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Der Israelit · 1899-05-12 · Heft 37-38 (12.5.1899) · p. Seite 719

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 37-38 (12.5.1899)
Date
1899-05-12
Page
Seite 719 (sequence 21)
Language
German
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WWMW? ^w*wy m ■ - 719 Unter Elsaß, 4. Mai. Die heutige zweite Mittagausgabe der „Straßburger Post", enthält folgenden Artikel: Die „israelitische Svnode des RcichslandcS" soll, ivie die „Allgemeine Leitung des Jndcnthums" vom 2l. April 1899 mittheill. nach einem Verordnungsentwurf von Regieriingsrath a. D. F. Gcigel bestehen aus : Dem vom Kaiser zv ernennenden Laien-Vorsitzenden; den drei Overrabbinern: je zwer Abgeordneten der Svnagogenvorstände Strastbnrg und Mülhausen; je einem der Synagogcnvorstände Mch und Colmar; sieben unmittelbar seitens der Israeliten der übrigen Gemeinden in je einem besonderen Wahlbezirk zu wählenden Abgeordneten. Im ganzen also 17 Mitgliedern, welche aus ihrer Mitte auf je sechs, bezw. drei Jahre jene sechs Mitglieder zu bestimmen hätten, die als Konsistorium unter dem Borsitz des vom Kaiser frei zu ernennenden Laien die laufende Verwaltung führen würden. Hiergegen wurden folgende Abänderungsvorschläge laut: 1. Der Sanhedrin müsse aus der doppelten Zahl Ab geordneten bestehen. Diesem Borschlage kommt bereits 10 dadurch entgegen, daß die Zahl der Abgeordneten, so oft die Synode beschließt, namentlich vor jeder Abänderung der Synodalordnung, zu verdoppeln ist. So lanpe grundlegende Aenderungen nicht in Aussicht stehen, dürften statt der 80 Mitglieder die vorgeschlagenen 17 genügen. 2. Auch in den vier größeren Gemeinden müßten die Synodalabgeordneten ans unmittelbarer Wahl hcrvorgehen; in den übrigen Gemeinden läßt sich das sutf'rage nniversel nicht umgehen; wo aber fcfjon eine Gemeinde für sich allein Abgeordnete zu wählen hat, kann diese Wahl dem aus dem nniversel hervorgegangenen Synagogenvorstand überlassen bleiben. 8. Tie 1«> (Eantonal-) Rabbiner müßten als Elaste den Geistlichen das Recht erhalten, mehrere Mitglieder ans ihrer Mitte zur Synode abzuordnen. Zur ronstituirenden Synode, welche den Verordnungsentwurf fcstzustellen hatte, mag jeder Rabbiner als stimmberechtigtes Mitglied gehören, und würden auch nur 10 Laien gewählt. ES hätten zu wählen: Straßburg 5, Mülhausen 3, Eolmar mit einigen Landgemeinden und Metz je 2 Abgeordnete: die Kreise Alt kirch, Bolchen, Diedeuhofen, Forbach, Mölsheim, Saargemünd, Schlettstadt und Weißenburg je 1, Erstem 2, Straßburg-Lnnd, Hagenau, Zabern u. s. w. je 3 Abgeordnete, auf durchschnittlich 7ö0 Seelen je ein Abgeordneter. Gleichwohl dürfte dieses große Sanhedrin es damit begnügen lassen, daß a) die Rabbiner nicht von der Wählbarkeit als Lainodalabgeordnete ausgeschlossen werden, und d) daß wenn nicht zwei Rabbiner ohnehin schon als Synodalabgcordnete gewählt werden sollten, die Synode von sich aus zwei Rabbiner jeweils den Oberrabbinern als Begutachter, wie Tr. Wiener vermittelnd vorschlägt, beiordnet. Diese „Religionsrommission" hätte wie in Baden, die Initiative für die Prüfung zulassender Religionsbücher und für rein gottesdienstliche Fragen. Vor 1901 hätte, wegen der Ausführung des bürgerlichen Gesetzbuches, die Regierung kaum Zeit, der Neuordnung der gottesdienstlichen Verfassung näher zu treten: die Anregung überläßt sie aber auch dann gewiß den Betheiligten. Auf Grund der für alle bis 1815 französischen Gebiete, auch