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Der Israelit · 1899-07-24 · Heft 58 (24.7.1899) · p. [Seite]

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 58 (24.7.1899)
Date
1899-07-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Xli. Jahrgang. JT5S. Der Israeli Ein Gentrat-Hrgan für das orthodoxe Audenlüum Begründet von Di Cdnunm in Montag, tun 24. Juli 56S» (18»»). m Bmet ötarh abonnirt man bei allen Postanstalten für die Monate ZG Juli u. August ZG auf den „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Aeitungsschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Ausland entsprechend höher. Die Erpr-ttion -es „Israelit". Leitender Artikel. Der zweifache Trost. Zu den einleitenden heiligen Propheten-Worten der gestrigen mtoen, w »rw io™ (tröstet, tröstet mein Volk) bemerken unsere Weisen ^>"7 im Midrasch: „b"!?so2 iötu? ö'^sao ipb e^aas man" Unsere Voreltern zur Zeit des enpan m pnn haben zweifach gesündigt und demgemäß war auch die göttliche Strafe, von der sie ereilt wurden, eine zweifache; aber auch der ihnen einst zu Theil werdende göttliche Trost wird ein doppelter sein. Der Sinn dieser hier angeführten Midrasch- Stelle kann vielleicht folgender sein: Alle Menschen der Erde, alle Völker der «eiten und breiten Welt haben zur Zeit ihrer Entstehung eine gemeinsame hehre Pflicht und Aufgabe von ihrem himmlischen Schöpfer übernommen, welche darin besteht, in ihrem irdischen Dasein nach Recht und Gerechtigkeit zu streben, in ihren Ländern und Wohnorten alle menschlichen und politischen Tugenden, edle Sitten und Gebräuche einzuführen, und namentlich ihren Herrschern und Führern obliegt die Pflicht, mit wachsamem Auge scharf zu achten, daß diese Schätze der Menschheit, diese Grundpfeiler der menschlichen Gesellschaft keinen Abbruch erleiden; denn wehe dem Lande, dessen Führer und Herrscher nach Willkür und nicht nach Gerechtigkeit herrscht; wehe dem Volke, in duffen Mitte kein Verständniß für allgemeine menschliche und politische Tugenden vorhanden ist; es muß vom Schauplatze der Weltgeschichte verschwinden und einem andern, befferen Volke seinen Platz räumen, wie wir dieser Erscheinung selbst bei den mächtigsten Nationen des Alterthums und späteren Zeilen begegnen. In diesem Punkte gleicht das jüdische Volk den andern Völkern der Erde: es hat auch rein menschliche und politische Pflichten und Obliegenheiten; es hat aber auch noch andere Pflichten und Obliegenheiten, mit denen es einzig und allein dastrht. Als Nachkommen der großen Ahnen prtt’ arratt und npr, die es sich zur Lebensaufgabe gestellt haben, die Fahne des heiligen Gottes-Glaubens überallhin zu verpflanzen, wurde auch ihnen diese hohe Mission übertragen, und als sie im Begriffe waren, ins heilige, Honig und Milch triefende Land einzuziehen, um dort ein Volk unter den Völkern, eine Nation unter den Nationen zu bilden, wurde ihnen ausdrücklich die Bedingung eingeschärft: „enp D’rra ro^co 'b rnn anw" „Und Ihr sollt mir ein Priester-Reich und ein heilig Volk sein". Bei Israel genügt es durchaus nicht, wenn es in menschlicher und politischer Beziehung auf der Höhe seiner Volks-Aufgabe steht, wenn seine Sitten und Gebräuche, seine öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, von rein menschlich politischertz^tandpunkte aus betrachtet, makel- und tadellos sinv^Hsrael hat eine Doppel-Aufgabe zu lösen: es mü^-Rs irdische und als göttliche Nation, als politisch^klVolk und als heiliges GotteS-Volk ohne Fehler dgU«n. Seine Einrichtungen und Institutionen auch den strengsten Vorschriften der Gottes-Lehr^entsprechen.

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