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Der Israelit · 1899-04-06 · Heft 26-27 (6.4.1899) · page 28

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 26-27 (6.4.1899)
Date
1899-04-06
Page
– (sequence 28)
Language
German
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liimited» X rUSl (Jüdische Colonial-Bank) PRO§PE€T Die Zeichenliste 'wurde in London am 28. März aufgelegt. Die Subseription dauert bis inclusive 28. April. Db «esellschaft ist tu «emützheit sder euglischeu Gesetze füeAetien-Sesellschafteu vom Jahre 18tt2—1898, welch, die Haftpflicht .des Actioaärs aaf dea Romiualbetrag seiae» Aetieabesttzes beschrüäkeu, CAPITAL: LstiL 2 Millionen eingetheilt in 1,999,900 Stamm-Actien im ÜVennwertke von je Lstrl. 1 Die Gründer-Actien sind auf den Aufsichtsrath oder die von ihm ernannten Personen eingetragen und könni Schaft keinm Antheil. lEnaa-Ission. von. 1,999,900 ^.ctiera. : na ITennwextlie -von. je I_iStrl. 1. - zahlbar nach Wahl des Zei )uerS, wie folgt: entweder ») 80 pCt. bei der Zeichaaag aad dea Rest ia weiteren 4 Raten von je 20 pCt. in Zeiträumen von je h) 20 PCt bei der Zeichnung und den Rest sofort bei Zutheilung, oder c) den vollen Betrag sofort bei der Zeichnung Auffichtsrath (The Council). 3 Monaten vom Tage der ersten Zahlung, zuzüglich 0 PCt. Zinsen, zahlbar mit der letzten Rate, oder Pineles, I. H. Ellmann, Braila Dr. A. Marmorek, Pari- Ingenieur W. Temkin, Elisabethgrad C. Herbst, Scphia Dr. E. W. Tschlenow, Moskau Dr. S. Rosenheck, Kolomea Dr. S. Schur, Stanislau Ingenieur M. Usstschkiu, EkateriuoS law. Dr. Th. Herzl, Wien Dr. «. Schnirer, Wien Dr. O. Kokefch, Wien Dr. L. Kahn, Wien Architekt O. Marmorek, Wien Dr. M. Mandelstamm, Kiew Professor Dr. R. Gottheit, New York Rabbiner Dr. I. Jelsky, Lodz Dr. I. Jaflinowsky, Warschau Dr. I Bodenheimer, Köln Dr. I. B-rustetu Kohau, Kischinew Außer den hier anfgezählten Mitgliedern des Aufsichtsrathes werden noch drei Mitglieder in der ersten Sitzung des Councils gewühlt werden. Repräsentanten des Aufstand» a>hcs bei dem Verwaltungsratbc (Governors). L. Schalit, Riga — Dr. Schauer, Mainz — Avr Sorenstein» Kiew. Die Governors werden durch zwei beständig in London wohnhafte Herren beim Verwaltungsrathe vertreten. Berwaltungsrath (Board of Direcrors». D. Wolfffohn, Köln — I Kann. Haag -r. L. Heymann. London — .Gr. Lourie, Pinsk — H. Rosenbaum, Jafly - E Barbasch, Odessa - S. Sachs, Dwrnsk Bankiers (Bankers). London and Provinzial Bank Limited in London — Bank of Afrika Limited, London Rechtsbeistände > Solicitors). »entwich, Waikin Williams & Gray, London Rechnungsrcvisorcn (Auditors). Jackson Pixley Browning Hufey L Co., London, 58 Colema,»Street General-Seeretär Eingetragenes Domicil Iarms H. Lorwe. Kroad Ktrrrt Avrnur. ch'onüon E. C Tie »The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbankj Limited" ist in Gemäßheit der Beschlüsse der Baseler Zionisten-Eoiigrestc von und als eine in .C'l- ..... gegründet worden", sondern als das finanzielle Instrument, wodurch die Ideen des Zionismus vraktisch auszuführen sind. Die Gesellschaft wird diese Zwecke durch die Concentrirung und eommerckelle Bereinigung von vorzugsweise jüdischem Kapitale und jüdischer Industrie in den zu eolonisirenden Ländern, nämlich Syrien und Palästina, fordern. Nur wenn der Aufsichtsrath der Meinung ist und solange er dieser Meinung ist, daß cs im Interesse des jüdischen Volkes fei, werden die Operationen der Gesellschaft nicht auf diese Länder beschränkt^ sein und sich aus die Gründung, Entwicklung, Bearbeitung und das Betreiben von Jndlistrien und EolonisationSProjecten, sowie im allgemeinen auf das Bankgeschäft in jedem anderen Theile der Welt ausdehnen dürfen. Um die Betheiligung an der Gesellschaft allen Schichten des jüdischen Volkes zu ermöglichen, ist der Nominalbetrag der Actien auf Lstrl. 