Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 79 (5.10.1899)
- Date
- 1899-10-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1647 AettimgSnachrrchteir «ud Correspondenze« Deutschland. 8. Berlin, l. Oktober. In der letzten Repräsentantenversammlung ftand die Miltheilung eines Erlasses des Provinzial-Schulkollegiums betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Kinder zur Debatte. Der Referent, Herr Professor Blaschke, hielt er, um Unklarheiten und Mißverständnissen vorzubeugen, für außerordentlich wünschenswerth, wenn vor der Berathung sämmtliche Mitglieder der Versammlung eine Abschrift des Erlasses erhielten, der außer zwei statistischen Tabellen auch gewisse Mißstände erwähne, die im Unterricht zu Tage getreten seien. Der in Rede stehende sehr interessante Erlaß, den da» Königliche Provinzial-Schul-Kollegium an das König!. Polizei-Präsidium behufs Mittheilung an den Vorstand der Synagogen-Gemeinde gesandt hat, liegt nunmehr vor und hat folgenden Wortlaut: Berlin, den 28. Juli 1699. „Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 24. August v. I., betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Schulkinder, benachrichtigen wir Ew. Hochwohlgeboren7hierdurch,Maß der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten durch Erlaß vom 6. Mai d. I. angeordnet hat, es solle von der Festsetzung von Schulversäumnißstrafen gegen die Eltern und Vormünder derjenigen jüdischen Kinder, welche einen Religionsunterricht nicht erhalten, einstweilen abgesehen werden. Diese Entscheidung des Herrn Minister» fußt zum Theil auf neueren Erhebungen, die wir selbst veranstaltet haben und deren Ergebnisse wir in den beiden Anlagen A und B mittheilen. Anlage A gibt eine Vergleichung zwischen dem Winter 1897/98 und dem letziverflossenen Winter und zeigt, daß in diesem gegen das Vorjahr bei allen verschiedenen Kategorien von Schulen eine Verbesserung eingetreten ist, die immerhin im Wesentlichen als eine Folge des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 11. Februar 189? beziehungsweise der Einwirkung des Vorstandes der Synagogengemeinde auf die Eltern der jüdischen Kinder wird angesehen werden dürfen. In der Anlage B haben wir für den letztvrrflossenen Winter die Kinder nach den Schulklassen trennen, nämlich den älteren Jahrgängen die drei untersten, also an den höheren Lehranstalten die Vorschulklassen, an den Gemeindeschulen die Klaffen fünf und sechs gegenüberstellen lassen. Sie läßt ersehen, daß in den älteren Jahrgängen der Prozentsatz der Kinder ohne Religionsunterricht überall sehr viel geringer ist, als in der jüngeren: daß ferner in den älteren Jahrgängen bei allen öffentlichen Schulen die Zahl ganz erträglich, theilweife sogar günstige sind und nur die Pcivatschulen durchweg hohe Prozentsätze ausweisen. Man wird nicht umhin können, aus dem niedrigen Prozentsatz der älteren Jahrgänge auf den öffentlichen Anstalten den Schluß zu ziehen, daß es nicht lediglich Gleichgültigkeit der Eltern ist, welche sie zur Zurückhaltung der jüngeren Jahrgänge bestimmt, vielmehr andere Gründe, die in der Sache selbst liegen, stark Mitwirken müssen, sei es die Furcht vor Ueberanftrengung der Kinder durch die besonderen Schulwege, sei es die Unzuträglichkeit, die sich da ergibt, wo wegen der geringeren Zahl der jüdischen Kinder die Schüler weit auseinander liegender Jahrgänge zusammen unterrichtet werden, indem alsdann die kleineren bei dem Betrieb des Hebräischen (Lernen hebräischer Gebete rc.) zugegen sein müssen, ohne doch daran theilnehmen zu können. Dem gegenüber wird es als Pflicht der betheiligten Stellen erscheinen, darauf hinzuwirken, daß die Einrichtungen für den Religionsunterricht der kleinen Kinder thunlichst vervollkommnet werden, in welcher Hinsicht wir auf unser Schreiben vom 16. Juni v. Js. Bezug nehmen. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß es in erster Linie Sache des Vorstandes der Synagogengemeinde ist, dieser Sorge seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Und ebenso wird er seinen Einfluß bei Eltern und Vormündern geltend zu machen haben, um etwaige unbegründete Bedenken oder Vorurtheile der jüdischen Eltern gegen die vorhandenen Einrichtungen zu zerstreuen. In letzterer Beziehung denken wir insbesondere an die Eltern derjenigen Kinder, welche Privatschulen besuchen. Bisher liegen, wie schon bemerkt, die Verhältnisse bei den Privatschulen für beide Geschlechter recht ungünstig, auch in den älteren Jahrgängen, während doch die Kreise, aus denen diese Schulen besucht werden, dieselben sind, aus denen auch die öffentlichen höheren Anstalten ihre Schüler erhalten. Eine Einwirkung auf die Eltern müßte hier bessere Erfolge aufweisen können, als bisher erzielt worden ist. Indem wir anliegend die in diesem Frühjahr neu aufgestellten Verzeichnisse der jüdischen Kinder ohne Religionsunterricht an höheren Lehranstalten, höheren Mädchenschulen. Gemeindeschulen und Privatschulen behufs Mittheilung an den Vorstand der Synagogengemeinde übersenden, ersuchen wir im Auftrag des Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten gleichzeitig, dem Vorstände auch Kenntniß von den Anlagen A und B zu geben und seine besondere Aufmerksamkeit einerseits für den Unterricht der kleinsten Kinder, andererseits für die Privatschulen in Anspruch zu nehmen."