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Der Israelit · 1900-02-22 · Heft 16-17 (22.2.1900) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 16-17 (22.2.1900)
Date
1900-02-22
Page
– (sequence 26)
Language
German
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334 den. Die Verwaltung der Provinzialtassen geschieht ganz selbstständig und nach eigenem Befinden der Kassenmitglieder der betreffenden Provinz. Eine weitere Veränderung. ivelche die Centralkasse erfährt, ist, das', sie den Beamten die Aufnahme bis zum 60. Lebensjahre l jedoch der Regel nach nicht länger als ein Jahr nach Antritt ihrer neuen Stellung in verbünd. Provinzen) vifen hält, tind die Ausnahme ferner nicht grundsätzlich von der Beschaffung eines ärztlichen Gesundheitsattestes abhängig macht. Wer dieses Attest nicht erbringen kann, hat sich Dafür einer fünfjährigen Ka renzzeit zu unterziehen. Beamte, die aus anerkannten Griinden später als ein Jahr nach Antritt ihrer neuen Stellung in Ostpreußen der Kaste beizutreten wünschen, haben die Beiträge bis dahin nachzuzahlen. Der Beitritt zur Kaste ist nur statthast in Gemeinschaft mit der Gemeinde. Die Beiträge sind bei beiden im allgemeinen gleich. Die Zahlung erfolgt in vieteljährlichen Raten durch Abzug vom Gehalt. Gin dritter wesentlicher Punkt in der llingestaltung der alten Kasse ist, daß sie fortan neben der nach dem Ouotenspstem eingerichteten Hülfskaste noch eine Pensionskaste mit garantierten Pensionen <600 Alt. Invaliden- und 300 Mk. Relikten pension» eröffnet. Die Sicherung dieser Kasse bildet ein Rürkversicherungsverlrag mit der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft. - Der Referent bejprach darauf noch die geeigneten Mittel und Wege, um die Gemeinden zum Beitritt zu der Kasse zu gewinnen und die Art, >vie jeder Einzelne der gemeinsamen Kasse außerordentliche Einnahmen zuführen könne. Der Verein beabsichtigt zu letzterem Zwecke auch geschäftliche Unternehmungen zu pflegen: Die stille Vermittlung von Lebens- und Feuerversicherungen und den Vertrieb jüdischer Bücher. Endlich gab der Referent der Versammlung noch davon Kenntniß, daß der Regierungspertreter für die jüdischen Angelegenheiten der Provinz Ostpreußen ihm eine „Regierungsverfügung" an die Gemeinden Ostpreußens in Aussicht gestellt habe, worin diesen der Beitritt zur Kaste nahegelegt werden soll. Die Versammlung nahm die gegebenen Mittheilungen mit gespanntem Interesse und freudigem Beifall ent- Jm Anschluß an dielen Bericht und unter Begründung der Verdienste, welche sich der Vorsitzende der Commission zur Regelung der Versorgungsverhaltniste etc. der ostpreußischen Lehrer, Herr Rechtsanwalt S ch e y - Allenstein, um die Förderung dieser Kassenangelegenheiten er>vorben, beantragte Herr Prediger S t u r m a n n namens des Vorstandes, die Ernennung desselben zum Ehrenmitgliede des Vereins. Die Versammlung stimmte diesem Anträge einstimmig und mit lebhaftem Beifall zu. Herr Lehrer Rosenthal - Königsberg gab als Vereinsbibliothetar Bericht über den Stand der Bibliothek. Es folgte die Wahl des Vorstandes, wobei sämmtlache Mitglieder: Prediger Sturmann-Osterode. Waisenhaus-Jnspector Peritz - Königsberg, Oberkantor Birnbaum-Königsberg, Kantor Karo-Allenstein, Prediger Scherbel-Gumbinnen wiedergeivählt wurden. Die Versammlung erledigte noch einige interne Angelegenheiten, wählte die Revisoren für die Vereinskaste, bestimmte als nächsten Ort der Versammlung Lpck und stellte die Tagesordnung für den nächsten Tag fest. Darnach schloß der Vorsitzende die Generalversammlung des Vereins. Den Schluß der Tagesarbeit bildete der mit gespannten Erwartungen hier zum ersten Male aufgenommene Versuch, praktische Hebungen im kantoralen Gesänge in die gemeinsamen Arbeiten einer jüdischen Lehrerversammlung aufzunehmen. Der Versuch darf in jeder Hinsicht als gelungen bezeichnet iverden und dies zeigt soivohl in Bezug auf die Art, wie der Leiter dieser Hebungen, Herr Oberkantor Birmbaum-Königsberg es verstanden, die ganze Versammlung, die aktiv betheiligten, >vie die passiven Zuhörer, dabei zu interessiren, als auch in Bezug auf die Betheiligung der Collegen und den Erfolg der Sache. Es hatten sich zur praktischen Theilnahme an der Hebung zehn Collegen gemeldet, junge Leute und bejahrte Graubärte, denen auch etlva acht Tage vor der Versammlung die für diesen Zweck besonders herausgegebenen Noten mit Text zugesandt worden. Diese Collegen setzten sich zu Beginn der Hebung in der ersten Reihe zusammen, während die übrigen dahinter Platz nahmen. Herr Birnbaum saß am Klavier. Er leitete die Uebung mit einem kurzen, allgemein-liturgischem Vortrage ein. Darauf folgte die musikalisch-historische Besprechung jeder einzelnen, zur Uebung stehenden Parthie. Zum Schlüsse kam die praktische Uebung zuerst im Chorgesang, dann als Einzelgesang. „Bei der Wiederholung der einzelnen Theile sang bereits immer die ganze Versammlung mit." Es war ein Bild, erhebend und schön, wie man es in jüdischen Lehrerversammlungen selten zu sehen bekommt. In Kiner allgemeinen Einleitung führte Herr Oberkantor Birnbaum aus: Die jüdische Liturgik läßt sich von verschiedenen Seiten betrachten. 4) Vom archäologischen Standpunkte, wozu auch das Ceremonielle gehört, und soweit es mit der Liturgik eng verknüpft ist. 2) Vom musikalisch-historischen Standpunkte, wobei das rein musikalische Element seinen Werth oder Unwerth von der charakteristischen Tonalität und von dem hohen oder niederen Ursprung der Texte herleitet. Bei dieser Betrachtung geht das nackte Wort, wie es sich im modernen deutschen Gebet des Rabbiners darstellt. als etwas in die Synagoge Hineingetragenes, fremden Liturgen Entnommenes, gänzlich leer aus. Denn ist auch nicht zu leugnen, daß das deutsche Gebet wie das deutsche Gemeindelied den Bedürfnissen des Tages entsprungen ist, — die Synagoge als solche weist dem Worte in der Landessprache nur in der Predigt seinen Platz an; im Officium selbst kennt die Synagoge resp. die synagogale Liturgik nur das Gebet in der heiligen Sprache. Redner fährt fort: In dem Ihnen dargereichten, zwölf Nummern

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