Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 36 (8.5.1899)
- Date
- 1899-05-08
- Page
- Seite 683 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Xli. Jahrgang. M 3«. Der Israelit. Ein Genlrak-Hrgan für das orthodore Audenlhum. Begründet von Dr. &e£m«un in IXtainf. Montag, de« 8. Mai 56SS (1899). W0fT Unsere nächste Nummer, eine Doppelnummer, erscheint Freitag den 12. Mai. Leitender Artikel. iJocöcEcitnnfl zum KchabiiothMe. A! ainz, 7. Mai. II. Wenn Gott uns sein Gesetz anvertraut und mit den Worten :rbrt vrpna dk oen Wandel in chm von uns verlangt, so fordert dieses Verlangen nach unseren Weisen, diesen bewährten Interpreten des Gotteswortes, die emsige Mühe, ohne welche die Aneignung der Thora unmöglich ist. mvn a^ay rrrtr. Zahllos sind die Aussprüche und Züge aus dem Leben unserer großen Meister, welche uns zeigen, wie sie dieser Pflicht gerecht wurden. Einer der hervorragendsten Späteren unter ihnen, Rabenu Moscheh ben Maimon—Rambam— hat die für die Praxis maßgebenden diesbezüglichen Aussprüche zusammengestellt, und mögen aus seinen Hilchot Talmud-Thora hier einige Sätze folgen, um an ihnen zu zeigen, wie diese ernste Hingebung an das Stuoium der Thora von ihren Meistern gelehrt und verwirklicht wurde. Cap. I § 8. Jeder Mann in Israel ist zum Studium der Thora verpflichtet, der Arme, der Reiche, der körperlich Gesunde und der mit Schmerzen Behaftete, der Jüngling und der hochbetagte, altersschwache Greis. Auch derjenige Arme, der auf die Mildthätigkeit angewiesen und gezwungen ist, an den Thüren zu betteln, ist, selbst wenn er Frau und Kinder hat, verpflichtet, sich eine Zeit bei Tag und bei Nacht für das Studium der Thora festzusetzen; denn es ist gesagt: Du nrußt darin sinnen bei Tag und bei Nacht. § 9. Unter den großen Weisen Israels gab es Holzhauer, Wasierschöpfer und Blinde und dennoch beschäftigten sie sich mit dem Studium der Thora bei Tag und bei Nacht; sie gehörten zu den Trägern der Ueberlieferung, die sich von Mund zu Mund fortpflanzt und bis auf unseren Lehrer Moscheh zurückreicht. § 10. Wie lange ist man zum Studium der Thora verpflichtet? Bis zur Todesstunde; denn es ist gesagt - die Worte Thora sollen nicht aus deinem Herze weichen, alle Tage deines Lebens. So lange man nicht lernt, vergißt man. § 11. Die dem Studium gewidmete Zeit ist in drei Theile zu theilen. Ein Drittel ist für die geschriebene, ein Drittel ist für die mündliche und ein Drittel ist für die Gemara zu verwenden. Darunter sind die Schlüsse, Folgerungen und Vergleiche verstanden, sowie die Kenntniß und Anwendung der Regeln, nach welchen die Thora gelehrt und auf Grund der Ueberlieferung, das was erlaubt und verboten ist, festgestellt wird. Cap. III § 3. Es gibt keine unter allen Pflichten, welche der Pflicht des Thorastudiums an Wichtigkeit gleich wäre. Das Thorastudium überragt alle andere Pflichten, denn es drängt zur Thal, deßhalb muß es ihr überall vorangehen. 3 5. Wenn einst die Stunde der Verantwortung für jeden Menschen kommt, so hat er sich über die Erfüllung dieser Pflicht des Thorastudiums zuerst zu verantworten und dann erst über snne anderen Handlungen. Deßhalb haben die Weisen gesagt, daß man sich immerhin mit der Thora beschäftigen solle, selbst wenn es nicht in lauterer Absicht geschehe. Die nicht lautere Absicht hat die lautere zur Folge. £ 6. Wen es drängt diese Pflicht nach Vorschrift zu erfüllen und sich die Krone der Thora zu