Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 3 (9.1.1899)
- Date
- 1899-01-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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55 und darum verurtheilt jeder moralische Mensch alles was man dem Menschen schlechtes zufügt. Israel soll mehr thun, Israel soll alles aus Gott zurückführen, soll beispielsweise verschiedene Gattungen, als Gottes Ordnung, nicht zusammen vermischen, sei es in Kleidung oder bei Geschöpfen. Auch die Erhaltung des eigenen Körpers, Gebote über die Nahrung, alles dies sind Chukim; soll ja der Mensch seinen Körper als sterbliche Hülle des unsterblichen Geistes betrachten, ihn schonen und zu erhalten suchen. Soweit Gerechtigkeit gegen Gott, gegen den Nebenmenschen, gegen alle übrigen Wesen und gegen sich selbst. Die andere Hauptaufgabe des Menschen, speciell des Juden ist die Liebe. Zur Bethätigung derselben hat uns Gott die Mizwaus gegeben. Liebe und Verehrung gegen die Eltern und Lehrer, Verehrung für die Weisheit und das greise Haupt, das Gebot der Hausesgründung, nachdem man sich einen Broterwerb verschafft und die Gebote über Kindererziehung, sämmtliche Vorschriften über Gemilus Chasodim, dies alles und noch vieles rechnet er zur Kategorie „Mizwaus." Durch die wahrhafte Erfüllung derselben wird jeder „Mensch-Jsroel," wie Ben Uffel ihn nennt, ein Segen für die Gesammtmenschheit und wo immer diese Liebeszwecke geübt, ob im Fürstenpalaste, oder in der bescheidenen Hütte des Armen, überall werden sich unsere Mitmenschen daran erwärmen und werden versuchen, die Pfade cinzuschlagen, deren Endziele jene ungetrübte Seelenheiterkeit ist, die in Jsroels Zelten wohnt. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Q) Aus Baden. Das jüngste Verordnungsblatt des Großherz. Oderrathes der Israeliten enthält mit staatlicher Genehmigung gegebene Verordnung die Gewährung von Ruhegehalt an Rabbiner und Religionssch llebrern und die Fürsorge für deren Hinterbliebenen betreffend. Der Ruhegehalt beträgt für Rabbinen, wenn dieselben auf Rabbinerstellen, die ihnen von dem Kultusministerium oder dem Oberrath übertragen worden sind, wenigstens fünf Jahre zugebracht haben, mindestens 800 Mark und höchstens 2500 Mark. Rckigionslehrer erhalten den Anspruch auf Pension, wenn sie während zehn aufeinander folgender Jahre zur Zufriedenheit der Vorgesetzten Behörde aus badischen Religionsschulstellen mit mindestens 15 Schulkindern tbätig gewesen sind, einen Ruhegehalt von wenigstens 500 Mark b.S höchstens 1000 Mark. Aus besonderen Gründen kann der Oberrath einen Ruhegehalt gewähren, wenn weniger als zehn Dienstjahre mit 15 Schülern vorhanden sind. Das Recht auf einen Ruhegehalt verliert, wer durch fein Verhalten die Achtung und das Vertrauen, welche da» früher von ihm bekleidete Amt erfordert, verliert, wer das Amts-Geheimniß verletzt, wer ein anderweitiges größeres Einkommen bezieht, wer nach wiedererlangter Dienstfähigkeit eine vom Oberrath angebotene Stelle ablebnt, wer ohne Genehmigung des Oberraths den Wohnsitz außerhalb des Reichsgebiets v.'rlegt und wer die deutsche Reichsangehörigkeit' verliert. Die Beträge der Hinterbliebenen des Rabbiners und des Religionsschullehrers werden dahin festaesetzt,daß die Wittwen der ersteren wenigsten» 600 Mark und höchstens 2000 Mark, die der Religionslehrer von mindestens 400 Mark bis höchstens 800 Mark jährlich erhalten. JederRabbiner zahlt jährlich an diePensionskasie 75 Mark, der Religionslehrer 25 Mark. Es besteht im Großh. Baden seit dem Jahre 18>2 unter Lehrern ein Privatpensionsoerein, desien Vermögen etwa 35 000 Mark dem Oberrath behufs Vereinigung mit dem Grundftockvermözen des israelitischen Religwnsschul- und P.msionsfonds übergeben wurde. Den derzeitigen 37 aktiv.m Mitgliedern wurde hiefür Befreiung von den jährlich zu zahlenden Beiträgen (25 Mark) zugesichert. Buk, 26. Dez. Anfangs ds«. Mtr feierte der in itMien Kreis n beliebte und geachtete Lehrer der hiesigen jüdischen Volksschule, Herr Spieldoch, sein 25jähriges Amtsjubiläum. Seit Wochen war ein auswärtiges Komitee früherer Schüler eifrig tbätig, um ihrem ehemaligen Lehrer ein äußeres Zeichen ihrer Liebe und Hochachtung zu zollen. Am Jubiläumstage ging von oiestm Komitee eine prachtvoll ausgestattete Adreffs unter Beifügung eines Werthpapiercs ein. Der Lehrerverein Buk, besten Rendant der Jubilar ist, beging das Fest im Anschluß an eine geschäftliche Sitzung am Dienstag vorher durch einen Festkommers, bei welchem der Vorsitzende, Herr Lehrer Neubecker, warme Glückwunschworte darbrachte, welche der Gefeierte bewegten Herzens erwiederte. Am Donnerstag fiel auf Veranlassung des König!. Kreisschul -Jnspectors der Unterricht aus. Um 0 Uhr Vormittags wurde der Jubilar von den zwei ältesten Schülern aus der Behausung abgeholt und nach dem festlich geschmückten Schullokal geleitet, wo in Anwesenheit einer zahlreichen Zubörerschaar eine von den Schülern und Schülerinnen arrangirte Schulfeier, bestehend aus Gesang und Declamation auf den Tag bezüglicher Gedichte stattfand. Der Jubilar dankte in tiefer Erregung und schloß seine Rede mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser. Um 93/4 Uhr erschien in der Wohnung des Jubilars der Schulvorstand und überreichte im Namen der Schulgemeinde eine sehr schöne, mit einer