Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 16-17 (22.2.1900)
- Date
- 1900-02-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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337 Ter Aufsatz von Prof. Kehrer im Jahresbericht ,'CQ Thierschutz-Vereins über die humanste Schlachtmethode scheint mir durchaus überzeugend; hätten wir voriges Jahr in Württemberg einen solchen Sachverständigen gehabt, so glaube ich, daß unsere Abgeordneten-Kammer wohl dazu gekommen wäre, das Verbot des Schächtens zu beschließen. gez. I. Bregenzer, Landgerichtsrath. Ich desitze Hunderte von Gutachten zu G u n st e tx bc* Schächte ns in der Schrift, welche das Komitee zur Abwebr antisemitischer Angriffe in Berlin unter dem Titel: „Guchachten über das jüdische rituelle Schlachtverfahren (Schächten)" im Jahre 1.894 (Verlag von Emil Apolant) herausgegeben hat. Aber ich hatte noch nie ein Gutachten zu Ungunsten des Schächtens gelesen und ließ mir deßhalb das Buch kommen. Dasselbe ist ziemlich theuer, aber es ist in der That eine elegant ausgestattete Produktion, die mit vielem Geschmack eine große Zahl von Sentenzen, Aussprüchen und kleinen Abhandlungen über Thierschutz, init Beigabe von gut ausgeführten Illustrationen enthält. Ich blättere das Büchelchen von Anfang bis Ende und vom Ende bis Anfang durch; aber das, was ich suchte, >var nicht zu finden. — Da ich aber nicht glauben konnte, daß ein Freund der Thiere, wie es Herr Landgerichtsrath I. Bregenzer ohne Zweifel ist, seine Mitmenschen in solcher Weise zum Besten haben könne, laß ich sein Briefchen noch einmal durch und da fand ich denn, daß ich zwar der Geprellte war, aber nickt durch Herrn Landgerichtsrath Bregenzer, sondern durch meine eigene Achtlosigkeit. Da steht's ja deutlich, nicht in dem Buche, sondern in dem Jahresberichte des Thierschutzvereins ist das Gutachten abgedruckt. Mir auch noch diesen anzuschaffen, so weit reicht meine Geduld denn doch nicht, weil ich wie gebrannte Kinder das Feuer fürchte und am Ende nicht riskiren möchte, dort wieder nichts zu finden. Zu meiner Rehabilitirung muß ich noch bemerken, daß ich die betreffende Nummer der „Heidelberger Familienblätter" zur Probe noch einigen Ändern zu lesen gab. die alle gleich mir hineinfielen. Sie glaubten sammt tind sonders wie ich, es handle sich um ein in diesem Buche enthaltenes, vielleicht aus dem Thierschutz-Bericht entlehntes Gutachten. Wie käme es sonst in einen Brief, der eine Aeußerung über dieses Buch enthält? Aber sie haben sich alle getäuscht. Damit dasselbe nicht noch anderen passirt, habe ich zu Nutz und Frommen aller, die nicht gern geprellt sind, die Geschichte hier veröffentlicht. Damit verbinde ich noch einen Zweck. Wenn auf Herrn Landgerichtsrctth Bregenzer dieses eine Gutachten eines in den Kreisen der Gelehrten unbekannten Mannes einen solchen Eindruck macht, daß in ihm der Wunsch rege wird, einen solchen Sachverständigen zu besitzen, wie muß ihm erst die große Zahl wirklicher Fachgelehrten mit ihren Gutachten imponiren, die alle zu Gunsten des Schächtens aussagen. Der Herr Landgerichtsrath ist übrigens in der angenehmen Lage, eine dieser Autoritäten, die zu Gunsten des Schächtens ihr Votum abgegeben haben, in seiner nächsten Nähe zu wissen. Es ist dies Herr Professor G r ü tz n e r, Director des philosophischen Instituts an der Universität Tübingen. Derselbe schließt sein Gutachten vom 26. November 1893 mit folgenden bemerlenswerthen Worten: Nach alledem komme ich zu dem Schluß, daß „das Tönten der Thiere durch den Halsschnitt (Schächten) nicht bloß die beste u. sicherste Tödtungsart ist. sondern wegen ihrer Einfachheit den Schlachtthieren die geringste Summe von Schmerzen bereitet, und hoffe, daß, falls nicht noch bessere Schlachtmethoden erfunden werden, man in nicht allzulanger Zeit alle Thiere durch den Halsschnitt tödten wird, sowie es nach Hertzen bereits in Newyork geschieht, woselbst diese Tödtungsart die allein gestattete ist." Vielleicht findet sich unter den Württembergischen Lesern des „Israelit" einer, der in der Lage ist, Herrn Landgerichtsrath Bregenzer auf diese Thatsachen aufmerksam zu machen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Lemberg. („Antisemitische Notariatskammern.") Die galiz. und die Bukowinaer Notariats-Kammern beschlossen, eine gemeinsame Deputation zum Justizininisür nach Wien zu entsenden, damit dieselbe gegen die beabsichtigte Reform des Notariates Vorstellungen erhebe. Die Deputation erhielt insbesondere den Auftrag, eine etwaige Vereinigung des Notariats mit der Advocatur als inopportun darzustellen, und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweise darauf, daß das Notariat als „eine vorwiegend nationale und demokratische Institution," welche bisher der Invasion des Semitismus erfolgreich Widerstand geleistet hat, im Falle der Vereinigung mit der Advocatur den Juden ausgeliefert und in der allgemeinen Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt wäre. Angesichts der Veröffentlichung dieses Beschlusses erheben nun in den polnischen Blättern sämmtliche jüdischen Advokaten in Lemberg, mit dem Vice-Präsidenten der hiesigen Advokaten-Kammer. dem Reichsraths-Abgeordneten Dr. Byk, an der Spitze, gegen das Vorgehen der bezeichneten Notariats-Kammern mit dem Ausdrucke tiefster Entrüstung entschieden Verwahrung, indem sie betonen, daß aus rein selbstsüchtigen Gründen für eine gewöhnliche Brot- und Existenzfrage des Notariats angebliche Interessen der Demokratie und Nationalität als Deckmantel herangezogen tverden. - Der Präsident der hiesigen Notariatskammer, Franz Piszek, veröffentlicht nun eine Erklärung, daß die Notarenversammlung in Lemberg wohl ein Co. mitee mit der Vornahme von Schritten zum Schutze der bedrohten Berussinteressen betraut, aber keinerlei judenfeindliche Beschlüsse in Betreff der Reform des lliö*