Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 34 (26.4.1900)
- Date
- 1900-04-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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- Malbim 1× ep/1002711
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^I.IJahrgang. Zweite Beilage M M 34 des JbnwlH“. Leitender Artikel. Wer -at i» KSalgöderg den ©rmeindcfEUDtn gtöto^tn? (Schluß.) Von mehr als lokalem Interesse ist folgender Theil des Dr. Munk'schen Briefes. Das Capitel des Verwaltungsberichtes, welches die Regelung der Schechitah zum Gegenstand hat, schließt mit folgenden Worten: „Wir wiederholen zum Schluffe dieses Abschnittes ausdrücklich, daß, wenn die Gemeinde als solche erst jetzt die Fürsorge für die gesammte Schechitah übernommen hat, dies für die vorhergegangene Zeit keine Vernachlässigung involvirt. Rabbiner strengster Observanz, wie Mecklenburg, Malbim, Israel Salant s. A., haben niemals an den bestehenden Zuständen irgend welchen Anstoß genommen." Hier hat es nun der Vorstand seinem Gegner wirklich leicht gemacht, ihnuä adsui'äum zu führen. Herr Dr. Munk antwortet: „Ich freue mich, hier feststellen zu können, daß es auch Punkte gibt, in denen unsere Meinung mit der Ihrigen sich vollkommen deckt. Ein Punkt ist der, daß es für den bestehenden Konflikt keine besseren Autoritäten geben kann, als die drei von Ihnen genannten großen Männer s. A. Ein anderer ist der, daß wenn diese drei Männer an den Zuständen, die wir bekämpfen, keinen Anstoß genommen haben, wir ganz gewiß die Pflicht haben, uns zu bescheiden; denn in welch' gewaltigem Maße jeder dieser drei Männer mich überragt, darüber täusche ich mich nicht. Ich vermuthe sogar, daß den Riesenspannraum, der zwischen jenen Kapazitäten und mir sich dehnt, richtig zu schätzen ich durch meine Berufsaufgaben eher in der Lage bin, als Sie. Darüber find wir also einig, daß Sie sich in der Fehde gegen uns zu Ihrer Rechtfertigung auf jene drei Gelehrten berufen durften, wenn es feststeht, daß dieselben an einer Ordnung der Dinge, wie ich sie 1893 hier vorgefunden habe, keinen Anstoß genommen haben. Wollen Sie nun bitte selbst prüfen, mit welchem Rechte Sie sich auf diese Männer beriefen. Rabbi Jakob Z. Mecklenburg s. A. — Sie gestatten mir doch, daß ich den jüdischen Großen den Titel „Rabbi" auch hier nicht versage — war, wie Ihnen doch gewiß bekannt ist, nicht Rabbiner einer besonderen Gruppe innerhalb der Königsberger Gemeinde, während diese selbst einen Rabbiner freier Richtung als Haupt hatte, sondern Rabbi I. Z. Mecklenburg war Rabbiner der ganzen Königsberger Synagogengemeinde. Daß ein Rabbiner wie I. Z. M. es zu seinen wichtigsten Amtsfunktionen gerechnet hat, die „persönliche Verantwortung" dafür zu tragen, daß der Fleischbetrieb in zuverlässigster Weise durch Schächter und Fleischhändler für seine Gemeindemitglieder erfolge, wer möchte das zu bezweifeln wagen? Welcher Kenner des Talmuds und Schulchan Aruch möchte es ferner zu behaupten wagen, daß ein Rabbi I. Z. Mecklenburg Zufriedenheit hegte mit dem Zustande, daß ein Fleischhändler seine Schächter selbst anstellt, besoldet und entläßt? Wenn dieser Zustand zur Zeit dieses Rabbi geherrscht haben sollte — was mir nicht bekannt ist — so kann es nur gewesen sein, weil alle Bemühungen desselben, das materielle Verhältniß anders zu gestalten, scheiterten. Ich weiß es auch nicht, ob Rabbi I. Z. Mecklenburg niemals bei dem Vorstande der Synagogengemeinde den Antrag gestellt hat, offiziell die Anstellung der Schächter zu übernehmen. Ich bezweifle auch, meine Herren, daß Sie, bevor Sie sich auf diesen Rabbi beriefen, die Vorsicht übten, die Akten der Gemeinde daraufhin zu prüfen. Die geringe Vorsicht, mit welcher Sie die anderen beiden Männer als Ihre Referenzen nannten, gibt zu starkem Zweifel Anlaß. Die Hauptsache ist, daß die konservativen Elemente der Gemeinde ihrerseits einzuschreiten keinen Grund hatten, sobald ein Rabbi Mecklenburg die persönliche Verantwortung als konservativer Rabbiner der „ganzen" Synagogengemeinde auf sich genommen hatte. Sind also die Verhältnisse zur Zeit dieses Rabbiners ganz andere gewesen, als später, da die konservativen Glieder keinen Rabbiner ihrer Richtung auf dem Rabbinatssitze sahen, so liegt nicht die geringste Berechtigung vor, mit Bezug auf den Anspruch der Adaß Jisroel, daß der Gemeindevorstand für ihren eigenen Bedarf ihrem Rabbiner die Verantwortung überlasse, als Gegenautorität Rabbi I. Z. Mecklenburg s. A. ins Treffen zu führen. Wie Sie aber den Muth haben konnten, Rabbi Meier L. Malbim s. A. als Autorität für sich zu nennen. daS ist uns thatsächlich unfaßbar. Zunächst einmal die Vorbemerkung, Rabbi M. L. Malbim war Ausländer und nicht naturalisiert. Was es bedeutet, wenn ein Ausländer „Anstoß zu nehmen" wagt an einer offiziellen Einrichtung, das wissen Sie doch wohl, meine Herren. Man nimmt es in Königsberg keinem ausländischen Rabbiner übel, wenn er vorsichtig mit seiner Kritik der Gemeindezustände zurückhält. Aber dieser negative Beweis für die Behauptung, daß Sie kein Recht hatten, auf Rabbi Malbim sich zu berufen, erscheint Ihnen vielleicht nicht zwingend. So gestatten Sie mir denn die Frage, ob Sie den Beweis für Ihre Behauptung, R. Malbim habe keinen „Anstoß genommen" an den bestehenden Zuständen, vielleicht aus der Thatsache ableiteten, daß dieser Rabbi Malbim, der nicht naturalisierte Rabbiner einer Separatgruppe, den frommen Muth hatte, „einen Schächter der Synagogengemeinde