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Der Israelit · 1900-01-18 · Heft 6 (18.1.1900) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 6 (18.1.1900)
Date
1900-01-18
Page
– (sequence 11)
Language
German
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107 E n g l a n d. Lvndmi. Auch heute ist lvieder von Verlusten der jüdischen Soldaten in Südafrika zu berichten. Bei Kimberley siel Sergeant Charles Frielich von der Diamond Fields Horse, im Lazarett) zu Ladysmith starb der Seesoldat Benjamin Blumson von dem Schisse Tcrrible und im Lazarett) zu Pietermaritzburg der Gemeine A. Frank von den King Royal Rifles Corps. Ali' Gefangene werden aus Blömfontein gemeldet: Landsberg, I. Human und Mon. Leo von der Cape Policy. C. C. Berg von der Diamond Fields Horse. Iliiter den Frei>vil!igen, die in der letzten Stunde in die für die Front bestiminieu Freiwilligencorps eingereiht find, maelst das Jewish Chronirle namhaft: fünfzehn Gemeine, ein Corporal, ein Sergeant und ein Lieutenant. Daß die Juden in reichstem Maße zu den Ausrüstungsfonds dieser Freiwilligentruppen beisteuern, erscheint fast unnöthig zu sagen. Interessant ist dagegen. daß jetzt auch die Namen von jüdischen Seeleuten bekannt lverden. die auf der englischen Kriegsmarine dienen. Außer dem obengenannten Blumson vom ^errible nennt das „I. C." Alfred James Davis vom Cäsar, Howard Davis vom Monarch. Damit ist auch das antisemitische Märchen widerlegt, als sei den Juden der Dienst in der englischen Kriegsmarine verloehrt. London. Der Reverend .Herrmann G o l l a n c z badie höchste Auszeichnung erhalten, welche ein Litlerat in England erzielen kann, er ist zum Doctor der Liiteratur von der Londoner Universität ernannt worden. Reverend Gollanez ist nicht bloß in den speeifisch jüdischen Wissenschaften eine Autorität, sondern auch in. den orientalischen Fächern überhaupt und seine Specialitär ist das Assyrische und Samaritanische. Ueber beide Sprachen hat er geschrieben u. auch auf dem letzten Orientalistencongreß in Rom über ein Thema aus der Assyriologie einen Bortrag gebalten. Cin anderer großer (belehrter. Dr. S. S ch e ch t e r, ivird ivabrsebeinlich England verloren gehen. Wie es beißt, soll er sehr geneigt sein, dem Ruse nach Philadelphi«: Folge zu leisten. Die Universität Cambridge lvürde damit einen großen Verlust erleiden. R u ß l a n d. Kiew. Die Regierung hat soeben zwei Beispiele gegeben, die in nichts hinter den Vorgängen des Don- Di stritt s zu rück stehen: Seit Jahren existirt in Maline eine Papierfabrik, die einem Israeliten gehört. Letzthin entschied die Regierung von Cberson. daß diese Fabrik als nicht zum Flecken Maline gehörig betrachtet lverden sollte. Diese Resolution, scheinbar unwichtig, zog jedoch für den Eigenthümer große Folgen nach sich. Er hat das Recht, im Flecken zu wohnen, allein das Gesetz von 1882 verbietet ihm den Aufenthalt aut dem Lande, sodaß, wenn die Fabrik nicht mehr zur Stadt gehört, der Eigenthüiner und seine jüdischen Beamten kein Aufenthaltsrecht mehr haben. Diesen Befehl hat der Senat kassirt, indem er sich daraus stützte, daß die Fabrik zur Zahlung von Steuer seit 1879 als zum Flecken gehörig eingetragen sei. Eine andere Thatsache ist nicht weniger charakteristisch. Jüngst fragte der Bürgermeister von Kiew beim Gouverneur an, welches die Lage der Juden sei, die sich im Walde der Stadt aufhielten. Der Gouverneur erklärte, daß der Wald sich außerhalb der Stadt befinde, lvo das Aufenthaltsrecht der Juden den Gesetzen unterworfen ist, die das Aufenthaltsrecht der Juden außerhalb der Dörfer und Städte regeln. Infolge dieser Erklärung ordnete der Bürgermeister an, daß die Juden kein Aufenthaltsrecht im Walde der Gemeinde hätten, unbeschadet ihrer speziellen Autorisation. Anbei ein Erlaß des Senats, der von großer Wichtigkeit für die jüdische Bevölkerung des offenen Landes ist. Das Gesetz von 1891 verbietet den Juden von Russisch-Polen, Ländereien und Bauerngüter zu kaufen. Der Senat hat in einer Reihe von Erlassen auseinandergesetzt, daß dieser Zusatz den Juden den Aufenthalt auf dem Lande in den Ländern gehörigen Häusern keineswegs untersagt, unter der Bedingung, daß dieser Aufenthalt zeitweilig sei und keinen Gewinn bringen solle. Um Mißhelligkeiten seitens der Berwaltung zu vermeiden, hat der Senat soeben beschlossen, daß die Gerichtshöfe und nicht die Ortsverwaltungen den Charakter und Zweck dieser Ortsfragen feststellen sollten. — Eine Frau wohnte in Kiew als geschiedene Frau eines Apothekers. Die Behörde befahl ihr, die Stadt zu verlassen. Der Ausweisungsbefehl stützte sich nicht darauf, daß die geschiedene Frau nicht das Recht, das ihrem früheren Ehegatten zugestanden, genieße, die Behörde schlug vielmehr einen anderen Weg ein. Sie forderte die Frau zunächst auf, ihren Civilstand zu ändern. Rach der Entscheidung der Behörde von Kiew hat die geschiedene Frau nicht das Recht, den Namen ihres früheren Gatten zu tragen, sondern ist gezwungen, ihren früheren Namen, als sie noch junges Mädchen ivar, anzunehmen mit dem Zusatz „geschieden,,. Dieser veränderte Befehl im Civilstand hatte die Ausweisung der Frau zum Zweck, nicht mehr in ihrer Eigenschaft als die geschiedene Frau eines Apothekers, sondern weil die Juden überhaupt nicht das Recht haben, in Kiew zu wohnen. Die Frau wollte sich jedoch nicht im Civilstandsregister einschreiben lasten. Der Senat hat auf die Klage derselben hin den Streit entschieden.' Rach den vorerwähnten Ausführungen betreffs der Rechte des Mannes, welche die Frau durch die Heirath erwirbt, hat der Senat festgesetzt, daß die Frau den Namen des Mannes behält, selbst in dem Falle einer infamirenden Strafe, daß weder der Tod des Gatten, noch die Scheidung der Frau das Recht nehmen, den Namen des Gatten zu tragen und alle Rechte zu genießen, die damit verknüpft sind. Infolge dessen hat die geschiedene jüdische Frau das Recht, den Namen des Gatten zu tragen und im

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