Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 93 (24.11.1898)
- Date
- 1898-11-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIX, Jahrgang. M 08. Ier Israelit. Ein Gentrat-Hrgan für das orlhodore Iudentßum Begründet von Dr. Cefjtnau« in HKtainf. Donnerstag, den 24, November 5659 (1898), Eine Wlrrvk nbonnirt man bei allen Postanstalten für den Monat Dezember auf den „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitunasschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Die Erpedition des „Israelit". Leitender Artikel. Der Deutsltz-Isrorlll. GemllldeliM und Ule Gkivijseussrellikll. Von I. K. I. Es ist doch eine schöne Sache um die Oeffentlichkeit, und namentlich wenn größere Vereine und Verbände öffentlich Rechenschaft ablegen und ausführlich und eingehend über ihre Absichten und Bestrebungen sich auslaffen. Dann bekommen Anhänger und Gegner derselben ein richtiges Bild von ihnen, um darnach ihr Verhalten zu denselben, sei es für oder dagegen, einzurichten. Die gesetzestreuen Juden Deutschlands können dem „Gemeirwebund" nur dankbar dafür sein, daß in seinem letzten „Gemeindetag" über seine beabsichtigten Ziele und wie er solche zu erreichen gedenkt, öffentlich und offen gesprochen und verhandelt wurde. Dadurch ist diesen die Möglichkeit gegeben worden, ebenfalls in einem offenen Kampfe den ihnen hingeworfenen Fehdehandschuh aufzunehmen und muthig und tapfer für ihre heiligsten Interessen dinzutreten, Interessen, für die hervorragende Männer, Nicht allein der Orthodoxie, sondern auch der Reform, oder doch zu dieser Partei sich zählenden, vor zwei Jahrzenten ihr ganzes Können und Wissen eingesetzt und trotz aller Schwierigkeiten sie auch zu wahren wußten und bewirken konnten, daß die Gewissensfreiheit der Juden in Preußen und Hessen staatlich gewährleistet wurde. Der „Gemeindebund" ist schon vor 23 Jahren (1876), als im preußischen Landtage über das Austrittsgefetz, welches die Gewissensfreiheit garantirt hat, verhandelt wurde, in einer Denkschrift an das Abgeordnetenhaus, auf die ich noch später zurückkomme, gegen das Austrittsgesetz, also gegen die Gewissensfreiheit aufgetreten. Das Austrittsgesetz ist seit 22 Jahren in Kraft und seine segensreiche Wirkung hat sich in den Gemeinden voll und ganz bewährt, die Befürchtungen der damaligen Gegner, daß der Bestand der Gemeinden durch einen massenhaften Austritt gefährdet sein würde, sind nicht nur nicht in Erfüllung gegangen, sondern an Stelle des vorherigen Kampfes und Streites innerhalb der Gemeinden ist im Großen und Ganzen der Friede getreten, die Parteien haben sich in Folge des Austrittsgesetzes zu vertragen verstanden. Da ist es nun wieder der „Gemeindebund", der in seinem vor mehreren Wochen stattgehabten „Gemeindetag" neuerdings gegen das Austrittsgesetz aufgetreten und eine Revision desselben bewirken will und der damit von Neuem den Zankapfel in die Gemeinden und in die Parteien wirft. Um den geehrten Lesern, und namentlich dem jüngeren Geschlechte, ein richtiges Bild über diese Vorgänge zu geben, will ich in gedrängter Kürze die Verhältnisse der Gemeinden vor Erlaß des Austrittgesetzes und die Verhandlungen über dasselbe im preußischen Landtage schildern, um unwiderlegl i ch darzuthun, einerseits wie nothwendig dieses Ge-