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Der Israelit · 1898-12-08 · Heft 97 (8.12.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 97 (8.12.1898)
Date
1898-12-08
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1819 zur Hoftafel befohlenen Rabbiners in Pilsen: Ich bin von der Treue und Hingebung meiner jüdischen Unterthanen fest überzeugt und verheiße ihnen auch fernerhin Meinen kaiserlichen Schutz." Einer Deputation aus Bosnien am 19. Oktober 1887 antwortete Sr. Majestät wie folgt: Ich kenne' keinen Unterschied zwischen den Konfessionen, eine jede kann ihrem Glauben anhängen — vor dem Gesetze sind wir alle gleich." Hieran reihen sich die goldenen Worte Sr. Majestät bei Gelegenheit der ungarischen Manöver 1689: „In meinem Herzen giebt es keine Scheidewand für die Bekenner verschiedener Religionen." Endlich sei hier noch die kaiserl. Antwort an den Vorstand der Cultusgemeinde in Neutra am 4. September 1887 erwähnt: „Die unbedingte Gleichberechtigung ist in jeder Beziehung ein Gebot der Gerechtigkeit." Die Huld und Gnade, mit welcher der Kaiser bei seiner letzten Anwesenheit Ln Lemberg die Juden beglückte, die großherzige Entschließung, das jüdische Waisenhaus in höchsteigener Person in Begleitung aller Fürsten, Minister und Würdenträger zu eröffnen, Seine bei dieser Gelegenheit dem Vorstande und den Rabbinern ausgedrückte, allergnädigste Gesinnung, bleiben unvergeßlich ausgezeichnet in den Herzen der Mitlebenden und in den Tafeln der Geschichte unserer Gemeinde. Nach all dem wird man verstehen, wie aus dem Herzen der Nachkommen Abrahams in der österr.- ungarischen Monarchie neben den Gebeten aller anderen treuen Untcrthanen noch heißer, noch dringender, noch stürmischer der Ruf zum Himmel emporsteigt: „Gott schütze, Gott erhalte unseren Herrn und Kaiser noch lange ungezählte Jahre." (Lemberger Israelit.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, 4. Dez. Das seltsame Vorgehen des Brandenburgischen Provinzialschulkollegiums gegen die jüdischen Klassenlehrerinnen Hierselbst hat in der Berliner Stadtverordnetenversammlung eine scharfe, aber durchaus zutreffende Kritik gefunden. Bekanntlich hat das Provinzialschulkollegium bas Ansinnen gestellt, daß allen jüdischen Lehrerinnen das Ordinariat in solchen Klaffen entzogen werde, in welchen sich nicht eine Mindeffzahl jüdischer Kinder befinde. Um die Bedeutung dieses Verlangens richtig zu würdigen, muß man wißen, daß in Berlin eine Anzahl von jüdischen Lehrerinnen im Dienste ist, gegen die nie etwas Vorgelegen hat, denen ihre Vorgesetzten das beste Zeugniß geben, die sie sogar als besonders tüchtig bezeichnen. Und diese Lehrerinnen, die zum Theil schon eine mehr als zwanzigjährige tadellose Dienstzeit hinter sich haben, sollen nun mit einem Mal zu bloßen Hilfslehrerinnen degradirt werden, lediglich aus arithmetischen Berechnungen der Schulbehörde heraus, weil nicht immer eine Mindestzahl von jüdischen Kindern in ihren Klaffen ist. Im Vergleich zur Gesammtzahl der jüdischen Kinder ist die Zahl der jüdischen Lehrkräfte eher zu klein als zu groß. Aber natürlich wechselt die Zahl in den einzelnen Klasien sehr, und es kann Vorkommen, daß in einem Jahre sehr viel, das andere sehr wenig jüdische Kinder in der Klaffe einer jüdischen Lehrerin sind. Um die Vorschrift der Behörde zu erfüllen, müßten die jüdischen Lehrerinnen fast alle Jahre eine andere Klaffe erhalten. Da da» aber aus pädagogischen Gründen ein Unding wäre, wird kaltblütig dekretirt, daß sie gegebenenfalls überhaupt kein Ordinariat führen dürfen, sie werden also ohne Weiteres eines wohlerworbenen Rechts beraubt. Das ist eine Verwaltungswillkür, die ohne Gleichen ist, und es gibt keine Kritik, die scharf genug dies Gebühren verurtheilen könnte. Bedauerlich ist, daß der Berliner Magistrat sich schwächlich der Anordnung gefügt und nur bescheidene Bitten dagegen gewagt hat. Stadtschulrath Bertram meinte, man hätte nicht der Vorgesetzten Behörde den Dienst verweigern dürfen, so lange deren Befehl nicht die Gesetze verletze. Dieser Fall traf aber hier zu: die getroffene Anordnung ist eine kraffe Verletzung des Gesetzes über die Gleichberechtigung der Konfessionen, und indem er ihr Folge leistete, hat sich der Magistrat zum Mitschuldigen gemacht. Es ist die höchste Zeit, daß die Selbstverwaltungskörper sich bester auf ihre Pflichten und ihre Würde besinnen und entschieden Front machen gegen Eigenmächtigkeiten, welche den verfassungsmäßigen Grundlagen zuwiderlaufen. Frankfurt a. M., 4. Dez. (Hospitalb a u in I e r u f a l c nt.) Ein Freund unserer Anstalt, der die Reise nach dem heiligen Lande gemacht hat, berichtet uns: „Wie von vielem Anderen, was ich in Jerusalem von jüdischen Institutionen sah, war ich auch von Ihrem Spitalbau überrascht und hoch befriedigt. Ich hatte mir weder die räumliche Ausdehnung so groß, noch den Platz so geeignet und vortheilhaft gewählt, vorgeftellt. Der Platz gewährt genügend Raum auch für eine künftige denkbar große Ausdehnung resp. Vergrößerung. Die Lage an der in bestem Zustande befindlichen Fahrstraße, an derjenigen Stadtseite, auf welcher naturgemäß die stärkste Ausdehnung erfolgt, lassen die Wahl des Platzes in jeder Hinsicht als vortheilhaft erscheinen. Ich fand, als ich nebenbei bemerkt ganz unangemeldet hinkam, die Gesammtarbeiterschast, die ich

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