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Der Israelit · 1899-01-02 · Heft 1 (2.1.1899) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 1 (2.1.1899)
Date
1899-01-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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10 gaben 2034,50 Mk., 1898 2109,00 Mk. Ausgaben (ohne die Kosten des Verbandstages) 1646,05 Mk., so daß ein Kafsenbestand von cr. 463 Mk. verbleibt. Zu Kaffenrevisoren werden die Herren Prof. Badt —Breslau, Mittelschullehrer Feine r—Hamburg und Herr Wertheimer—Heldenbergen ernannt. Der Vorsitzende dankt bei dieser Gelegenheit dem Vorstand der Gemeinde Berlin für die zum Verbandstag bewilligte Subvention in Höhe von 1000 Mk. und berichtet über die Eingänge der Drucksachen. Gegenüber einer Anregung des Herrn Predigers Liepmannssohn—Minden, in einer Resolution zu den gegen die weiblichen Lehrpersonen an den Gemeindeschulen gerichteten Maßnahmen Stellung zu nehmen, weist der Vorsitzende darauf hin, daß die Angelegenheit in ein neues Stadium getreten sei und der Kultusminister eine Conferenz mit den Commisiarien der Schuldeputation zur Regelung dieser Angelegenheit zusammenberufen habe. Der Antragsteller zieht darauf seinen Antrag zurück, hofft aber, daß der Verbandsvorstand, sobald die Angelegenheit in nicht befriedigender Weise geregelt werde, von dem Verbandstage autorisirt werde, eine diesbezügliche Resolution einzureichen. Zu Punkt vier, Beschlußfassung über die Satzungen der „Pensions-, Wittwen- und Waisenkasse des Verbandes" erhebt sich eine sehr ausgiebige Debatte. Referent ist der Vorsitzende des Verbandes Dr. Adler. An der Hand der gedruckt vorliegenden und in dieser Form bereits unter dem 10. November 1898 vom Staatsministerium genehmigten Satzungen giebt der Referent ein sehr ausführliches und klares Bild zunächst über den äußeren Gang der Angelegenheit, dann über die Einrichtung der Kasse selbst. Eine eigene Kaffe einzurichten, sei ausgeschlossen gewesen, da, um nur fünfzig Lehrer zu versichern, bereits ein Grundfonds von 126,0000 Mk. nothwendig seien. Der zweite Weg, einer Kasse gewisse Prämien zu zahlen, wogegen die Kasse die Leistungen an die Lehrer übernehme, sei ebenfalls nicht gangbar, weil die Prämien zu hoch ausfallen und weil der Verband in dauernder Abhängigkeit von der Kasse bleiben würde. Es sei nur der Mittelweg offen geblieben, ein Kaffe zu gründen im Anschluß an einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Die neu zu begründende Kasse garantire bei Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit oder Vollendung des 65. Lebensjahres dem Lehrer eine Pension von 600 Mk. jährlich, den Wittwen verstorbener Mitglieder eine Rente von 300 Mk. jährlich und den Vollwaisen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Rente von jährlich 300 Mk. Die bereits bestehenden Unterstützungskaffen würden durch diese Centralkasse durchaus nicht vernichtet werden, sondern gelangen im Gegentheil erst^voll zur Wirksamkeit. Die Vereine würden zu dem von der Centralkaffe Geleisteten dasjenige hinzusügen, was nothwendig ist, um die Wittwen und Waisen standesgemäß zu unterhalten. Der Verband erhoffe und erstrebe eine möglichst weitere Ausgestaltung der bereits bestehenden Kassen, wozu er satzungsgemäß nach £ 9 verpflichtet sei. Was die Centralkasse leisten werde, sei nur ein Eristenzminimum für den Lehrer, die Wittwe und die Waisen. Auf diesem Wege würde es aber möglich sein, im Lause der Jahre eine eigene Kasse zu gründen, da die Loslösung von der Versicherungsgesellschaft jeden Augenblick erfolgen könne. Der Weg, der hier beschritten werden soll, sei analog demjenigen des Vereins deutscher Lehrerinnen und Erzieherinnen, welche dieselben Etappen mit ihrer Kasse durchgemacht hätten undjetzt übereuie eigene Kasse verfügten mit einem Grundkapital von acht Millionen Mark. Die von der Centralkaffe erforderten Beiträge seine verhältnißmäßig hohe, in Procenten des nachgewiesenenDiensteinkommens 5 bis Ki°/„ im Alter von 25—40 Jahren. Der Lehrer werde auf Jahre mit 6J00 Mark zu einem Tarife mrsichert, der mit 10 pCt. Invalidität ausgestattet sei. Der Passus, wonach die Gemeinden zwei Drittel, die Lehrer nur ein Drittel als Beitrag zur Kusse zu zahlen hätten, sei vom Minister gestrichen worden, weit eine solche generelle Verfügung regierungsseitig nicht zugelassen werden könne. Die Theilung sei nur abhängig zu machen von den Contrakten, welche die einzelnen Lehrer mit ihrer Gemeinde obschließen müßten. Nach Genehmigung der Satzungen durch dcn Verbandstag müsse erst als zweite schwierige Arbeit ein Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Redner geht dann noch auf ein an die O-ffentlichkeit gelangtes Schreiben des Vereins Ostpreußen ein, der ebenfalls eine Vernichtung der Hilfskasse befürchtet und eine Vertagung der Angelegenheit wünscht, damit die Hilfskaffen und ihre Vertreter erst Gelegenheit hätten, sich über diesen Punkt auszusprechen. Der Referent schließt mit der Bitte, die Statuten zu genehmigen, wofür noch Kindeskinder dankbar sein werden. Herr Sturmann—Osterode als Vorsitzender des Vereins Ostpreußen vertritt das genannte Schreiben und vermißt in den Satzungen, daß die neu zu begründende Kasse die Provinzialkassen unterstützen werde. Ebenso befürchtet der Vertreter der Unterftützungskasse für Rheinland und Westfalen, Herr Prediger Liepmannssohn, eine arge Schädigung ihrer Interessen. Er sei allerdings beruhigt, wenn er höre, daß sich die Centralkasse bei ihren Bemühungen um Zuwendungen an die Kasse auf die großen Gemeinden wie Berlin, Frankfurt a. M. u. s. w. beschränken wolle. Die mittleren und kleinen Gemein-

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