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Der Israelit · 1899-02-27 · Heft 17 (27.2.1899) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 17 (27.2.1899)
Date
1899-02-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Xli. Jahrgang. M 17. Der Zsraelit. Ein Aenlrat-Hrgan für das orthodore Iudenlhum. Begründet von Dr. ITefjman« in Stainf. Montag, de« 27. Fevrnar 56S9 (1«VS). Leitender Artikel. Ein Stzätztmliot für Wien ln Sitzt. Der Wiener Bezirksschulrath hat durch seinen bekannten gesetzwidrigen Erlaß, betreffend die Trennung der Schulkinder nach Confessionen, das Schulgesetz zu umgehen versucht. Während officiell versichert wurde, daß mit der bekannten Verfügung keinerlei antisemitische Tendenzen verfolgt werden, sondern daß es sich nur um eine pädagogische Maßregel handle, gestanden die Parteiführer und die Antisemitenblätter ohneweiters, daß sie die confessionelle Schule erlangen wollen. Nunmehr plant die Wiener Communal-Verwaltung ein neues Attentat gegen die Wiener Judenschaft, und dieselbe heuchlerische Versicherung, daß es sich durchaus nicht um irgend welche Tendenz handelt, wird auch hier einer Maßregel vorangeschickt, die offenbar keinen anderen Zweck hat, als die Juden zu drangsaliren. Es sollen „Maßregeln zur Verhütung unnöthiger Thierquälerei" beim Schlachten der Thiere getroffen werden. Die Thiere sollen, bevor mm sie tödtet, betäubt werden, und der Stadtrath beabsichtigt, eine Schlachtordnung zu erlassen, durch welche in den der Gemeinde gehörigen Schlachthäusern „eine gewisse Methode des Schlachtens" untersagt wird. Nun sind die Wiener Schlachthäuser freilich Eigenthum der Stadt Wien, aber nicht Eigenthum der Antisemiten, und die jüdischen Steuerzahler haben zu den Kosten dieser Schlachthäuser gleichfalls beigetragen. Die Juden werden es daher nicht dulden, sondern alle gesetzlichen Mittel anwenden, um die Erlassung eines Schächtverbotes zu verhindern. Die antisemitische Gemeindeverwaltung in Graz hat seinerzeit durch ein ähnliches Heldenstück die Juden zu ärgern versucht und hat das rituelle Schlachten im Gemeindegebiete von Graz verboten. Aber die Regierung hat diesen Beschluß sistirt. Dem Grazer Gemeinderathe passirte es kurze Zeit darauf, daß er selbst das rituelle Schächten im Großen anordnen mußte. Es kamen nämlich 2000 bosnische Soldaten in die Grazer Garnison, welche nur Fleisch von geschächteten Thieren essen, und da mußte denn die Grazer Gemeinde, welche die Garnison gegen ein Relutum verpffegen muß, mit einem Fleischhauer die Lieferung von geschächtetem Fleisch abschließen. Als Schächter fungirte ein bosnischer Soldar. Nun beherbergt auch Wien eine bosnische Truppenabtheilung. Wird die Stadt Wien vielleicht verbieten, daß die für die Fleischversorgung der bosnischen Truppen erforderlichen Thiere rituell geschachtet werden? Mit der Frage, ob eine Gemeinde ein Schächtverbot zu erlassen berechtigt ist, hat sich übrigens auch schon der Verwaltungs-Gerichtshof anläßlich einer von der Stadtgemeinde Rumburg eingebrachten Beschwerde wegen Sistirung eines diesfälligen Beschlusses beschäftigt. Der Vertreter der Rumburger Juden, Dr. Wilhelm Pappenheim, führte damals aus: Die Verweigerung der Vornahme der rituellen Schlachtungen habe nicht blos den Charakter einer technischen, gewerbebehördlichen Maßregel; der Beschluß der Gemeindevertretung Rumburgs verfolge eine gewisse, deutlich erkennbare Tendenz. Dies gehe aus folgender Thatsache hervor. Nachdem den Juden die Vornahme der rituellen Schlachtungen im Gemeinde-Schlachthause verboten worden war, wendeten sie sich an den Gemeinderath mit dem Ersuchen, ihnen die Vornahme von rituellen Schlachtungen in einem.Privathause zu gestatten. WaS geschah jedoch?

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