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Der Israelit · 1899-10-23 · Heft 84 (23.10.1899) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 84 (23.10.1899)
Date
1899-10-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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WWWWWWWWWMWWMWMM'Mn r XL. Jahrgang. JM^S4. ^er Israelit. Aentrat-Hrgan für das orlhodore IudentHum Begründet von Di. in lllnins Montag, de« 23. Oetober 5660 (1899), Wr Buun ittarh abonnirt nmn bei allen Postanstalten für die Monate Xovewder u. llerewber auf den „LsrLvIli". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitungsschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Ausland entsprechend höher. Me ErprdMon des „Israeli. Leitender Artikel. Rennes und Auttenberg. Von Vezirks-Rabb. Dr. Ehrmann, Baden (Schweiz). Zwei Gerichtshöfe, einer im fernen Westen und einer im fernen Osten haben in den jüngsten Wochen das Recht, das sie zu schützen berufen sind, in so unerhörter Weise zu Ungunsten von Juden gebeugt, daß ein Schrei der Entrüstung durch die ganze gebildete Welt geht. Die Empörung, Entrüstung und Bestürzung über das schreiende Unrecht, das unter der Maske des Rechts von Richtern und Geschworenen auch heute noch verübt werden kann, preßt allen vorurtheilslosen Menschen ohne Rücksicht 'auf Raffe, Stand und Religion diesen Schrei aus. Aber wenn auch alle den Faustschlag fühlen, der dem gekränkten Recht von seinen eigenen Vertretern versetzt wird, wenn alle diese Rechtsunsicherheit bangend in die Zukunft blicken läßt, wir Juden sind doch die einzigen, welche das Unerträgliche dieser Zustände nicht nur einsehen und ihre verhängnißvolle Weiterentwickelung fürchten, sondern die thatsächlich jetzt schon empfindlich darunter leiden. Wer vermöchte die geknickten und vernichteten jüdischen Existenzen auch nur zu zählen, die vom Westen ibis zum Osten Europas, die von Rennes bis Kuttenberg und weit darüber hinaus, dieser unerhörten, an jüdischen Menschen verübten Verletzung der primitivsten Menschenrechte zweier Gerichtshöfe bereits zum Opfer gefallen sind und noch fallen?! Wenn daher der Schreck über diese Vergewaltigung des Rechts die Zunge löst und alle Federn in Bewegung setzt, so brauchen die jüdischen Zungen und Federn, die den Kampf für das gekränkte Recht aufnehmen, sich gewiß nicht erst besonders zu legitimiren. Haben sie aber das Recht dazu, so haben sie auch die Pflicht. Diese Pflicht hat auch die jüdische Presse, — d. h. die von Juden — für Juden geschriebenen Zeitungen, um die es sich hier lediglich handelt — in anerkennenswerther Weise erfüllt. Diese Pflicht verliert nichts von ihrer unabweisbaren Nothwendigkeit durch die geringe Aussicht auf einen wirklichen Erfolg. Die Unschuld, die sich gegen ihre brutale Vergewaltigung mit elementarer Macht aufbäumt, frägt nichts nach dem Erfolg oder Mißerfolg dieses Aufbäumens. ES vollzieht sich mit der Macht eines Naturgesetzes, nach welchem der Druck den Gegendruck provocirt. Unser sonnenklares Recht und die rohe, listige Gewalt seiner Bedrücker können nicht oft und nicht laut genug in die Welt hinausgerufen werden. Das ist in der That geschehen und geschieht noch in einer Weise, die nichts zu wünschen übrig läßt. Trotzdem bleibt noch manches zu sagen übrig, was mit den großen, allgemeinen Gesichtspunkten wenig oder gar nichts zu thun hat, dafür aber speciell uns Juden ungemein nahe liegt und nicht todtgeschwiegen werden darf, wenn wir aus den Gescheh-

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