Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 45 (8.6.1899)
- Date
- 1899-06-08
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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878 Metzgerhandwerk erlernt. Drei der erledigten Stellen wurden wieder besetzt, so daß gegenwärtig die Wohlthaten der Anstalt 31 Zöglingen zu Theil werden, die durch Schulunterricht, wie durch häusliche Erziehung für ihre zukünftige Bestimmung die geeignete Vorbildung erhalten. Die zu Ostern der Schule entwachsenen Zöglinge verblieben bis auf einen, dessen Lehrherr ihm freie Station gewährte, weiter in der Anstalt, wofür deren Kasse eine entsprechende Vergütung seitens des Moses und Clara Schiff- Fond zur Unterstützung verwaister Kinder für die Dauer ihrer Lehrzeit erhielt. Aus diesem Fond wurden im Laufe des Jahres im Ganzen 11 in den bürgerlichen Beruf übergegangene Zöglinge nach Maßgabe des Bedarfs unterstützt. B. Mädchen-Abtheilung. Die Abtheilung zählt 18 Zöglinge, von denen die noch schulpflichtigen, mit Ausnahme einer Schülerin der höheren Töchterschule, die Israelitische Volksschule besuchen und im Hause, gleich den der Schule entwachsenen Zöglingen, der jeweiligen Altersstufe entsprechend, zweckdienliche wirthschaftliche Anleitung erhallen. Die Erträgniffe der Marie Dreysuß-Stiftung wurden ihrer Bestimmung gewäß zum Unterhalt der Schule entwachsenen und noch nicht erwerbsfähigen Waisenmädchen verwendet, von denen im abgelaufenen Jahre zwei eine Fachschule (Handelsschule für Mädchen) besuchten. Wir unterlassen nicht, auch diese Stiftung einer wohlwollenden Berücksichtigung angelegentlichst zu empfehlen. Möge insbesondere eine jüngere Generation sich der Erkenntniß nicht verschließen, wie das gedeihliche Fortbestehen unserer Anstalt dadurch bedingt sei, daß die im Lause der Zeit naturgemäß entstehende Lücken in der Reihe ihrer Wohlthäter durch das Hinzutreten jüngerer Freunde der Anstalt ausgefüllt werden. Die Einnahmen betrugen M. 15 656, von denen nach Abzug der Ausgaben ein Caffenbestand von M. 2535 verblieb. Oesterr.-Ungar. Monarchie. NikolSburg, 30. Mai. (Vom jüdischen Friedhofe. (Fortsetzung.)) R. Menachem Mendel Krachmal, Sohn des Abraham Krahmal, kam im Jahre 1648 vonProßnitz hieher und starb im Jahre 1661. Er ist der Verfasser des berühmten Werkes put neat. Seine Gelehrsamkeit erhielt einen solchen Ruf, daß die größten Talmudisten seiner Zeit in religiösen Fragen seiner Entscheidung sich unterwarfen. Als wahrheitsgetreu mag folgende Erzählung angeführt werden, die ihm zugleich das beste Zeugniß seiner Bescheidenheit ausstellt. Als der unmenschliche Bogdan Chmeliec die Juden in Polen mit größter Grausamkeit verfolgte und tausende von ihnen niedermetzeln ließ, da flüchtete sich der gelehrte Sabbatai Kohen, bekannt unter dem Namen „Schach" nach Mähren, allwo er sich um das erledigte Nabbinat in Holleschau erwarb. Letztgenannte Gemeinde wandte sich um Auskunft an Krachmal, und da gerade der Lehrer des „Schach" in Nikolsburg anwesend war, fragte ihn Krachmal wegen der Persönlichkeit des Sabbatai Kohen. N. Josua antwortete, daß die Gelehrsamkeit der Schach so groß, seine Person so charakterfest sei, daß er verdienen würde, als Landesrabbiner in Nikolsburg augestellt zu werden. R. Menachem theilte diese Aeußerung dem Vorstände der Holleschauer Gemeinde mit, welche sofort den „Schach" zu ihrem Rabbiner ernannte. Der Sohn Krachmals war Jehuda Löb, der 20 Jahre nach bem Tode feines Vaters starb. Er commentirte das Werk seines Vaters. Wir wissen von ihm, daß er ungewöhnlich vielen Schülern den Talmudunterricht ertheilte, um so cps zu sein die Worte der Weisen nmn nwn. R. Gabriel b. Jehuda Löb Eskeles aus Krakau; fungirte als Landesrabbiner bis zum Jahre 1718, in welchem Jahre er vom Tode ereilt wurde. R. Berusch Eskeles, Sohn des Lchgenannten und Enkel des berühmten R. Josua H-schel aus Krakau starb im Jahre 1753. Er war durch seine hervorragende talmudische Gelehrsamkeit, wie nicht minder durch sein philantropischeS Wirken bekannt. Sein Ansehen in nichtjüdischen Kreisen mar sehr bedeutend und seinem Einflüsse auf dieselben war es zu danken, daß der von der Negierung erlassene Befehl betreffend die Verbannung der Juden aus Mähren wieder zurückgenommen wurde. Jedoch war es der judenfeindlichen Umgebung der Kaiserin Maria Theresia gelungen, die Herausgabe eines Gesetzes zu erwirken, laut welchem die Anzahl der in Mähren wohnenden jüdischen Familien in beschränkender Weise bestimmt wurde. Es wurde angeordnet, daß die Zahl jüdischer Familien nicht mehr als 5106 betragen dürfe, und daß somit nur so viele Jünglinge heirathen dürfen, als durch den Tod der sogenannten „Familianten" erledigt wurden. Es wurden beispielsweise für Nikolsburg 600, für Boskowitz 326, für Proßnitz 325 Familien festgesetzt, welche Zahlen nicht überschritten werden durften. Ein ewiges Denkmal hat sich Eskeles durch Creirung einer Stiftung mit einem Kapital von 100,000 fl. erworben. Moses ben Ahron Lewino (Lemberger) starb am 17. Thebet 1758. Während seiner Wirksamkeit wurde bestimmt, welche Anzahl von Talmudjüngern jede Gemeinde zu erhalten verpflichtet ist; speziell für Nikolsburg wurde diese Anzahl mit 25 festgesetzt. R. Gerson Pollitz starb im Jahre 1/72. In dem zwischen Jonathan Eibeschütz und Jakob Emden ausgebrochenen Streit ergriff er Partei für den Nr. 45, S. 879/880 folgt erst hinter S. 884