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Der Israelit · 1898-12-12 · Heft 98 (12.12.1898) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 98 (12.12.1898)
Date
1898-12-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXIX. Jahrgang. JK 9i. Der Israelit. Ein Aentrak-Hrgan für das orthodore Audenthum Begründet von Dr lefjmaun in Ifttaln} SflontaQ. de« 12. Dezember 5659 (1898). Da mit dem 1. Jan. 1899 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir uns, die geehrten Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleide. In der Postzeitungsliste pro 1899 eingetragen unter Nr. 3784. Neu eintretende Abonnenten (Postabonnenten gegen Vorlage der Postquittung) erhalten unser Blatt bis Ende Dezember gratis. Leitender Artikel. Drr AeM-MMt. GmrMedM uni) die Glmiffknsfrrihtit. Von I. K. V. Nachdem nun 22 Jahre daS Austrittsgesetz entsprechend den Erwartungen der damaligen jüdischen Abgeordneten des preußischen Abgeordneten- und Herrenhauses voll uno ganz sich bewährt hat, nachdem Frieden unter den Parteien und in den Gemeinden als Folge der Gewissenßfreiheit eingetreten, nachdem inzwischen sogar eine gewisse gegenseitige Annäherung stattgefunden bat, will trotz rem der „Gemeindebund", wie die jüngsten Verhandlungen in seinem „Gemeindetage" gezeigt haben, die so schwer errungene Gewisiensfreiheit, wenn vielleicht nicht ganz aufgehoben, doch eingeschränkt nisten nnd hat zu diesem Zweck eine Commission ernannt, welche zunächst „eine Enquete über die rechilichen Verhältnisse der jüdischen Gemeinden veranstalten und das so gewonnene Material zur Ausarbeitung eines Entwurfs zur Abänderung des Gesetzes vom 2 i. Juli 1847 und auch der übrigen im preußischen Staatsgebiete geltenden Judenorganisationsgesetze zu verwerthen , der der preußischen Staatsregierung unterbreitet werden soll." Nur eine einzige Stimme erhob sich gegen das beabsichtigte Attentat auf die Gewisiensfreiheit. Der orthodoxe RabbinatSasteffor D r. Bib erfe ld. (Berlin) bezeichnte das Austrittsgesetz als ein sehr wohlthätige», da dasselbe Schutz gegen Gewissenszwang gewähre. Wenn je eine Vereinigung dazu berufen ist, zu der wichtigen Frage der Gewissensfreiheit Stellung zu nehmen, so ist es zunächst vornehmlich der „allgemeine deutsche Rabbiner verband." Handelt es sich doch hier dafür zu sorgen, daß die deutschen Juden gemäß ihrer religiösen Ueberzeugung unbehindert leben könnerr. Da wird sich dann zdigen, ob die jetzigen Reformrabbiner, welche die Majorität in diesem Verbände bilden, von den Anschauungen ihrer früheren Gesinnungsgenossen, (Dr. Philippson, Dr. Hochstetter), abweichen oder nicht. Viele» spricht dafür, daß das Letztere der Fall sein wird; dann wird eine richtige und natürliche Scheidung innerhalb dieses RabbineroerbandeS eintreten; diese vom „Gemeindebunde" aufs Neue auf die Tagesordnung gebrachte Frage der Gewissensfreiheit wird der erste Probierstein sein, ob der „allgemeine deutsche Rabbbinerverband" in seiner jetzigen Zusammensetzung fortbestehen wird oder nicht. Ferner wird das aggressive Vorgehen des „GemeindcbundeS" das Gute haben, daß die orthodoxen Rabbiner, die sich bereits zu einem „orthodoxen Rabbineroerband" zusammengethan, und die orthodoxen Rabbiner, welche bis jetzt diesem Verbände serng« blieben, sich wieder eng aneinander anschließen werden, um g eme infam gegen die große Gefahr anzukämpsen, die

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