Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 16-17 (22.2.1900)
- Date
- 1900-02-22
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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41t Jahrgang. Erste Bell. M M16 & 17 -es »Israelit«. Zeitungsnachrichten und Eorrespondenzen Deutschland. Perlitt, 19. Febr. Vom Vorstande der jüdischen Gemeinde wird der „Berliner Börsen-Eourier" um Ausnahme folgender Zuschrift ersucht: In Ihrer Sonntags-Ausgabe findet sich bei einer BOttheilung, betreffend die Stiftung zum Andenken an Ludwig Baniberger, die Angabe: „Die Stiftung verlangt, dast bei den Prämien, zu deren Verkeilung in den Schulen der iiidischen Gemeinde sie bestimmt ist, Schriften religiösen Inhaltes ausgeschlossen bleiben sollen." Diese Angabe ist unrichtig. Die entsprechende Stelle der Stistungsurtunde lautet wörtlich: „Als Prämien find Bücher aus dem Gebiete der Geschichtsnnd Naturwissenschaften sowie der Dichtkunst zu wäh-!cn. welche, von wissenschaftlichem oder künstlerischem Ernst getragen, geeignet sind, die Liebe zum deutschen Vaterlande, zur Freiheit, zur Humanität, zur Wissenschaft und zur Kunst 311 fördern. Vorurteilslose historische Schriften sind zu bevorzugen." Hiernach ist die Vertheilung von Büchern religiösen Inhalts, wenngleich nicht ausdrücklich erwähnt, so doch wohl angängig. Wir verweisen nur auf die zahlreichen Dichtwerke iüdisch-religiösen Inhalts und auf Schriften wie Sachs' religiöse Poene der Juden in Spanien. GrätP Geschichte u. a. m. Eine Beschränkung schreibt die Stiftungs-Urkunde nur hinsichtlich der Personen der zu Prämiirenden vor, indem sie nur die Schüler und Schülerinnen derjenigen Lehranstalten bedacht wissen ivill, in welchen die gesummte Ausbildung von der jüdischen Gemeinde geleitet wird, nicht aber auch diejenigen der Religionsschulen. Altonn, 19. Febr. Zu den Unterhaltungskosten der Gemeindeschule der hiesigen hochdeutschen Jsraelitensehule zahlt die Stadt einen jährlichen Beitrag, der 1 £97 von 2450 Mk. auf 4900 Mk. erhöht wurde, ivährend die Regierung aus dem Glementarschulfonds einen jährlichen Beitrag von 2000 Mk. bewilligt hat. Inzwischen sind durch die neue Besoldungsordnung dle Schullasten der israelitischen Gemeinde um weitere 2000 Mt. gestiegen. Die Regierung hat eine Erhöhung ihres Beitrages abgelehnt, gleichzeitig jedoch den städtischen Zufchusz von 40«><> Mk. als unzulänglich bezeich net im Hinblick aut den recht erheblichen Beitrag, welchen die Israeliken-Gemeinde zu den persönlichen Schulausgaben der evangelischen Stadtgemeinde zu leisten bat. An letztere bat die Israeliten-Gemeinde an Abgaben insgesammt 109,420 Mk. zu zahlen, so dasz die gesannnte Kommunallast der Indengemeinde auf 21 «> Prozent der direkten Staatssteuern sich beläuft. Der Vorstand der Gemeinde hat nunmehr an den Altonaer Magistrat das Gesuch gerichtet, den städtischen Zuschuß vom 1. April 5899'ab von 4000 Mk. auf 7000 Mk. erhöhen zu wollen. Mit dieser Angelegenheit hat sich sodann die Schulbehörde beschäftigt und diese ist zu dem Beschluß gelangt, für eine Erhöhung des Stadtzuschusses hinreichende Gründe nicht anerkennen zu können, da für sie die folgende Berechnung eine Befürwortung des Gesuches nicht angängig erscheinen läßt. Die israelitische Schule erhält bisher bei 160 Schulkindern 4000 Mk. jährlich, gleich 26,66 Mk. für jedes Kind, während die Stadt für jedes Kind der Volksschule 36,27 Mk., der Mittelschule 25,48 Mk. auswendet, und für die katholischen Schulen mit 683 Kindern 16,-500 Mk. Beitrag leistet, das sind 24,16 Mk. für jedes Kind dieser Schule. Da nun die israelitische Gemeindeschule mit fremdsprachlichem Unterricht dem Wesen einer Mittelschule gleicht, so hält die Schulbehörde dafür, daß auf Grund dieser Vergleiche einer Erhöhung der städtischen Beiträge zur israelitischen Gemeindeschule nicht stattgegeben werden kann. Der nächsten Stadtkollegiensitzung wird die Angelegenheit zur Beschlußfassung vorliegen. Jnoivraztaw, 19. Febr. („Jüdischer Literaturverein.") Im hiesigen jüdischen Literaturverein sprach im Saale des Hotel Weiß Herr Rabbinatsaffeffor Dr. Tietz von hier über das Thema: Vorgeschichte und Jnhaltsresumee der Schrift Moses Mendelsohns „Jerusalein oder über religiöse Macht und Judenthum." Würzbttrg. Es ist eine Ehrenschuld gegen die jenigen, welche ihr ganzes Leben dem Dienste Gottes und der Menschen gewidmet, daß wir ihr Gedächtniß bewahren, ihr Lebensbild uns möglichst lang vor Augen halten, um daran zu erkennen, zu welcher idealen Stufe, zu welchem Grave der Vollkommenheit es der starke, von Gottesfurcht geleitete Willen bringen kann. Solche Menschen haben nicht nur für sich, sondern auch für die Mit- und Nachwelt zum wahren Nutzen und Frommen gelebt: sie haben sich durch ihr vorbildliches Leben unsterblich gemacht. Daher ist es jüdische Pflicht, ein dahingeschiedenes frommes Leben würdig zu betrauren, dessen erhabenes Beispiel in Gedanken, Wort und Handlung sich zu vergegenwärtigen und bei seinem Abschlüsse es zu verherrlichen. In diesem Sinne heißt es von den Frominen, sie leben nach ihrem Tode noch fort, sie dienen der Nachwelt zum Muster und vervielfältigen so ihre Thaten und Gesinnungen fort und fori. Das Gesagte läßt sich gewiß auch aus die am 23. Schwat im 76. Lebensjahre dahingeschiedene Frau Scheula G 2 t 111 a n n , Gattin des ihr vor 14 Jahren in den Tod vorangegangenen tt«: e*er pn» nrrr bm: b'27 pp-; j*"a fixetri: prw anwenden. Auch sie hatte ihr Leben in den Dienst Gottes und der Menschen gestellt. Ihrem Gatten war sie nicht nur eine treue Begleiterin durch's Leben, eine wahre