Einige ezechisch - antisemitische Journalisten waren die Anführer des Chorus; einer von ihnen, ein Mann mit rollenden Augen, benützte eine Krücke, die er neben sich liegen hatte, um damit Signale zu geben. Wenn einige Wiener Journalisten die Störung ihrer Arbeit maßvoll zurückwiesen, bekamen sie — allerdings nur von den antisemitischen Berussgenosten — Schmähworte zu hören. Die Ordnungsrufe, die hie und da der Vorsitzende an das Publikum richtete, wnr-