1.— gesetzt worden. Subscribenten das in den Statuten enticht mindestens Lstrl. 250,000 bar auf Eapiaft in Gemäßheit der von Zeit zu Zeit ge u, muß aber in folgenden Punkten die vor- Staaten oder Regierlingen betreffs irgend Die Dirertoren werden zur Zutheilu mindestens ein Achtel des Capitals, d. i. L Zeichnungen, d. i. Lstrl. 50,000 innerhalb der Bank gezahlt »vorden sind. Falls dieser! zeichnet und 2<> Percent davon bezahlt wird, nern voll zurückerstatlet. Als eine weitere Sicherheit diene de haltene Verbot, Geschäfte vorzunehmen, falls talconto eingezahlt sind. Der Verwaltungsrath wird die Gesellst gebeucn Instructionen des AufsichtSrathes lei herige Billigung des AufsichtSrathes haben: o) Verträge oder Verhandlungen nn ivelcher Geschäfte der (sesellschaft. . >0 Emission oder Conversion von 1 Anleihen irgendwelcher Art namens irgend welchen Staates, irgendwelcher Gemeinde, Bel irde oder Gesellschaft. c) Annalnne oder Verleihung von ). Monopolen oder Eoncefsionen seitens der Ge sellschaft oder im Vereine mit dritten Personeij, mit Ausnahme von Patenten oder ähnlich beschränkten Rechten oder Licenzen. ct) Handels- oder Zuduftriegeschäfte für eigene Rechnung der Gesellschaft, ausgenommen die Annahme, Deponirung oder Transmission von Geldern im gewöhnlichen Bankgeschäfte. e) Geschäfte sperulativen Eharaeters Vor Ablauf des Jahres 1899 werden rte Mitglieder des jetzigen Verwaltlingsrathes, welche den Gesellschaftsvertrag uuterfeitigt Huben, zu gunsten der bei einer Generalversammlung zu wählenden Tirectoren zurücktreler. Die Gründeractien werden auf die Ranen der Mitglieder des AufsichtSrathes m ihrer corporativen Eigenschaft eingetragen, sottie auch auf die Namen solch anderer (20 nicht übersteigender) Personen, welche der Aufsichtsrith von Zeit zu Zeit wegen ihrer Verdienste um den-Zionismus oder um die Gesellschaft lestimmen wird. Die Gründeractien berech'igen nicht ih e Inhaber, an dem Profile oder an den Dividenden rheilzunehmen, sondern die bei eintt Generalversammlung anwesenden oder ver tretenen Inhaber von Gründeractien besitzen abgesehen von der Wecker unten erwähnten Ausnahme alle zusammen ebenw viele Snnmeu, als die anderen Actionäre bei der Generalversammlung, und sind die Gründeracsten überhaupt nur creirt worden, um diejes Stimmrecht zu sickern und dem Aufsicht srathe in seinem Eha acter als Repräsentanten sämmtlicher zionistischen Vereine der Welt, somit als ausführbar, eine gesetzlifche Controls über die Gesellschaftsleitung zu verschaffen. Tie Gründeractien berechtigen aber ihre Inhaber zu keiner Stimme in Sachen, die die Zahlung von Dividenden oder die Disposition über den Gewinn betreffen. f Die Hauptfunclioneu des Aufsichtsrathcji sind, darauf zu achten, daß die Zwecke des Zionismus, zu dessen Förderung und Entwicklmg die Gesellschaft gegründet wurde, stets im Vordergründe gehalten werden, und in die fr Absicht (aber nicht für das gervöhnliche in London regiftrirt. und lOO (wriindcr-Aotieii, ebenfalls im ^ennwerthe von je Lstrl. 1.