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Der Israelit · 1900-01-04 · Heft 2 (4.1.1900) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 2 (4.1.1900)
Date
1900-01-04
Page
– (sequence 11)
Language
German
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37 der die Quellen zu prüfen im Stande fei, geschrieben worden sei. Man solle einen Preis für die Abfassung' eines solchen Buches aussetzen, damit man endlich in die Lage käme, ein Geschichtsbuch der Behörde vorlegen zu können, ohne dessen Ablehnung befürchten zu müssen. Er müsse deßhalb bei seinem Anträge beharren, eine Commission zur Abfassung eines Geschichtsbuches, zu welchem der Verband die Directive geben könne, einzusetzen. H o r o v i tz - Frankfurt bittet, den Antrag dahin zu modifieiren, die vorhandenen Bücher zu prüfen und zu versuchen, eines derselben von den ihm anhaftenden Mängeln derart zu befreien, daß es der Behörde präsentirt werden könnte. In dieser Form wird alsdann der Antrag auf Einsetzung einer Commission angenommen und in dieselbe die Herren Kopfstein- Beuthen, G u t t m a n n -Breslau, Prager- Cassel, B o q e l st e i n - Stettin und Auerbach- Rogasen gewählt. ' Es folgt nunmehr der Bericht des Dr. Werner- München über die Frage der A u t o r i s a t i o n der R a. b b i n e r. Wir recapituliren zunächst aus der Generalversammlung des Rabbinerverbandes die dort beschlossenen und diesem Referate zu Grunde liegenden Thesen des Dr. Werner: 1. An die für den Rabbinerberuf vorbereitenden Anstalten ist die Bitte zu richten, in Ausnahmefällen von jetzt ab auch solche Candidaten zuzulassen, welche sich anderweitig die erforderlichen Kenntnisse erworben haben und als würdig für den Beruf befunden werden. 2. Der Rabbinerverband erwählt Prüfungscommissionen, welche zur Ausstellung von Rabbinatsdiplomen ermächtigt werden. 3. Der Rabbinerverband erklärt es als unstatthaft, daß außer den für den Rabbinatsbrus vorbereitenden Lehranstalten und in den in Rr. 2 in Aussicht genommenen Commissionen seitens einzelner Rabbiner Autorisationen ertheilt werden. Im Verfolg dieser Beschlüsse ist nun an das Rabbinerseminar und die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin und an das Jüdisch-Theologische Seminar in Breslau das Ersuchen gerichtet worden, zu der ersten These Stellung zu nehmen. Die beiden Berliner Anstalten haben sich unter Berufung aus ihre Statuten geweigert, der Bitte Folge zu geben, während sich das Breslauer Seminar hierzu bereit erklärt hat. Es handle sich nun darum, wie der Referent ausführt, ob die durch den früheren Beschluß geschaffene Roth durch die Bereiilvilligkeit des Breslauer Seminars gemildert werde. Der Beschluß, Commissionen zur Abnahme der Prüfung zu ernennen, sei in der Praxis auf die größten Schwierigkeiten gestoßen. Es erhebe sich nunmehr die zwiefache Frage, ob der auf Commissionseinsetzung aufrecht erhalten bleiben solle oder ob der Verband sich mit der Berechtigung begnügen solle, welche das Breslauer Seminar gegeben hätte. Guttmann bedauert lebhaft die Ablehnung der beiden Berliner Anstalten, tritt aber für die Aufrechterhaltung des in der Generalversammlung gefaßten Beschlusses ein. Die Mißstände auf diesem Gebiete seien seit der Zeit schon wesentlich gemildert worden. Zur damaligen Zeit schwebende Rabbinatsanstellungen seien nach Bekanntwerden des Beschlusses nicht perfect geworden oder Anstellungen überhaupt nicht erfolgt, sobald eine ordnungsgemäße Hatorath Horaah fehlte. V o g e l st e i n bedauert ebenfalls die Weigerung der Heiden Anstalten. Er habe die Empfindung gehabt, als ob einige Herren, die dem vorjährigen Beschlüsse zugestimmt hätten, später anderen Sinnes geworden seien. Auch für die Breslauer Anstalt habe die Prüfung aller Kandidaten etwas Mißliches. Es sei als selbstverständlich erachtei worden, daß mehrere Kommissionen ernannt würden, und dieser Beschluß sei nicht unausführbar. Es sei doch nicht zu leugnen, daß an den Anstalten einige Kandidaten die Prüfung nicht vornehmen lassen könnten, bei denen ganz private Gründe, z. B. langjährige Abwesenheit vom Institut, vorlägen. Aus keinen Fall dürfe der Plan auf Einsetzung von Kommissionen fallen gelassen werden. Horovitz bringt in Erinnerung, daß er sich entschieden gegen die Kommissionen ausgesprochen hätte, und daß es mit zum Theil seine Schuld sei, daß die Kommissionen damals nicht zu Stande gekommen seien. M a y b a u m macht geltend, daß man aus dem Dilemma herauskommen miisse, nicht weil der Beschluß zur Zeit gefaßt worden, sondern weil er durchaus nothwendig sei. Horovitz ist der Ansicht, daß die nächste Generalversammlung das nachholen müsse, was die vorjährige versäumt hätte, nämlich die Wahl der Kommissionen, die der Centralausschuß nicht berechtigt wäre, vorzunehmen. Die Frage müsse also vorläufig bis zur nächsten Generalversammlung vertagt werden. Werde sich bis dahin ein Ausweg finden lassen, so sei es um so erfreulicher. Werner gibt zu, daß Horovitz formell Recht habe, doch müsse man vor die Generalversammlung mit einem definitiven Beschluß treten. Dieser Beschluß könne nur darin bestehen, der Generalversammlung vorzuschlagen, zwei Commissionen aus je drei Mitgliedern bestehend mit dem Rechte der Cooptation zu ernennen. Horovitz hebt hervor, daß sich mit diesem Vorschläge erst die nächstjährige Sitzung des Centralausschusses zu befassen hätte, welche die Tagesordnung für die Generalversammlung festzusetzen hätte. K o p f - st e i n bittet, zur Frage dahin Stellung zu nehmen, daß Horovitz bereits heute erkläre, ob er einer solchen Commission angehören wolle oder nicht. Sei die Frage ungelöst, so liege die große Gefahr vor, daß sie von Neuem in der Generalversammlung angeschnitten werde. G u t t m a n n sucht dahin zu vermitteln, die Frage bis zum nächsten Jahre zu verschieben, vielleicht ergebe sich bis dahin eine andere Lösung derselben. Erkläre Horovitz bereits heute, daß er einen Commissionssitz annehme, so könne man zufrieden sein. Es scheine ihm in dieser Frage ein Konflikt zu drohen, aber die Schaffung einer Instanz für die Prüfungen sei durchqus wünschenswerth. Der Verband könne/sich jedenfalls nur freuen. den damaligen /Beschluß herbeigeführt zu haben. V o g e l st e i n vermuthet doch noch,

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