Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 34 (1.5.1899)
- Date
- 1899-05-01
- Page
- Seite 643 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XL. Jahrgang. M 84. Der Israelit. Em Henlrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von Dr. felwimn in Qtsiins Montag, de« 1. Leitender Artikel. Sie SchkPtl-Aiirkltzeilieii mm Wlte» Wale irr dem dertschei Retltzstrge. Mainz, 27. April. Am 18. Mai werden 12 Jahre verflossen sein, seitdem der deutsche Reichstag sich zum ersten Male mit der Schechita-Angelegenheit zu befassen hatte. Eine Petition mehrerer Thierschutzvereine verlangte damals die Betäubung der Thiere vor dem Schächten. Die Petitions-Kommission des deutschen Reichstages hatte daraufhin den Beschluß gefaßt, die Petition dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Die Lage war in Folge dessen eine sehr ernste, da in den meisten Fällen die Petitions-Kommission durch ihre Zusammensetzung die Intentionen des Reichstags wiedergiebt. Der Begründer des „Israelit" empfahl damals die Einreichung von Gegen-Petitionen seitens der jüdischen Gemeinden Deutschlands, die von den Vorständen unterzeichnet in präziser Kürze verhältnißgemäß den Sachverhalt darstellen. Der von demselben damals vorgeschlagene Entwurf lautet: Hoher Reichstag! „Eine an den hohen Reichstag gerichtete Petition einer Anzahl Thierschutzvereine stellt das Verlangen, durch ein Gesetz die Bestimmung zu treffen, daß die Betäubung der Schlachtthiere dem rituellen Schlachten vorangehen müsse. Eine derartige Bestimmung würde den Israeliten den Genuß des Fleisches unmöglich machen. Das rituelle Schlachten, vulgo Schächten, geschieht dadurch, daß mit einem scharfen Messer, in dessen Schneide sich keine Scharte befinden darf, Luftröhre und Schllind des Schlachttbieres durchschnitten werden. Das ist strenge religiöse Vorschrift. Die Mai. 5689 (1899). geringste Abweichung von derselben macht dem Juden den Genuß de« Fleisches unmöglich. Eine vorherige Betäubung des Schlachtviehes ist nach den bestehenden religion-gesetzlichen Vorschriften durchaus unzulässig. Das durch die jüdischen Religion-gesetze vorgeschriebene Schlachten ist durch die Gutachten und Erklärungen der größten Autoritäten auf dem Gebiete der Thierarznetwissenschaft von jeder Thierquälerei weit entfernt. Allein, selbst für den Fall, daß eine noch schmerzlosere Todesart de- Schlachtthiereaufgefunden würde, wäre es den Juden unmöglich, von der durch das jüdische Religionsgesetz auf das strengste vorgeschriebenen Schlachtmethode abzuweichen. Wir sind fest überzeugt, daß kein erwählter Vertreter des deutschen Volke-, daß kein Mitglied des deuffchen Reichstages. die Hand dazu bieten wird, einen derartigen Gewissenszwang in Kraft treten zu lassen, welcher Hunderttausenden von Bürgern des deutschen Reicheeines der wichtigsten Nahrungsmittel entziehen, ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr bringen würde und stellen daher daergebene Ersuchen: Hoher Reichstag wolle beschließen, über die Petition der Thierschutzvereine zur Tagesordnung überzugehen. In geziemender Hochachtung Der Vorstand der Jsr. Gemeinde zu ... . . , den ... 18 Adresse: An das Präsidium des hohen Reichstags zu Berlin. Die Anregung hatte den Erfolg, daß 2931 Petitionen jüdischer Gemeinden dem deutschen Reichstage zugingen. Den Petitionen waren die Gutachten von 55 Autoritäten der Physiologie und Veterinärkunde von ganz Europa beigegeben, welche einstimmig das Schächten als keine Thierquälerei erklärten. Der moralische Erfolg dieses Vorgehens war mit Gottes Hilfe ein glänzender. Alle Redner aller Fraktionen des Reichstages, welche in der Debatte das Wort ergriffen, traten mit solcher Wärme und Entschiedenheit für die religiöse Toleranz und die Freiheit der Gewissen ein, daß die gefährdete Institution der Schechita siegreich aus den Verhandlungen des Reichstags hervorging. Der einzige, der für die Petition der Thierschutzvereine eintrat, war der antisemitische Abgeordnete Dr. Böckel. Derselbe setzte