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Der Israelit · 1899-04-27 · Heft 33 (27.4.1899) · p. Seite 630

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 33 (27.4.1899)
Date
1899-04-27
Page
Seite 630 (sequence 12)
Language
German
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*-'7; r * 630 hier gebotenen Mögliä-kett auch wissenschaftlich Zweiter arbeiten zu können. Rußland. Petersburg. Ein jüngst erlassenes Gesetz schreibt die Sonntagsruhe vor. Wenn man hierzu noch die Sabbatruhe, der sich die jüdischen Arbeiter freiwillig unterziehen, hinzufügt, so versteht man leicht, daß die Beschränkung der Arbeitszeit auf fünf Tage wöchentlich die jüdischen Industriellen und Unternehmer in eine heikele Lage setzt. Man schreibt hierüber aus Tscherkaß: Unsere Tabakfabriken beschäftigen fast 600 israelitische Arbeiter täglich. Diese Arbeiter, die in den Geschäften arbeiten, welche der Ueberwachung von seiten des Staates unterworfen sind, sind alle Feiertage zu ruhen gezwungen. Nach dem neuen Gesetze würden sich nun die jüdischen Arbeiter nur noch 210 Tage im Jahre der Arbeit widmen können. Ein jüdischer Unternehmer, M. Zaritzky, erhielt vom Direktor der direkten Steuern der Provinz Kiew die Ermächtniß, die jüdischen Arbeiter selbst während der christlichen Feiertage arbeiten zu lassen. Dieser vereinzelt dastehende Erfolg hat andere Fabrikanten ermuthigt, in demselben Sinne ihrerseits Schritte zu thun. Man kann sich leicht die Freude vorstellen, welche diese Maßregel bei den jüdischen Arbeitern hervorgerufen hat, deren Verdienst sich so vermehren würde. Kiew, 22. April. Die russische medizinische Fachzeitschrift "Wrazsch" (Der Arzt) veröffentlicht folgenden von neunzehn Kiew'schen Aerzten unterschriebenen offenen Brief: „Wir endesunterzeichneten Aerzte, die in dem Kiew'schen Krankenhause des Rothen Kreuzes am Podoll in Kiew die Kranken empfangen haben, bittet die Redaktion um Veröffentlichung der Gründe, die uns zwangen, weitere Kranken in genannter Anstalt nicht mehr anzunehmen. In den Heilanstalten des Rothen Kreuzes erhallen laut Statut alle Kranken kostenlos ärztlichen Rath und Arzneien. Ungeachtet besten ist es in unserer Anstatt üblich geworden, nur den kranken Christen kostenlos Arzneien zu verabreichen, den kranken Juden aber die kostenlose Verabreichung von Arzneien zu verweigern. Viele von uns haben mehrmals gegen diese Ordnung protestirt und zum größten Theil wurde die Sache so beigelegt, daß auf Verwendung des Arztes auch den kranken Juden Arzneien gratis verabfolgt wurden. Im letzten Jahre wurde aber die kostenlose Verabfolgung von Arzneien an kranke Juden auch verweigert, wenn wir Aerzte uns dafür verwandten. Da wir eine Begrenzung der kostenlosen ärztlichen Hilfe wegen des religiösen Bekenntnisses für unnatürlich halten, so haben wir ein Gesuch eingereicht, diesen Modus, als den Grundlagen der Statuten des Rothen Kreuzes nicht entsprechend, abzuschasfen. Unser Gesuch wurde abschlägig beschieden, und infolge besten halten wir, für unsere Person, es für unmöglich, unsere Thätigkeit in der genannten Anstalt foitzusetzen." > Vermischtes. 4 Moskau oiii Minifteiinm der Volksaiifkläriing wird gegenwärtig die Frage über Einführung des Unterrichts in der russischen Sprache in den hebräischen Talmud Thora- Schnlen (Ehedern) nusgearbeitet. Briefkasten der Expedition. ®>- G in T.: Betrag von M. 12. -; Dr. O. B in P. r Betrag von M. 12.— dankend empfangen. Lebensversicherungs-Gesellschaft ja Leipzig, ans Gegenseitigkeit gegr. 1830 (alte Leipziger). Es sind vom 1. Januar bis Ende März 189!) 18t8 Versickerungen über 14 03.3 900 Mk. beantragt worden: (206 Besicherungen nut 388 300 Mk. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres): als gestorben wurden in derselben Zeit angemeldet 220 Mitglieder, die mit 1337 300 Mk. versichert waren. Der Versicherungsbestand stellte sich Ende März 1899 auf 72 300 Personen mit 550 Million. Mk. Versicherungssumme, das Vermögen auf 173 Million Mk. Für fällig gewordene Versicherungssummen sind bis jetzt ausgezahlt 118 Million. Mk , als Dividenden an die Versicherten gewährt 59 Million. Mk.: Dividendenreserven in Höhe von 27 Million. Mk. liegen zur weiteren Vertheilnng an die Versicherten bereit. Bei der alten Leipziger Gesellschaft, die eine reine Gegenseitigkeitsanstalt ist, fließen alle Ueberschnsse den Versicherten wieder zu. Die Dividende der letzteren beträgt für die länger als 5 Jahre bestehenden Versicherungen im laufenden Jahre, wie bereits seit einem Jahrzehnt, 42°/0 der ordentlichen Jahresprämie und bei abgekürzten Versicherungen außerdem IV, °0 der Summe der gezahlten Zusatzprämien. Soolbsb Hnvzbrrvg Streng rituelles Etablissement I. Ranges. Mit Genehmigung Sr. Ehrwürden Herrn Landrabbiner Dr. Rülf, unter Aus sicht Lr. Ehrwürden Herrn Rabbiner Dr. Anerbach Halberstadt. In schönster Lage, ruhiges vmmehmes Hans am Walde und der Promenade, 46 eleg. 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