Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 96 (4.12.1899)
- Date
- 1899-12-04
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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" 1.1 Ul'l1111 111.. TT.1. - - . XL» Jahrgang. Beilage ju M 96 -es Jternrtit“. Aettung-nachrlchte« «ttd Correspsttdenze« Deutschland. ZVertttt. Der Jahres-Bericht des Rabbiner- Seminars zu Berlin für 5657 und 58 (1897 nnd 98) enthält eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben in den ersten 25 Jahren. Darnach betrugen die Einnahmen an Fonds: M. 329,525, an Jahresbeitägen M. 700,074; an Zinsen und GrundstückSmielhen 286,345 M.; zusammen M. 1,375,943; denen Ausgaben gegenüberstanden an Hypothekenzinsen: M. 46,737, Abschreibungen auf Immobilien und Inventar: M. 30,539, an Gehälter: M. 46 J,607, an allgemeinen Ausgaben für bauliche Veränderungen, Gebäude-Unterhaltungü- und Verwaltungs-Unkosten: M. 239,892, an Stipendien: M. 82,731 und für Bibliothek: M. 17,966, zusammen M. 878,475, so daß ein Gesammt-Vermögen von M. 497,468 verbleibt. Stratzburg f. E, 29. Nov. (Die öffentliche Meinung und Herr Ury.) Die Besetzung der hiesigen Oberrabbinerstelle betreffend. Am 7. Nov., unmittelbar nach der seitens des israelit. Konsistoriums des Unter-Elsaß stattgefundenen Ernennung des Herrn Oberrabbiners Ury in Metz zum Oberrabbiner über den Bezirk Unter-Elsaß, ließ sich ein „Unus pro multis“ folgendermaßen hören: „Das israelitische Consistorium für den Bezirk Unter-Elsaß hat Herrn Oberrabbiner Ury zu Metz, zum Nachfolger des verstorbenen Herrn Weil, Oberrabbiner zu Straßburg, gewählt. Fern liegt es uns, gegen diese Wahl in persönlicher Beziehung irgend eine Ausstellung zu machen. Aber wir geben einem Gefühle Ausdruck, welches in der etwa 700 Personen umfassenden israelitischen Gemeinde StraßburgL weit verbreitet ist, wenn wir sagen: Es hätte der allgemeinen Empfindung mehr entsprochen, wenn das Konsistorium diese Wahl nicht jetzt, sozusagen vor Thoresschluß vorgenommen, sondern damit bis nach den Ergänzungswahlen gewartet hätte. jDas Konsistorium ist nicht vollzählig, eine Verwaltungskommission besteht nicht; der Gemeinde ist irgend welche Gelegenheit, ihre Wünsche zu äußern, nicht gegeben worden. Wir stellen die Thatsache nur fest, ohne weiter darauf einzugehen. Dann sagen wir: Wenn das Konsistorium vollzählig gewesen, wenn die Verwaltungskommission in Thätigkeit gewesen wäre, wenn man einer Vertretung der Gemeinde, sagen wir etwa 90 Personen, Gelegenheit gegeben hätte, ihre Ansichten äußern zu dürfen, so würde eine unter solchen Umständen erfolgte Wahl jedenfalls in weiten Kreisen mit ungleich mehr Zustimmung zu dieser Modalität des Verfahrens ausgenommen worden sein." Unzufrieden mit dieser Meinungsäußerung, gab am 10. Nov. ein „Onus pro ornnibus« seiner Meinung folgenden Ausdruck: „Mit der milden und schonenden Kritik, welche „unus pro multis“ ausgesprochen, sind omnes nicht einverstanden. Nein, so mild denkt die Gemeinde nicht über die Wahl, welche das Bezirkskonsistorium vornahm. Man ist vielmehr — wozu nicht offen die Wahrheit heraussagen — aus das höchste empört, daß ein Theil eines Konsistoriums (die Majorität), das nur noch einige Tage zu existiren hat, es gewagt habe, der größten Gemeinde von Elsaß-Lothringen nicht einmal so viel Recht einzuräumen, wie es der Gemeinde Zabern, Hagenau und Brumath eingeräumt hatte! In genannten Gemeinden mußten die Kandidaten, die sich um eine Rabbinerstelle bewarben, Probepredigten abhalten und der Beifall der Gemeinden war dem Konsistorium bei der Vornahme der Ernennung ausschlaggebend. Und in Straßburg? ES ist kaum zu glauoen, aber es ist leider wahr — Straßburg wurde nicht nur bezüglich seine- Oberrabbiners gar nicht gehört, sondern das Konsistorium versuchte ihm einen Seelsorger anfzuoetroiiren, dessen Candidatur vor acht Jahren von demselben Konsistorium verworfen worden war. Damals hatte gegen diese Candidatur die Majorität der Gemeinde öffentlich Protest eingelegt, und auf diesen Protest der Gemeindemitglieder hin, erfolgte damals die Ernennung des fel. Oberrabbiners Weil. Und jetzt? Schweigen wir, aber — handeln wir. Wie wir vernehmen, beabsichtigt der größte Theil der Gemeinde, bei dem kaiserlichen Ministerium Protest gegen die Ernennung einzulegen. Wir wünschen und hoffen, daß das Ministerium dem gerechten Wunsch der Gemeinde Rechnung tragen wird. Abgesehen davon — die Wahl des neuen Konsistoriums wird es beweisen, wie unzufrieden man mit dem Gebahren des jetzigen Konsistoriums ist." Diesen zwei Unzufriedenen gegenüber gab am 13. Nov. „Ein Friedliebender" folgende Meinung ab: „Unus pro omnibus“ ist in Wirklichkeit nur „unus“« Omnes stimmen nicht mit ihm überein. Auf die Unrichtigkeiten — um einen milden Ausdruck zu gebrauchen — bezüglich der Rabbinatsbesetzung in Zabern-Hagenau möchte ich nicht eingehen, bemerken will ich jedoch, daß vornehme Gemeinden ihre Rabbiner ohne Probepredigt wählen; so hat es München, eine der angesehensten israelitischen Gemeinden in Süddeutschland, vor einigen Jahren ge-