Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 91 (16.11.1899)
- Date
- 1899-11-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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ü 1895 inniger Freude und vielem Behagen ihren 80.000 bis 100.000 Lesern. Bedauernswerth findet die „När. Pol.“ vom 26. October das Einschreiten der Gendarmerie, für die in fürchterlichster Situation befindlichen ausgeplünderten Juden hat sie kein Wort der Theilnahme ebensowenig wie die Führer des cechischen Volkes kein Wort der Abwehr finden. Wörtlich sagt „N. P,“ „nur gegen Lotter wird die Schußwaffe gebraucht, nicht aber gegen Leute, welche aus politischen Gründen rc. brennen, stehlen, rauben, plündern, aus politischen Gründen! Daß die Juden an der Aufhebung der Sprachenverordnungen unschuldig sind, wird nicht einmal die „N, P.“ ableugnen können. Was sollen dann die kleinen antisemitischen Blättchen schreiben, wenn das Blatt des Dr. Rieger und Mattus dies schreibt. Es kommt noch besser. Wörtlich sagt die „När, Pol.“ „das Blutvergießen .. . regte die hiesige Bevölkerung ungeheuer auf, es war in keinem Verhältnisse zu dem was geschah" und gleich wüter: „Die Demonstrationen hatten überhaupt antisemitischen Charakter, den christlichen Deutschen ist überhaupt gar nichts geschehen. Du lieber Gott wegen 1000 Juden also so viel Lärm." Wie tief gesunken sind die Begriffe von Mein und Dein, von Politik und Verbrechen. „Prag 1697" — „Galizien" — „Nachod" — „Holleschau" — „Vsetin". Die hier an unschuldigen Menschen, nur weil sie Juden find, begangenen Grausamkeiten werden nicht ungesühnt bleiben. Kein Volk ist der Strafe entgangen, welches Wehrlose verfolgte, ausplünderte, beraubte, ausbrannte — nur weil sie Juden sind. England.? London. „Jewish Chronicle" veröffentlicht ein Interview mit einem der Flüchtlinge aus Blömfontein, der mancherlei Interessantes über die Juden des Oranjefreistaates enthält. Ihre Zahl beträgt zwischen 700 bis 800 und sie leben in ziemlich günstiger Lage. Einige stammen aus England, aber die meisten sind deutschen Ursprungs, doch wandern jetzt auch russische Juden ein. In Blömsontein ist die einzige Gemeinde, dieselbe zählt £60 Familien, hat aber noch keine Synagoge, sondern benutzt als solche eine alte Sabbatarinekapelle. An Feiertagen wird der Saat der Stadtverwaltung für den Gottesdienst in liberalster Weise zur Verfügung gestellt. Die Regierung hat ein Grundstück für die Errichtung einer Synagoge geschenkt und man hatte auch schon zum Bau die ersten Schritte gethan, Pläne entwerfen lassen re., aber durch den Ausbruch des Krieges ist alles wieder in Frage gestellt. Viele dieser jüd. Bürger des Oranjefreistaates fechten mit den Buren gegen England. Argentinien.? Buenos Ayres. Das beste Zeichen der wachsenden jüdischen Bevölkerung ist die Zunahme der Gebetsstätten in unserer Stadt. In diesem Jahre ist eine neue Synagogengemeinde gegründet worden, die Cbewra Tehillim. Im ganzen waren zu den hohen Feiertagen in acht Synagogen oder Sälen Gottesdienst, darunter zwei in sephardischem Minhag, sechs in aschkenasischem. Letzterer Ritus ist ganz nach russischer Weise nach polnischer Art gestaltet und weist in allen sechs Synagogen kleine Verschiedenheiten auf, je nach den Orten, aus dem die Besucher derselben stammen. > -vermischtes. < Au der PrivalNagefache des Samuel Rotier, Kaufmann in Triest» Privatklägers. gegen den M. Kahn» Lehrer und Cantor in Berncastel. Angeklagten, wegen Beleidigung, hat das Gr. Schöffengericht zu Mainz am 21. Februar 1899 für Recht erkannt: Der Angeklagte Markus Kahn, geboren am 18. Januar 1861 Berncastel, Lehrer und Versicherungsagent daselbst, israelitisch, verheirathet, unbestraft, ist schuldig der Beleidigung im Sinne der 8 8 18b, 186, 200 Str.-G.-B- und wird dieserhalb zu einer Geld st rase von fünfrehn Mark, lwelche im UneinbringlichkeitSfalle mit drei Tagen Gefängniß zu verbüßen ist, und zu den Kosten de- Verfahrens verurtheilt. Dem Privatkläger wird die Befugniß zugesvrochen, den entscheidenden Theil deS UrtheilStenorS binnen acht Tagen nach Zustellung einer Abschrift deS rechtskräftigen Urtheils im „Israelit" und zwar in derselbe, l Weise und mit derselben Lrchrift, in welcher der Abdruck des beleidigenden Artikels erfolgte, ans Kosten des Angeklagten einmal abdrucken zu lassen. Die Nichtigkeit der Abschrift der llrlheilSformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit deS UrthetlS bescheinigt. M a i n z, den 4. November 189t». (L. 8.) Müller, Gerichtsschreibcr deS Großherzoglichen Amtsgericht-. Erklärung In den gerichtlichen Verhandlungen deS BeleidtgungSprozeffeS der Firma Samuel Notter gegen den Lebrer Herrn Kahn in Ahrweiler ist sestgestellt worden, daß der von dem Einsender des Artikels gegen dir genannte Firma erhobene Vorwurf des Schwindels ein unberechtigter gewesen und nehmen wir deßhalb hierdurch keinen Anstand, die darnalige Veröffentlichung unter dem Ausdruck des Bedauerns zu rectisicieren. Mainz, den 23. Mai 1899. Redaction des Israelit. Oscar Lehmann. Rom. In der semitischen Sektion deS Orientalistenkongresses hat Nev. Herrman Gollaner einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag über einige syrischen Gesänge gehalten. Bonihad. Im benachbarten Szayzard hat sich in einem frommen jüdischen Hause folgender ereignet. Die Frau des Hauses schickte immer, wenn sie Geflügel schlachten lassen wollte, ihren christlichen Diener mit demselben zum Schächter und gab ihm zugleich das Schächtgeld mit. Der schlaue Diener behielt jedoch daS Geld für sich und fchächtete dann selbst daS Geflügel. Durch Zufall ist man jetzt auf dieses Treiben deS Dieners gekommen. «Die Frau dieses Laufes hat, da sie nicht die nöthige Vorsicht hatte, ihre Pflicht verletzt. Red. h. JSr)