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Der Israelit · 1900-05-10 · Heft 38 (10.5.1900) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 38 (10.5.1900)
Date
1900-05-10
Page
– (sequence 26)
Language
German
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788 ren Direktor, Namens des Darlehenskassenvereins spricht derselbe Herrn St. warme Worte der Anerkennnna für seine ersprießliche Thcitigkeit in der Vorstandschaft des Vereins aus. Herr Lehrer Trips dankt Namens der Kollegen dem scheidenden Freund für alle Anhänglichkeit und für das schöne Einvernehmen. das stets mit ihm und seiner Familie gepflegt werden kennte. Zuletzt richtete der stellvertretende Vorstane kes Militärvereins an den scheidenden Vorstand herzliche Worte des Dankes und des Abschieds und übt r> eichte ihm neben einem schönen Andenken ein hübsch ansgefi'.hrtes Diplom, das Herrn St. zum Ehrenmitgliede des Vereins ernennt. Für alle diese Zeichen dankbarer Erinnerung dankte Herr Strauß in rührenden Worten. Rußland. Petersburg. (Die Juden und die Wehrpflich t.) Dem „Woffchod" zufolge werden Hebräer verhältnißmäßig in größerer Zahl zur Wehrpflicht herangezogen, als die Christen. Im Jahre 1899 wurden jüdische Rekruten in einer Anzahl von 31,34 pCt. der ganzen jüdischen Bevölkerung, dagegen Bekenner ankeret Eonfessionen 29,64 der Bevölkerung einberuien. Jn's Heer wurden 16,825 hebräische Rekruten genommen, während im Verhältniß zu der Zahl der Einberufenen nur 16,616 Personen dem activen Dienst hätten unterliegen müssen. Dabei war die Zahl der Rekruten noch höher angesetzt, so daß sich ein Defieit von 1151 Personen herausstellte. In der Zahl der christlichen Rekruten beziffert sich das Defizit nur auf 202 Personen Factisch waren also nicht 16,825, sondern 17,976 jiidische Rekruten einzuberufen. Die verhältnißmäßig zahlreichere Rekrutenaushebung in der jüdischen Bevölkerung erklärt der „Woffchod" durch Auswanderung der Juden aus Rußland. Die faetische Zahl der jüdischen Bevölkerung ist keine so hohe, wie sie in der amtlichen Statistik steht. P e r f i e u. Debcran. (Israeliten Persiens.) Allmählich bat sich in Persien ein Mißbrauch verbreitet, der den zum Islam bekehrten Juden die ganze Erbschaft ihrer Eltern Zuweist, zum Schaden ihrer Miterben, die dem jüdischen Glauben treu geblieben sind. Bei verschiedenen Anlässen haben die Interessenten gegen diese praktische Ungesetzmäßigkeit reclamirt. Opfer dieser Mißbräuche, Israeliten, richteten häufig diesbezügliche Bitten an den Justizminister. Die Regierung beachtete im Allgemeinen diese Gesuche und gab demgemäß Befehle. Anbei die Uebersetzung der drei Rundschreiben, die diesbezüglich an den Gouverneur der Provinzen und Behörden von Teheran gesandt wurden. Der Minister hat soeben diese Instruktionen erneuert: 1. Im Namen seiner kaiserlichen Hoheit Nassered-Din Schah Kadjar. Auf Allerhöchsten Erlaß Seiner Hoheit wird Folgendes zur Kenntniß aller Behörden gebracht: Eine Petition in an Seine Majestät von der israelitischen Gemeinde eingereicht worden betreffs der zum Islam Bekehrten, die widerrechtlich das ganze Vermögen des Erblassers an sich reißen; durch ähnliche Vorfälle kämen zeitweilig jüdische Familien ganz in Verwirrung. Da es nun der Wunsch Seiner Majestät ist, daß alle Nationen im Reiche friedlich mit einander leben, deßhalb wird hiermit befohlen, daß in Zukunft, wenn ein Israelit stirbt, es nicht dem zum Islam Bekehrten gestattet ist, die verwandten Israeliten zu benachtheiligen, indem sie sich für die einzigen Erben der Güter des Verstorbenen erklären und sie zu ihrem Vortheil an sich Ziehen. Sie müssen alles daran setzen, diese Ausschreitungen gegen die israelitische Nation zu verhüten. Gegeben im Monat Djemadi el Äther 1297 (Oktober 1880). 2. Eine große Anzahl von Israeliten von Hamadan haben eine Bittschrift beim Justizminister eingereicht. um ihn über einige Mißstände in Kenntniß zu setzen. Wenn ein Israelit stirbt, kommt es vor, daß ein Familienmitglied, selbst wenn es erwiesen ist, daß es keinen Anspruch auf die Erbschaft hat, auf den Vorwand seiner Eigenschaft als zum Islam Bekehrter, Ansprüche auf das ganze Vermögen macht. Im Namen Seiner Majestät des Schah wird befohlen, daß die Erbschaften unter Israeliten nach ihren Gesetzen geregelt werden; wenn einer der Erben nun zum Islam bekehrt ist, so kann er nur so viel beanspruchen, als ihm nach Bruchtheil zukommt. Deßhalb, um Verfolgungen gegen die Israeliten zu verhüten, befiehlt der Justizminister, daß Niemand unter diesen Vorwänden Unruhen in der israelitischen Gemeinde stiften soll. Wenn einer der Berechtigten zum Islam bekehrt ist, kann er nur so viel beanspruchen, als ihm nach den mosaischen Gesehen zukommt. Dieser Befehl wird deßhalb gegeben, damit die Israeliten in Ruhe leben können. Unter dem Datum vom Monat Chaban-ul-Moazzam des Jahres 1307 (Dezember 1896). Mouchir-ed-Dowleh. 3. Telegramm von Teheran nach Hamadan. Antwort an Seine Hoheit Prinz Sei-ed-Dowleh. Vor einigen Tagen gelangte ein Telegramm an Seine Majestät von Seiten der Israeliten von Tufsercand, die von neu zum Islam Bekehrten verfolgt werden. Seine Majestät befiehlt, daß Sie diesen untersagen, unbegründete Ansprüche an die Erbschaft zu stellen. Nach dem Befehl der Regierung haben sie kein Recht auf den ganzen Umfang der Erbschaft. Beruhigen Sie die Israeliten und geben Sie ihnen die Versicherung, daß sie in Zukunft nicht mehr über diese Erbschaftsschwierigkeiten zu klagen haben werden. Den 7. Zihadje 1314 (April 1897). Mouchir-ed-Dowler.

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