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Der Israelit · 1899-11-06 · Heft 88 (6.11.1899) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 88 (6.11.1899)
Date
1899-11-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1839 *d- München, 29. Oct. Das Rischus läßt sich nach verschiedenen Richtungen hin praktisch fructificiren. Mancher stand lange als gekränkte Unschuld unbeachtet im Schatten, während ihm dann sein Bekennen zum Antisemitismus dazu verhalf, in öffentlichen Versammlungen vor einem — freilich darf man nicht fragen vor welchem — Publikum Applaus zu erzielen. Bei Anderen muß das antisemitische Aushängeschild über die Qualität der von ihnen geführten Maaren und über ihre sonstigen Qualitäten hinwegtäuschen. Außerdem gibt es solche, denen der Antisemitis mus als Schlüssel dienen muß, um ihnen die Pforten bis dahin für sie verschlossen gewesener Kreise zu öffnen und endlich kann man den Antisemitismus in sehr nützlicher Weise als auch Grund dafür vcrwerthen, sich vor Zahlungsverpflichtungen zu drücken, wie dies durch eine Verhandlung des Amtsgerichtes München I, die am 27. d. M. stattfand, klar wurde. Nach wiederholten Aussetzungen kam nämlich die Privatklage gegen den 28 Jahre alten Privatier Landwehrlieutenant Lucian Scharf von Nürnberg, wegen Berufsbeleidigung zur Verhandlung. Scharf schuldet seit einem Jahre dem Baumeister Seemüller den Betrag von Mark 472.50. Trotz Widerholter Mahnungen war es dem Darlehensgeber nicht möglich, zu seinem Guthaben zu gelangen. Er beauftragte deßhalb den Rechtsanwalt Dr. Levi, an den Schuldner einen energischen Mahnbrief zu schreiben, was dieser auch durch seinen Mitarbeiter, Herrn Rechtsanwalt Heyl, in der üblichen Weise besorgen ließ. In dem fraglichen Briefe war bemerkt, Scharf solle keine „Ausflüchte" mehr machen, da sonst rechtlich gegen ihn vorgegangen werde. Um nun seinen Gläubiger los zu werden, griff Scharf zu folgendem genialen, freilich etwas sonderbarem Mittel. Am 6. Februar 1899 schrieb er an Rechtsanwalt Dr. Levi folgenden Brief: „Als Christ, deutscher Mann und Offizier des Kaisers kann ich unmöglich mit einem Juden korrespondiren. Dies zu Ihrer Kenntnißnahme. Man hat sich jeder weiteren Zuschrift zu enthalten! — Mir ist es schon unangenehm, wenn der Postbote den Namen Levi in Verbindung mit meinem Namen auf einem Couvert sieht." Wegen dieses famosen Briefes ließ nun Rechtsanwalt Dr. Levi durch einen Kollegen Klage gegen Scharf stellen. In dieser Sache war Termin anberaumt auf den 4. Mai 8. Juni und 19. October 1699. Aber der Beklagte erschien nie, trotz aller Androhungen, ja er wußte sich auch dem gegen ihn erlassenen Vorführungsbefehl zu entziehen. Nun nahm sich die Staatsanwaltschaft der Sache an und auf Grund eines diesbezüglichen Antrages beschloß die vierte Strafkammer am Landgericht München I, am 20. Oct. l. Js. gegen Scharf Haftbefehl zu erlassen, der auch am anderen Morgen vollzogen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits öffentliche Klage gegen Scharf erhoben, der sich Rechtsanwalt Dr. Lcvi als Nebenkläger anschloß. Zu der am 37. ds. stattgehabten Verhandlung wurde Scharf aus dem Untersuchungsgefängniß vorgeführt. Der Angeklagte gibt die Ausdrücke in seinem Briefe zu und führt zu seiner Entschuldigung an, er habe sich durch den Mahnbrief des Rechtsanwalts Dr. Levi hochgradig beleidigt gefühlt und habe denselben zuerst fordern lassen wollen, dann aber in der Wuth diesen Brief geschrieben. — Nach Vernehmung deS Rechtsanwalts Dr. Levi, der die angeführten Thatsachen bestätigt, erklärt Scharf zu Protokoll der Gerichtsschreiberei, er habe keine Veranlassung gehabt, irgendwie der Persönlichkeit des Rechtsanwaltes Dr. Levi zu nahe zu treten, oder ihn irgenwie zu beleidigen und er nehme die sämmtlichen Ausdrücke mit Bedauern zurück, auch erstattet er die erwachsenen Kosten, letztere Zusage privatim gegen Ehrenwort. Hierauf erklärt Rechtsanwalt Dr. Levi, er sehe von einer Bestrafung des Scharf ab, vorausgesetzt, daß der Amtsanwalt hiermit einverstanden sei. Der Amtsanwalt erklärte sein Einverständniß, worauf Rechtsanwalt Dr. Levi seine Klage zurückzog. Infolge dessen beschloß das Gericht die Einstellung des Verfahrens gegen Scharf und die Aufhebung des gegen ihn erlassenen Haftbefehles. Q. Buchswetter i. Elf. Die wenigen Schüler, welche noch die Rabbiner-Präparandenschule in Kolmar besuchten, haben sich, da dieses Institut nun leider aufgehoben ist, zur Fortsetzung ihrer Studien den hiesigen Ort auserwählt. Zu diesem Entschlüsse bewog sie besonders die Berühmtheit de» hiesigen Rabbiner» Dr. Weill als Gelehrter; dann aber auch der gute Ruf, den das hiesige Gymnasium im ganzen Lande genießt. Ueberhaupt ist unser alte« Residenz-Städtchen durch seine guten Schulen weithin bekannt. Oefterr.- Ungar. Monarchie. Wien, 81. Okt. (Zu den Judenplünderungen in Holleschau.) Wie schon mitgetheilt worden, wurde der Kaufmann Albert Grätzer in Holleschau gelegentlich der Plünderungen in dieser Stadt am härtesten mitgenommen, denn die Plünderer vernichteten sein ganzes bewegliches Eigenthum. Grätzer hat deßhalb durch den Wiener Advokaten Dr. Zweigenthal gegen die Stodtgemeinde Holleschau die Civilklage auf Zahlung eines Schadenersatzbetrages von 15,000 fl. erhoben. Dieser Anspruch wird damit begründet, daß das Etablissement sich in der „Christenstadt" befindet, und die Gemeinde sonach verpflichtet war, für ausreichenden Schutz zu sorgen. Wie nachgewiesen werden soll, habe sich schon seit dem Kuttenberger Mordprozeffe in Holleschau eine feindselige

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