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Der Israelit · 1900-01-29 · Heft 9 (29.1.1900) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 9 (29.1.1900)
Date
1900-01-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Feuilleton. it :r 9) Ex odio fidae. LllsViPrho d t 2 ä l u n fl Von Mathias Kisch, Prag. n n r i. s rt i t > i Gegen Lazar Abeles und Löb Kurzhandl wurde folgende Anklage erhoben: Es hat sich im Monate Sepiembris Anno 1693 zugetragen, daß ein jüdischer Knab Simon, ins gemeine Simele genannt, Lazari Abeles Sohn, 12 oder 13 Jahre alt, eine Liebe zu der christlichen Religion bekommen, dannenhero er sich bei dem Guilielmi Duorsky, Pater Societatis Jesu, angegeben und eisrigst gebeten, im christlich - katholischen Glauben unterrichtet zu werden. Damit nun diesem Begehren ein Genüge geschehen mögte, ist der Simon, besserer Sicherheit willen, dem Franz Kawka, der kurz vorher vom Judenthum abgefallen und zu der heiligen Tauss sich bequemt hatte, zu verwahren anvertraut worden, welcher versprochen, den Knaben jedesmal auf Begehren dem Collegium zu liefern. Jnzlvischen hat sich ereignet, daß den dritten Tag darauf, in Ablvesenheit des Franzen Kawka, dieser .Knab Sinwn listiglich aus obgedachter Wohnung herauspractieirt und bei der Hand von einem Juden eibnds der Judenstadt zugesührt, ohngeachtet der Knab sich heftig gewehret und hin und wieder um einige Hüls sich vergebens umgeschauet. Der Vater Lazar Abeles, nachdem er seines Sohns wieder habhaft worden, schlug ihn sehr übel, daß der Knab sehr schrie, bey dem Knaben aber ward hierdurch die Begierde zur christlichen Religion nicht gemindert, und weigerte sich sonderlich, in Abelesens Haus zu verbleiben. Demnach ist endlich erfolgt, daß 1664, am Sonntag nach Quinquagesima, Abends, der Vater seinen Sohn, mit Beyhülff eines anderen Juden, Löbl Kurzhandl genannt, ertödtet, indem er ihn an den linken Schlaff geschlagen, und das Genick eingedruckt, woraus er ihn, ohne gewöhnliche Ausruffung in der Schul, auf den Schulhof hat begraben lassen. Von dieser Sach hat ein Jud, Namens Josel, dem Rath der Königl. Stadt Prag, Danielis Bohnekamp, heimlich Nachricht gegeben, welcher sofort es bey der Königl. Stadthalterey angebracht, durch deren Befehl der Lazar Abeles, ohne Verzug auf das Rathaus in gefänglichen Verhasst gebracht, des tobten Knabens Körper aber ausgegraben und von den Medicus und Chirugis eröffnet und wol beschauet lvorden. Da sich dann allen Anzeichungen nach befunden, daß der Knab müsse gesund gewesen und an keiner Krankheit gestorben seyn, an dem linken Schlaff aber lvar eine frische runde Wunde, eines Groschen groß, und an dem Hals, die andere vertebra *) gebrochen, also daß man einen Finger dazwischen legen können, lvelches genügsame Anzeigungen, daß der Knab von einem gewaltthätigen Schlag umbgekommen sein müssen. Nachdem nun hierauf die Jnquisiition angcstellet und dem Lazar Abeles der ausgegrabene Körper unversehens gezeigt, er auch befragt worden, ob dieses der Leichnam seines Sohnes sey, wie er gestorben und woher er zu der Wunden am Schlaff kommen? hat er zwar bekannt, es sey dieses seines Sohnes Körper; die Wunde am Schlaff aber komme her von einem Falle aus den Tisch-Kant. Von dem aber, daß seyn Sohn ein Christ zu lverden verlanget, und daß er ihn deßwcgen geschlagen, hat er gar nichts lvissen wollen. Welches des Lazar Abeles Fürgeben, weilen es leinen Glauben finden können, hat man ferner den Lazar Abeles in Confrontatione durch Zeugen überwiesen, daß er seinen Sohn, und zwar der Ursachen halber, daß er ein Christ werden wollen, übel tractiret. Als er imber noch halsstarrig verblieben, hat man in der Inquisition fortgefahren. „In der Inquisition fortsahren," hieß nach dem damaligen Verfahren, zur Tortur greisen. Bei Lazar Abeles wurde mit dem ersten Grade der Tortur, d. h. mit den Daumenschrauben begonnen. Der arme Teufel blieb bei seiner Aussage, daß der Knabe in Folge des Sturzes gestorben sei. Darauf wurde er zurück in seine Kerkerzelle gebracht und ihm angedroht, wenn er morgen nicht Alles genau, was sich ereignet, gestehe, so werde mit schweren Torturgraden fortgesetzt. „Welchen willen er, Lazar Abeles, die Nacht daraus, in dem Gesängnus, obwohl mit Eisen und Banden an beeden Füsien und einer Hand wohl verwahret, sein ledernes Band, mit welchem die Juden sich die Hand beim beten zu umbinden pflegen, genommen, solches an ein doppeltes eisernes Gitter in der Höhe, wozu er vermittels eines Stöcklein Holtzes gelanget, angebunden, und sodann, seinen Hals dareinsteckend, sich selbsten erhencket, oder vielmehr erdrosselt. Demnach ist an den Körper, dem gemeinen Wesen zu gebührenden Satisfaetion gekommen." So lautete der wörtliche Bericht an die Statthalterei, worauf von daselbst wieder folgende Ordre zurückkam: Männiglich zum Abscheu und Beyspiel soll den 1 Martii folgende Execution geschehen: „Der Jude Lazar Abeles soll von dem Orte der Erwürgung durch den Schars-Richter abgeworffen, durch die Stadt auf den Richtplatz geschleppt, alldorten eröfnet, das Hertz herausgerissen, ihm um das Maul geschlagen, und sodann den Leib in vier Theile getheilet, auf den Scheider-Hauffen geworffen und öffentlich verbrannt werden." Selbstverständlich wurde dieses Urtheil auf das genaueste vollzogen. *) Rückenwirbel.

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