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Der Israelit · 1899-01-30 · Heft 9 (30.1.1899) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 9 (30.1.1899)
Date
1899-01-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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166 Rußland. Warschau, 20. Jan. Ein israelitischer Hausbesitzer in Warschau hat die dortige jüdische Gemeindeverwaltung benachrichtigt, er beabsichtige, an der Twardastraße eine große Synagoge zu errichten, mit bezahlten Plätzen für „orthodoxe" Juden, mit Ausschluß der „Chassidim." Die Baukosten der Synagoge sollen auf 150 000 Rubel veranschlagt sein. Die von der Synagoge erzielte Einnahme — soll wie berichtet wird, verwendet werden: 1) zur Gründung einer Unterstützungskasse für verschämte jüdische Armen; 2) zur Entwickelung der Liebe für das Handwerk unter der jüdischen Jugend und 3) zu Ausstattungen armer Mädchen und zum Schutze derselben vor dem Laster. Durch den Bau der Synagoge wird ferner bezweckt, die Vermehrung der Zahl der Bethäuser in Warschau zu verhindern. Vermischtes. Berlin, 24. Jan. Am 14). Januar 1899 fand in den Räumen der isr. Kochschule Gormannstraße 3, nach vollendetem ersten Kursus eine Ausstellung der Schülerinarbeiten statt. Auf dem Gebiete der Kochkunst und der weiblichen Hand- Arbeiten wurde von den Schülerinnen Außerordentliches geleistet, was von den zahlreichen Besuchern auch anerkennend bemerkt wurde. Die Theilnahme für diese Institution zeigte sich lebhaft in den verschiedensten Gesellschaftskreisen Berlins. So be merkten wir Ihre Durchlaucht Prinzessin zu Hohenlohe, Tochter des Reichskanzlers in Begleitung der Frau Oberst v. d. Knesebeck, Frau Provinzial-Lteuer-Director, Geh. Räthin v. «Schmidt, Frau Gräfin v. Zedlitz, Frau Baronin v. Suttkammer und mehrere andere hohe Persönlichkeiten. Die auSgestelltetl Speisen sind ohne Ausnahme am selben Tage von den Besuchern käuflich erworben worden und konnten viele Wünsche nur durch Rachlieserung erfüllt werden. Feuilleton. Späte Sühne. » Von Robert Hänlein. 10) Nachdruck verboten. Diese in ruhiger, fester Weise gesprochenen Worte hatten einen unverkennbaren Eindruck bei dem Richter gemacht. Er trat vor Rabbi Jesaja hin und sprach: „Ihr seid ein edler Mann; verzeiht, wenn ich Euch Unrecht gethan habe. Wohl habe ich, wie bereits erwähnt, bis jetzt keine amtliche Kenntniß von dem Voxgang, aber Herr Stadthauptmann von DingeldeÜk'M'^ntr die Sache privatim mitgetheilt und mir Eueren Besuch in Aussicht gestellt. Der Herr Stadthauptmann hat zwar einer exemplarischen Bestrafung des Diebes das Wort geredet, aber ich werde nach Eurer Verwendung für den Angeschuldigten ihn so milde als möglich bestrafen. Euer Besuch im Gefängniß hätte keinen Zweck. Ich hätte schon formell das Recht, von der üblichen Gepflogenheit, welche ja den Verkehr mit Untersuchungsgefangenen untersagt, für dieses Mal abzugehen; aber es wird mir viel leichter sein, für den Gefangenen mildernde Umstände geltend zu machen, wenn ich in seiner Behandlung keine Ausnahme gestatte. Ich verspreche Euch außerdem, den Fall so rasch wie möglich zu erledigen und Euch davon sofort zu benachrichtigen." Mehr konnte Rabbi Jesaja für den Augenblick nicht erreichen: er hatte nicht einmal so viel erwartet. Dankend verabschiedete er sich von dem Oberrichter und eilte nach Hause. Ungeduldig hatte ihn seine Gattin erwartet, welcher er das Resultat seines Besuches erzählte. Diese, die körperliche und seelische Aufregung des Gatten aus jedem Worte fühlend, redete ihm zu, sich durch Speise und Trank zu stärken, da er den ganzen Tag noch nichts genossen hatte. Rabbi Jesaja wies aber diese Aufforderung so entschieden zurück, daß sie nicht wiederholt wurde. „Rach dem Gesetz der Thora" sagte er, „dürfen Richter an dem Tage, an dem sie ein Todesurtheil zu sprechen haben, nicht Speise und Trank zu sich nehmen, bis nach gesprochenem Urtheil. Wenn die Richter, die doch von der durch sie zu beurtheilenden Schuld vollständig frei sind, diese Pflicht haben, so thue ich gewiß nichts übriges, wenn ich faste, bis Proßnitzers Urtheil gesprochen ist. Vielleicht erfolgt das Urtheil heute oder morgen. Wenn es bis zum Sabbate nicht erfolgt ist, so werde ich an diesem Tage in gewohnter Weise die vorgeschriebenen drei Mahlzeiten nehmen. Aber zum Ausgang des Sabbat trinke ich nicht einmal den Hawdolo-Wein und faste weiter, bis das Urtheil erfolgt ist. Ich sage Dir dies alles, damit wir nicht in Gegenwart anderer darüber zu sprechen brauchen; denn Du weißt, das Fasten verliert sein Verdienstliches, wenn man es Andern mittheilt. Dir mußte ich es sagen, weil ich es vor Dir doch nicht hätte verheimlichen können. — Vielleicht verzeiht mir Gott so die große Sünde, daß ich eine solche Todesgefahr auf das Haupt eines so braven, frommen, gottesfürchtigen Menschen heraufbeschworen habe." „Aber," entgegnete die würdige Gattin, „dann uluß ich so gut fasten, wie Du. Denn in Wahrheit bin i ch die eigentliche Ursache des ganzen Unglücks. Mein thörichtes Hangen an eitlem Geld und Gut war es doch allein, das Dich bestimmte, die Sache

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