Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 29 (13.4.1899)
- Date
- 1899-04-13
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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546 daß die ganze Ceremonie der Trauung in der Uebergabe des Traurings von seiten des Bräutigams an die Braut unter Vorlesung einer kurzen Formel besteht, die der Bräutigam in Gegenwart zweier Zeugen hersagen muß; daß die Mitwirkung dritter Personen, selbst des Rabbiners zur Vorlesung der Gebete vollständig überflüssig sei und keinen Einfluß auf die Gültigkeit der Heirath habe. Ohne auf eine Prüfung der Bedingungen der Gültigkeit einer jüdischen Heirath nach der bürgerlichen Gesetzgebung des russischen Reiches näher einzugehen und sich beschränkend auf Abschätzung der Rolle, die der Angeklagte Lion bei besagten Hochzeiten gespielt, erkennt der Hof, daß die Usurpation rabbinischer Handlungen in keiner Weise bewiesen ist, vielmehr durch die Aussagen der Zeugen bestritten wird, die bestätigten, daß Lion keine Ceremonie hat vollziehen können, die der Bräutigam allein zu erfüllen berechtigt war. Die Anklage kann daher nicht aufrecht erhalten werden, denn das Gesetz (Art. 302 des Strafgesetzbuches) bestraft nur diejenigen, welche die Riten der jüdischen Religion selbst vornehmen, nicht die, die ihnen beiwohnen. Rach Art. 771 des Strafcodexes sprach infolgedessen der Gerichtshof den David Lion frei. und fesselnden Darstellungsweise, sowie wegen seiner klaren und geistreichen Art der Gedankenentwickelung nicht nur Juristen, sondern auch Laien auf das Beste empfehlen zu können. ... t. vermischtes. Berlin, 10. Avril. Der Kultnsministe r hat soeben an die Protiinzialschnlcollegien eine Verfügung erlassen, wonach in Zukunft die jüdischen Religionslehrer das stecht haben sollen, ihren Schülern auf deren Wunsch beim Abgang von der Schule ein besonderes Zeugnitz in Religion ausznstellen und im .Zeugnitz der Reife auf^dieses besonderes Zeugniß hingewiesen werden darf. Briefkasten der Redaktion. Lehrer W. M. in St.: Rach dem Reichs-Militärgesetze dürfen di» einzigen (Ernährer hilfloser Familien vorläufig zurückgestellt werden. Falls denselben der BerücksichtigungSgrund nach Entscheidung der Ober-Ersatz-Kommission noch im letzten Militärvstichtjahre zur Seite steht, werden sie der Ersatz-Reserve überwiesen (Reichs-Milit.-Ges. § 19 it. 20). E S. in Äl: 3. November 1880 — 0. Cheschwan 5647. Die Sidra ist "p ~p. E W in R: Im Jahre 5660 ist der 14. Dhebet am 19. December. Die Sidra ist niDtP. Literarisches. A. Wolff, Rabbiner : Das jüdische Erbrecht, eine Abhandlung, zugleich ein Beitrag zur biblischtalmudischen Exegese. Dieses aus 7 Kapiteln und 50 Seilen bestehende Werkchen, (zu beziehen durch den Berfasier, jetzt zu Fürth in Bayern wohnhaft), das s. Z. als Jnauguraldisiertation zur Erlangung der Doktorwürde bei der philosophischen Fakultät zu Leipzig gedient hat, ist bereits im Jahre 1888 erschienen und kurz darauf auch von den Fachblättern besprochen und sehr warm empfohlen worden. Ein längerer Auszug davon unter dem Titel: „Zum Kapitel über das jüdische Erbrecht" war schon früher in den Nummern 6—10 der israelitischen Monatsschrift, der wisienschaftlichen Beilage zur jüdischen Presse, Jahrgang 1887 veröffentlicht. Nachträglich haben auch wir jetzt uns der Mühe unterzogen das qu. Werkchen, das das biblische Gesetz über die Erbfolge, wie es im 4. B. M., 27, 8—11 niedergelegt ist, an der Hand der Talmudabschnitte 8 und 9 von mna km und ntou des n"aal in umfassendster Weise zum Gegenstände der Erörterung gemacht, eingehend zu prüfen und wir freuen uns nun als Resultat dieser Prüfung auch unsererseits dasselbe wegen der Fülle der interessanten Momente darin, wegen seiner leicht verständlichen Briefkasten der Expedition. H. B. in W.: Betrag von Mk. 10.—; &. H. in M : Betrag von Mk. 8.74 dankend empfangen. ijoValuten. Streng rituelles Etablissement I. Ranges. Mit Genehmigung Sr. Ehrwürden Herrn Landrabbiner Dr. Rülf, unter Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Rabbiner Dr. Auerbach— Halberstadt. In schönster Lage, ruhiges vornehmes Haus am Walde und der Promenade, 40 eleg. Salons mit 30 Baleons. grotze Veranda, extra gut. Verpflegung Volle Pension incl. Zimmer von 0.50 M. an. Samstags Gottesdienst. Eröffnung 1. Mai. 2751] Max Hecht. 6 Meter Frühjahru. Sommer Stoff für M. 1,50 Pfg zum ganz. Kleid. —- Maxtor auf Verlangen franeo Ins Harns. Modebilder gratis. r. Met. solid. Mestor-Zephir 6 „ ,, Araba-Nouvcaute C> ,, „ Dollar-Carreaux 6 „ „ extr. pr. Loden z. Kid. f Mk. 1.50 „ ,, ,, 1.8' „ 7. ,, 2.70 „ „ ,, ,, 3.90 Xeusste Eingang, f. d. Frühj.- u. Sommer-Saison. Modernst. Kleider- und Blousenstoffe in allergrösst. Ausw. vers. 1. einz, Metern, bei Aufträge von 20 Mk. an franco. Oettinger n. Co., Frankfurt a. 9f. Versandthans. Mod. HerrenstofTe z. ganz. Anz. f. M. 3.60 Pfg „ Cheviotstoffe „ „ „ „ „ 4.3b „