Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1899)
- Date
- 1899-01-02
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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12 Auflösung der Schulen nüt nur geringer Frequenz fordern. Das Hauptübel bestehe darin, daß man in weitesten Kreisen keinen Sinn für eigene jüdische Schulen habe, die Abneigung wäre zu verstehen, wenn es paritätische Schulen gäbe, was aber nicht der Fall sei. Der jüdischen Lehrkräfte suche man sich, wo es nur möglich sei, zn entledigen. In einigen Theilen des Vaterlandes wisse man die jüdischen Volksschulen sehr zu schätzen, in Ostelbien und auch in größeren Städten wolle man von ihnen nichts wiffen. Für die Errichtung eigener Volksschulen spreche die nicht unbegründete Befürchtung, daß die jüdischen Kinder in großem Umfange religiösen Gefahren ausgesetzt seien. Der ganze Unterrichtsstoff diene fast der Pflege der christlich religiösen Ausbildung. In der einklassiaen Schule sei selbst die Dispensation vom christlichen Religionsunterricht nicht durchzuführen. In den höhern Schulen sei der confessionelle Charakter nicht so sehr ausgeprägt wie in den Volksschulen, in der jüdischen Volksschule stehe der Religionsunterricht im Mittelpunkt des gesammtcn Unterrichts. Eine weitere Gefahr bestehe darin, daß die Kinder, da sie in christlichen Schulen nicht an Sabbaten vom Unterricht dispenstrt werden, nicht am öffentlichen Gottesdienst theilnehmen können. Alle diese Gefahren ließen sich durch die Errichtung eigener Volksschulen beseitigen. Den Lehrern werde eine gesicherte Lebensstellung gegeben, das Ansehen des Judenthums werde gehoben, indem sittlich und sozial ungeeignete Elemente, die den Stand der Religionslehrer schädigen, ausgemerzt werden. Bezüglich der Hebung der Schulverhältnisse vermißt der Referent eine mit behördlicher Autorität ausgestattete Eentrale, die auf die Gemeinden oder die Lehrer einwirken könnte. In Ermangelung dieser Centrale müsse der Gemeindebund und die Provinzialverbände für die Angelegenheit interessirt werden. Die geprüften Lehrer werden gern ihre Neligionsschulen in Volksschulen nmwandeln lasten, für einen tüchtigen Lehrerstand müsse Sorge getragen werden, bei der Aufnahmeprüfung müsse die peinlichste Auswahl getroffen werden. Das Material müsse in einer Denkschrift verarbeitet, für die Verbreitung der letzteren in geeigneter Weise durch mündliche Ausführung auf den Verbandstagen oder auf einem Gemeindetage Sorge getragen werden. In der Diskussion präzisirt zunächst der Vorsitzende den Standpunkt des Vorstandes zu dieser Frage an der Hand des gedruckten Berichtes. Der Vorstand habe wiederholt nur dann das Aufgehen einer jüdischen Schule in ein anderes Schulsystem als erstrebenswerth bezeichnet, wenn durch das Statut der Schute die Anstellung eines jüdischen Lehrers c.ls ordentliches gleichberechtigtes Glied des Lehrkörpers ausdrücklich gewährleistet werde. Auch die Umwandlung einer mehrklassigen jüdischen Schule in eine einklassige, dürfe nicht ohne triftigen Grund | vorgenommen werden. Redner reknrrirt hierbei auf den bekannten Colmarer Fall, wo auf die Eingabe von 15 Hausvätern eine solche Umwandlung erbeten und erlangt wurde. Die Wiederherstellung der mehrklassiaen Schule sei dem Vorstande des Verbandes in Aussicht gestellt worden, in den letzten Wochen sei aber ein ablehnender Bescheid eingegangen. Der Verband werde hierbei sich nicht beruhigen, da Versprechungen der kompetenten Stelle nicht so ohne Weiteres annullirt werden dürfen. Bezüglich des Mangels an Interesse für die jüdische Volksschule sei dem Verbände eine recht ausgiebige Zahl von Referaten zur Verfügung gestellt worden. Herr- Becker s—Wollstein verspricht sich nicht viel von einer Denkschrift, deren Drucklegung eine sehr theuere sein werde. Der Gemeindebund solle auf die Provinzialverbünde den moralischen Druck ansüben, um die jüdischen Volksschulen zu erhalten. Rabbiner Dr. Gutmann—Breslau schließt sich im Großen und Ganzen den Ausführungen des Referenten an und erhofft einen guten Erfolg der Denkschrift. Die Aufrechtcrhaltung der jüdischen Volksschule sei nicht nur ein Bedürfniß und Ecforderniß, sondern auch ein wesentliches Element zur Hebung der Kultur unter den Juden. Es sei bezüglich der Errichtung sehr wohl zwischen den lokalen Verhältnissen zu unterscheiden, zwischen großen und kleinen Gemeinden. Man solle nicht den Flachdruck legen auf Reugründnng von Volksschulen, die in den großen Städten nicht §u erreichen sein werden. Für die Dhcilnahme der Kinder ain Gottesdienst sei durch den Jugendgottesdienst gesorgt. Herr Oberlehrer Dr. B l a s ch k e—Berlin legt den Standpunkt des D. I. G. B. in dieser Frage dar. Derselbe werde an die Bezirksverbände um ein Gutachten gehen und dann an die Behörden, um sie zu veranlassen, diese Sache weiter zu verfolgen, und zu einem Ende zu führen, das den Juden und dem Vaterlande zum Segen gereichen werde. In Altpreußen dürfte ein christlicher Schüler bekanntlich nicht eine Schule besuchen, deren Leitung einem jüd. Lehrer unterstehe. Die einzige Ausnahme, die bei der Moste scheu Erziehungsschule erfolgt sei, habe viele Kämpfe gekostet. Herr Bernhard bittet, die Denkschrift auch auf die Verhältnisse der jüd. Lehrpersonen auszudehnen, um nach allen Richtungen dem gerecht zu werden, was die Vertreter der Vereine ihren Mitgliedern gegenüber schuldig seien. Die Debatte hierüber schließt mit der Annahme eines Antrages Licpmannvsohn, der den Verbandsvorstand ermächtigt, eine Denkschrift über die Verhältnisse der jüd. Volksschule mit Benutzung der eingegangenen Referate abzlffaffen, um dem D. I. G. B. sowie den bestehenden Gemeindeverbänden dadurch das Material für die Behandlung dieser Frage zn gewähren. (Forsetz. f. i. d. Zweit. Beit.)