das vormalige Königreich Westfalen, Italien, noch maßgebenden Deerete von 1808 beschränken sich die Sitten- und Glaubenssätze auf die zehn Gebote, die Nächstenliebe, die Einheit Gottes und die Unsterblichkeit der menschlichen Seele. Jeder Einzelgemeinde bleibt die nähere Bestimmung ihres Bekenntnißstandes und Gottesdienstes, sowie die freie Wahl zwischen den von der Oberbehörde zugelassenen Parallelformularen überlassen. „Niemand kann wegen Richtanerkennens deS Schulchan- Aruch, des Talmud. Alphasi, MaimonideS, Thur u. f. w. von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden: sie sind nur noch Prüfungsgegenstände für Geistliche, nickt mehr aber allgmein verbindliche Symbole. Keine rechtstörmliche Verlegung des Sabbats auf den „Sonntag" läge in einer bloßen Aenderung des religiösen Kalenders derart, daß thatsächlich der Sabbat mit dem Sonntag zusammenfiele. „Stets haben die Eonsistorien, wenn dies schriftlich beanspruchtwurde, abstimmen lassen,- sie haben die überlieferten religiösen Gebräuche in Ehren gehalten und alles zur Verherrlichung des jüdischen Glauben» und guten Rufes aufgebotni. Die Fragen des Religionsunterrichts wurden vom Oberrabbiner in Konferenzen mit den Rabbinern und Lehrern besprochen." Wenn letzteres nicht stets im Oberelsaß geschah, so bleibt zu erwähnen, daß bis jetzt weder den Geistlichen noch den Lehrern eine Vergütung für Conferenzreisen gewählt wird. Oberelsaß hat 18 Rabbinate, Lothringen nur zwei: der Rabbiner zu Mülhausen müßte zum Oberrabbiner erhoben und der Kreis Schlettstadt dem Oberrabbiner von Colmar zugetheilt werden. Saarburg, Diedeuhofen, Ingweiler, Rosheim, Gebweiler müßten ihren Vorsänger selbst zahlen, wenn sie einen Rabbiner erhielten. Wie in Baden und Württemberg sollten deßhalb di« Gehälter auf sämmtliche Gemeinden des Landes vertheilt werden! Daß die sogenannten noch maßgebenden Decrele von 1808, auf die der Artikel — das ebenbürtige Geistcskind der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" — mit besonderem Nachdruck Bezug nimmt, wenn dieselben in Elsaß-Lothringen zur Geltung konrmen sollten, für das in manchen Gemeinden Elsaß-Lothringens noch vorhandene traditionelle Judenthum, gefahrbringend werden könnten, unterliegt keinem Zweifel. Um dieser eventuellen Gefahr entgegenzutreten, müßten sämmtliche reichsländische Rabbiner, die auf dem Standpunkt des unverfälschten traditionellen Indent hum stehen, ihre Gemeinden frühzeitig auf die gefahrdrohenden Folgen aufmerksam machen, die das Zustandekommen des Geigelschen Entwurfes in sich birgt. Vielleicht gelingt es ihnen, die hinter dem Geigelschen Entwürfe halbversteckte Absicht, dem im Neichslande noch vorhandenem traditionellen Judenthnm den letzten Todtesstoß zu geben, zu vereiteln. Posen, im Mai. Nach den zum Schluß de» Schuljahres ausgegebenen Jahresberichten ist die Frequenz der hiesigen höheren Schulen seitens der jüdischen Schüler folgende: Das Friedr. Wilhelms-Gymnasium besuchen unter 576 Schülern, 204 jüdische, DaSMaisen-Gymnasium „ 582 „ 21 „ das Berger-Gymnasium und Realschule » 573 „ 110 „ die Vorschule der beiden erstgenannt. Gymnas. „ 109 „ 37 „ An dem Berger-Gymnasium sind zwei jüoische Lehrer, Dr. Mendelsohn und Dr. P eis er angeftellt. Dieses Gymnasium ist auch das einzige, an welchem jüdischer Religionsunterricht ertheilt w:rd und zwar durch den Rabbiner Dr. Landsberg. Unsere Gemeinde hat wiederum den Hingang

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