—. n nur mit dessen Genehmigung cediert werden Die Gründer-Actien nehmen an dem Gewinne der Gesell- [196» lg von Actien nicht schreiten, wenn nicht rl. 250,000 gezeichnet und 20 Percent der Monaten vom Datum der Registrierung linimalbetrag innerhalb dieser Zeit nicht geweroen die eingezahlten Gelder den ZLichtecht, 3— 5 Mitglieder des Verwaltunzs und den Aufsichtsrath in allen laufenden Geschäft der Bank) hat der Aufsichtsrath da ratheö zu ernennen, welche Governors genann Angelegenheiten repräsentiren werden. Thatsächlich sind schon vor der Emissioi bedeutenden Betrag bei dem Bankcomitä einge vielfach und allseitig versprochen. Alle solche Vorfubscriptionen werden noL Ergänzung der erstgezahlten 10 Prozent unoffizielle Vorfubscriptionen für einen sehr mfen, und weitere kräftige Unterstützung ist auf die verlangte Minimal-Anzahlung von 20 Prozent, als formelle Subsciption angesehen lvelden, und Subscribenten, welche solche Subscriptionen und Zahlungen an die autorisirten Agenten der Gesellschaft gemacht haben, und welche noch immer Actionäre der Gesellschaft werden tvollen, haben nicht nöthig, eine zweite Eingabe um Actien zu machen. _ Die Gesellschafis-Hauptstelle ist in London, aber Filialen werden in den größeren -Städten des Orients und sonst, wo nöthig, errichtet werden. Es sind keine gewinnbringenden Verträge over Uebereinkommen geschlossen worden, an welchen die Gesellschaft oder deren Gründer direkt oder indirekt betheiligt sind. Der einzige Eontract, der eristirt, ist abgeschlossen am 20. März 1899 zwischen Architect O. Marmsrek, Wien Dr. A. Marmorek, Paris M. Moses, «attowitz Dr. M. Rorda«, Paris S. Pineles, Galatz H. Roseavaam, Jassy S. Sachs, Dwtusk L. Schalit. Riga Dr. M. Schnirer Wien H. Steiner, Wien W. Temkin, Elisabethgrad Dr. E. W. Tschlenow, Moskau D. Wolsssoyn, Köln einerseits Dr. D. Alcalah, Belgrad S. Barbasch, Odessa Herbert Beaiwtch, London M. %. Eliasberg, Ptask I. H. Ellmann, Braila M- Fe'dstein, Warschau T. L. Heymaan, London Dr. Th Herzl, Wien Dr. I. JasfinowSky, Warschau, Dr. L. Kahn, Wien I. Kana, Haag Tt. Landau, Lodz Gr. Lourie, Pinsk Dr. M. Mandelstamm, Kiew und Dr. Oser Kokesch, Hofu. GerichtS-Advokat in Wien, namens der Gesellschaft andererseits, betreffs der Art und Weise der Rückzahlung der Gründungsspesen, welche von den Genannten bezahlt oder versprochen worden sind und ihnen aus dem Gewinne und anders, wie im Contracte stipulirt wird, zurückbezahlt werden sollen. Ein bloß geringer Provisionssatz wird in manchen Fällen Agenten. Maklern und Banguiers in England und auswärts vergütet behufs Aufnahme von Subscriptionen, aber mit dieser einzigen Ausnahme wird weder eine Gründer- oder sonstige Prosiston, noch eine Zeichnungs-Garantie-Provision bezahlt werden. Anmeldungen von Zeichnungen auf Actien sollen mit dem Betrage des Angeldes an die London and Provincial Bank Limited in London oder an die Bank of Africa Limited, 118 Canon Str., 13. C. London und deren Filialen oder an die »The Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbaak) Limited in London in ihrem registrlrten Bureau oder an irgend einen der in den Subscriptionsorten autorisirten Agenten gesandt werden. Falls keine Zutheilung stattfindet, wird das Angeld ungeschmälert zurückgesandt, und falls die Anzahl der zuertheilten Actien geringer sein sollte als die verlangte Anzahl, wird die Differenz an den Antragsteller zurückbezahlt. Exemplare des Prospectes mit Formular für die Anmeldungen sind bei »The Jewish Colonial Trust (Jüdischen Colonialbank) Limited* in London oder bei deren Agenten erhältlich. Die gedruckten Statuten und der Gesellschaftsvertrag, sowie der Vertrag wegen der GründungSspesen, können von Subscribenten in den Bureaux der Anwälte der Gesellschaft eingesehen werven. NB. Ter ausführliche Text des Prospectes erscheint während der nächsten 14 Tage im Londoner „Jewish World" und in der Wiener „Welt". London, 20. März 1899.

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