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Der Israelit · 1899-11-30 · Heft 95 (30.11.1899) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 95 (30.11.1899)
Date
1899-11-30
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1976 endlich Herr Fleischer die Feder zur Abwehr ergriff. . . Präs.: Ich bitte, einen Antrag zu stellen. — Verteidiger: Ich stelle einen Antrag auf Verlesung der antisemitischen Artikel, welche ich hiermit dein Herrn Präsidenten überreiche. Der Staatsanwalt antwortet sehr kurz. Der Gerichtshof habe nur zu beurtheilen, ob die incriminirte Druckschrift eine Erörterung über die Kraft der Beweismittel enthalte, welche dem Strafgesetze widerspreche. Darüber allein habe er sich schlüssig zu werden und auf nichts Anderes Rücksicht zu nehmen sowie die Staatsanwaltschaft bei der Confiscation nichts Anderes in Betracht gezogen habe. Der Gerichtshof gibt dem Anträge des Vertheidigers keine Folge, weil derselbe für die Entscheidung irrelevant sei. Es folgen nun die PlaidoyerS, bei welchen der Staatsanwalt ausführt, daß die incriminirten Stellen ihrem deutlichen Sinne nach den strafbaren Thatbestand bilden, während Dr. Morgenstern darin nur eine Nothwehr gegen die schamlose Agitation steht, welche sich entfalten konnte und durste. Der Gerichtshof spricht die Angeklagten Dr. Löwy und Siegfried Fleischer schuloig und verurtheilt Ersteren zu einer Geldstrafe von zehn Gulden, Letzteren zu sirben Tagen Arrests. Afghanistan. § Herat. Persische Blätter erzählen: Seitdem die Flügelbahn Merw Kuschk, welche gleichfalls zur großen Transkaspibahn gehört, dem Verkehre übergeben worden ist, wodurch die russischen Fabrikate leicht dis an die afghanische Grenze geschafft werden können, mehrt sich täglich die Zahl der turkestanischen und bokhamanifchen Juden, die nach Afghanistan kommen, um dort mit Maaren hausiren zu gehen oder auf den Marktplätzen, hie und da auch in gemietheten Läden, seilzubieten. Dieselben finden für ihre Maaren einen guten Absatz in Afghanistan, wodurch auch die russischen Fabriken, welche diese Maaren erzeugen und liefern, gute Geschäfte machen. Der sunnitische Afghane, der in religiösen Fragen bedeutend toleranter ist als die östlich von ihm wohnenden Turkomenen, sieht diese jüdischen Händler gerne in seiner Mitte, da sie ihm die europäischen Fabrikate billig liefern und ihm auch noch seine Boden- und anderen Landesprodukte, für die er bis jetzt nur schwer Absatz fand, abkaufen. Dann betrachten auch die Afghanen, welche von sich rühmen, daß sie von den zehn Stämmen Israels abstammen — auch die jetzt in Afghanistan herrschende Dynastie Lulu Duran (Karte der Dynastien) behauptet, vom jüdischen König Saul abzustammen — die Juden als ihre Vettern, die zwar statt den Koran die Tawrath (Thora) halten, aber sonst ja doch Gläubige sind und den einzigen Gott anbeten. Sie gestatten daher gerne den Juden, daß sie bei ihnen übernachten und F in k ihren Betten schlafen. Hie und da kann man sogar sehen, wie der Afghane, will er ein Lamm oder ein Huhn schlachte::, einen Juden herbeiruft und es von ihm machen läßt, da seiner Ansicht nach dieser es bester versteht, als er selbst. Auch ist der Afghane erstaunt darüber, zu sehen, wie strenge die Juden ihren Jom El-Dschunm (Sabbat) feiern, und daß sie an diesem Tage lieber nichts oder trockenes Brod genießen, als sich ihr Essen zu wärmen oder gar zu kochen. Wie weit nun d'e Freundschaft der Afghanen gegen die Juden geht, kann man schon daraus ersehen, daß nur selten der Fall vorkommt, daß einer dieser jüdischen Hausirer überfallen und auszeraubt worden wäre, obwohl die Sicherheit auf den afghanischen Straßen nicht die allerbeste ist. __ Sprechsaal. Bezüglich der 'Jiotii auä SBeftfaleit erlaube ich mir, Ihnen mitzutheilen, daß an dem Portal der „Adaß Jisroel" hier, schon feit Monaten eine Notiz hängt, welche s. Z. Herr Dr. Ed. Biberfell) veröffentlichte, sagend, daß 1. Somatose. 2. Natrion, 3. Pepsinwein, 4. Haematogen, 6. Haemaglobin, 6. Sanguinal, 7. Puro, religionsgesetzlich verboten, resp. nur auf Anfrage beim Rabbinat zu üevtoenben fittb. _(Ballt) Gu ggenheim, Berlin. Vermischtes Alsfeld, i. Oberhessen, 24. Nov. Das hier am l. Jan. k. I. neu zu errichtende Notariat wurde unserem Glaubensgenossen Herrn Rechtsanwalt Dr. Stern übertragen. Berlin. 27. Nov. Vom Shivatorium der Pension^ Wittwen- und Waisenkasse des Perbandes der indischen Lehrervereine im deutschen Gleiche erhalten wir die Mittheilung, daß, nachdem die Kasse soeben die Landesherrliche Genehmigung erhalten hat, dieselbe voraussichtlich am 1. Januar n. I. ins Leben treten wird. _ Briefkasten ver Siedaetion. M. I.: Bezugnehmend auf unsere vorige Briefkastennotiz bemerken wir, daß Tropon selbstverständlich Fleischspeisen nicht beigemischt werden und überhaupt nicht mit Fleisch genossen werden darf, da es aus Schellfischen hergestellt wird. Ueberhaupt ist der Genuß nur Kranken erlaubt. Genaueres darüber, s. G. w, in einer der nächsten Nummern. H. in F.: Man fängt erst Montag, den 4. December, Abends, am Vorabend des 3. Tebeth, an, "iüq: 7L3 in: zu jagen. G In Vittftn “TIN. M H.: Das Buch besitzen wir nicht, können deßhalb die Fragen mit Hinweisen auf dasselbe nicht beantworten. Wegen der an: linken Arm sich befindenden Tefillin, stützt man sich Morgens bei Tachenu ans den rechten Arm. M. Z. in L.: Wenn das Fleisch in genügender Weise als “)t£0 durch Siegel Plombe oder Stempel vom Schachet gezeichnet wurde, ist nichts dagegen einzawendea; da ja auch das Fleisch nur wegen einer Ordnungsstrafe und nicht wegen krankhafter Erscheinungen überwiesen wurde. Briefkasten der Expedition. S. B. in B.: Betrag von Mark 7.50 dankend empfangen.

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