Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 33 (27.4.1899)
- Date
- 1899-04-27
- Page
- Seite 619 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XL. Jahrgang. Jg AK Eia Der Israelit Gentrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Dr. Lrhrrramn in IKtntni. Dsrrnerstag, de« 27. April S6SV (1SSS). Für &wz% Msvk abonnirt man bei allen Postanstalten für die Monate KG Mai und Juni KG auf den ,L«r»«iit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitungsschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Ausland entsprechend höher. Dir Erprditio» des „Israelit". Leitenver Artikel. Oarr-Krtrslhlun-k« eines KlkiuMrrr. (Schluß.) -li- Unser Herr Lehrer leitete seine Betrachtungen mit dem Ausspruch des Midrasch ein: *-r bvw -p'pa nSp icipn mxe rrnn bx "]b Tirol *icx;r jp» px nx v'iH crvcx rer neipn . impn maß: *t nrxi neon w: nx nnx' roo by -pnx „Niemals möge in Deinen Augen die Omer- Pflicht als etwas Geringes gelten, denn durch Mizwas Omer wurde Abraham gewürdigt das Land Kanaan zu besitzen. So ist es gesagt: Ich habe dir und deinen Nachkommen nach dir, das Land deines Fremdling-Aufenthaltes gegeben — unter der Bedingung —: Du aber hüte meinen Bund. Meinen Bund? Das ist Mizwas Omer." Da wären wir ja schon in medias res. Unser Ahn sehnte sich vor 4000 Jahren schon nach dem Besitz des Landes, in dem er nur als Fremdling lebte. Seine Nachkommen erhielten es und verloren es wieder, haben cs seit nun mehr als 1800 Jahren verloren und sehnen sich wieder nach seinem Besitz. Durch die Erfüllung der Omer-Pflicht erhielt der Ahn das Land und die Enkel werden es ganz gewiß auf keinem andern Wege wieder erhalten. Schlagen unsere Zionisten diesen Weg ein? Ich möchte wissen, wie viele von ihren begeisterten Wortführern auch nur wie wir allabendlich zusammentreten, um die Omerzählung vorzunehmen. Sie zählen ihre Zeichnungen, ihre Antheilscheine, ihre Pfund Sterlinge, und glauben auf diese Weise in den Besitz des heiligen Landes gelangen zu können. Und wenn ihre Subscriptionslisten hundertmal überzeichnet und die Sterlinge ihnen in Strömen zufließen würden, wenn sie das Bündniß zwischen Gott und Israel nicht respectiren, wie es in Mizwas Omer zum Ausdruck kommt, werden sie nie gewürdigt werden das Land Kanaan zu besitzen. Wir müssen uns den Sinn und Geist dieser Mizwa klar machen, um die tiefe Kluft zu veranschaulichen, die uns Jehudim alten, schlichten, redlichen Schlages von den Zionisten und ihren Bestrebungen trennt. Mizwas Omer besteht in Folgendem: Im heil. Land hat um die Pesachzeit das erste Getreide — die Gerste — bereits seine Reife erlangt. Es durfte aber nicht geschnitten und genossen werden, bis in der Nacht des 16. Missan, der zweiten Pesachnacht, der erste Garbenschnitt für ein am anderen Morgen zu vollziehende- Erstlingsopfer und dieses selbst erfolgt war. Dann folgte die Pflicht, von diesem ersten Garbenschnitt an, die Tage und Wochen bis zum Schowuosfest, dem Feste der Gesetzesoffenbarung am Sinai, zu zählen. Der erste Theil dieser Mizwa kann von uns heute nicht mehr erfüllt werden, aber die Zählung der Tage zwischen dem ersten Garbenschnitt und dem Gedächtnißtage des Gottesbundes am Sinai, vollziehen wir auch heute noch. Es ist dies eben Mizwas Sesiras Ho Omer. Der Sinn dieses Gesetzes ist: über den Besitz,