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Der Israelit · 1899-02-15 · Heft 14 (15.2.1899) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 14 (15.2.1899)
Date
1899-02-15
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XI.* Jahrgang. Zweite Beilage M M 14 des Israelit". Leitender Artikel. Butter unb Margarüre. Berlin, 7. Februar. In einem seiner sehr interessanten Aufsätze über die „Nahrung des gesunden und kranken Magens" (Nr. 0, 2. Beilage) schreibt Herr Dr. P. Münz betreffs der Butter und Mar« garine u. A. Folgendes: „Meistens ist . . . die Margarine so geschickt hergestellt, daß sie in Aussehen und Geschmack vollständig der echten Butter »leicht und d,r Unterschied nur durch eine chemische Untersuchung nachgewiesen werden kann." Die letzteren Worte können den Laien leicht zu der Annahme verleiten, daß es thatsächlich möglich sei, jeden Zusatz von Thierfett auf chemischem Wege nachzuweisen und man daher sicher gehe, wenn man nur sogenannte „Naturbutter", zumal, wenn diese „kontrolirt" wird, benutzt. Hier in Berlin prangt seit einigen Jahren an den Schaufenstern vieler Buttergeschäfte ein Plakat des Inhalts, daß dort nur „Controlbutter" verkauft wird, und Manche, die den religionsgesetzlichen Vorschriften zu genügen meinten, bezogen nunmehr ihre Butter ausschließlich von solchen Geschäften in dem Glauben, daß Fälschungen hier ausgeschlossen sind. Da es mich aber interessirte zu erfahren, in welcher Weise die Butter derartiger Geschäfte „kontrolirt" wird, wandte ich mich vor längerer Zeit an die hiesige „ö f f e n t l i ch e U nt e r s u ch u n g sanstalt des Milchwirthschaftlichen Vereins" (Berlin SW., Zimmerstr. 90, Vorsteher Dr. N. Wollny) mit einer diesbezüglichen Anfrage. Ich erhielt darauf zunächst den nachfolgenden Bescheid (9. Aug. 95): Berlin, 9. August 1895. Auf Ihr gefälliges Schreiben beehre ich mich Ihnen hiermit Ihre Fragen zu beantworten: Unter Naturbutter versiebt man die ans reiner Kuhmilch ohne jegliche' Zusav (abgesehen von Salz» eines anderen Fettes hergestellte Butter. Jeglicher Zusatz von frem den Fetten (Margarine :r.) ist gesetzlich verboten. (Reichs gesev v. 12. Juli 1887.) Unter dem Namen Butter darf überhaupt nie solche verkalkst werden. Tie (Kontrolle der an emeldeteu Buttergeschäfte besteht darin, daß von unserer Seite ans Lagerräumen und Detailgeschäften Proben entnommen werden: meist ohne Wissen der Verkäufer oder Butterhändler. Von besonders instruirten Leuten werden die Proben gekauft (ans privatem Wege) und dann zur Untersuchung gegeben. Cin besonderes Kennzeichen kann der rontrolirten Butter nicht gegeben werden, da es nicht möglich ist, jedes einzelne Faß zu untersuchen. Der Werth der Controle liegt eben darin, daß der betr. Händler ohne sein Wissen comrolirt wird. Diese Geschäfte bieten also die denkbar größte Garantie in Beziehung auf reine Naturbutter. Wenn es auch seine Nichtigkeit hat, daß ein geringer Zusatz von Margarine mit den heulezutage zu Gebote stehenden Mitteln (Untersuchungsmethoden) nicht mitSicherheit nachgewiesen werden kann, so ist doch daraus hinznweii'en, daß wir eine Methode besitzen, mittelst deren wir im Stande sind, in kurzer Zeit viele Proben zu entnehmen und die Verdächtigen herauszu sinden. Wenn einmal ein Verdacht vorliegt, so wird dem betr. Händler ganz energisch anfgepaßt und sein Geschäft überwacht und controlirt. Ich möchte Ihnen höflichst empfehlen, Ihre Butter nur aus Controlgeschäften zu beziehen, da Sie dadurch am sicherste» gehen. Wenn Sie die Butter von Auswärts kommen lassen, so haben Sie ja am allerwenigsten die Garantie für reelle Waare. In ganz Deutschland besteht keine solch eingehende Buttercontrole, wie die von der Unter suchnngsanstalt ansgeübte. Vielleicht haben Sie die Güte, die Familien Ihrer Ge meinde auf die Buttercontrole und den Werth derselben auf merksam zu machen. Hochachtungsvoll i. V.: Dr. Ed. Baier. Da mir hier zagestanden wurde, daß ein geringer Zusatz von Fett u. dgl. nicht mit Sicherheit nachgewtesen werden kann, andererseits bedeutet wurde, daß jene Unterfuchungsanftalt eine Methode besitzt, mittels deren sie imstande fei, »in kurzer Zeit viele Proben zu untersuchen und die Verdächtigen herauszufinden", so stellte ich nunmehr an die Untersuchungsansialt die präcifen Fragen, ob sie etwa imstande fei, 1 pCt. oder gar 0,1 pCt. Margarine in der Butter nachzuweisen. Darauf wurde mir umgehend unter dem 14. August) Folgendes erwidert: Berli n, 14. August 1895. Auf Ihre gef. Anfrage v. 13. Aug. beehre ich mich Ihnen zu erwiedern, daß die Chemie leider noch keine so eracte Methode gefunden hat, mittelst welcher man kleine Zusätze von Margarine zkl Butter ermitteln könnte. Es ist vollständig unmöglich 1% oder Margarine nachzuweisen. Solch geringe Zusätze werden heutzutage in Praris übrigens nicht oder kaum gemacht werden, da cs sich bei den nieorigen Butterpreisen absolut nicht lohnt, Mischungen mit solchen kleinen Margaringuantitäteu vorzu zunehmen. Ta Ihnen aus religiösen Gründen Margarinegennß verboten ist und Sie für alle Fälle sicher gehen wollen, so wird es wohl am besten sein, wenn Sie die Butter aus einer Molkcrei direct beziehen: dieselbe muß aber dann von einem Vertrauensmann entweder geleit et oder beaufsichtigt sein. Sobald die Butter mittelst Zwischenhändler oder von einein solchen bezogen wird, ist die Garantie für reine Naturbutter eine geringere. Hochachtungsvoll Dr. Cd. Baier. Hier ist also, was freilich dem Eingeweihten längst bekannt war, unumwunden zugestanden, daß eine abfc lute Garantie für Reinheit und Unverfälschtheil nicht gegeben werden kann. Es bleibt daher

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