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Der Israelit · 1898-11-14 · Heft 90 (14.11.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 90 (14.11.1898)
Date
1898-11-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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X1XIX. Jahrgang. Keilage M M 90 -es „JsrnriH“. £it<?rarifdx'r £5ertd?t. ipcß 'c4? piss . min 7rr» nir^m jmo fm 271221 2-77122 . . . S'7 T>2DS2K2 HöSt” '22 f1X27! Stt* rr'br mxc '2tr pbn . ny^üü^: 2Tyi^x '22 fr cn:c -rr .nump nom 2Bcn ni^r; s'inrv ü”': Darkhe Noam oder Pftichtenlehre. Hannover 1898. Verlag des Herausgebers Manni (Manuel) Gotlieb, Stiftsgelehrter. VIII u. S. 335 bis S. 476. Mit Freuden begrüßen wir den zweiten Theil dieses verdienstvollen Merkchens. Der Kizzur Schulchan Aruch des Rabbi Salomo Ganzfried bn wird seit seinem Erscheinen in erster Linie herangezogen, wo es gilt, Leute, die nur geringe Kenntniß von unserem heiligen Schriftthum haben, mit den Pflichten, deren Erfüllung Jedem von uns obliegt, möglichst vertraut zu machen. Seit Jahren wird das Büchlein auch viel in jüdischen Schulen benutzt. Da R. Salomo Ganzfried jedoch bei der Zusammenstellung seines Auszuges aus dem Schulchan Aruch erwachsene, im Leben stehende Männer und nicht junge Schüler im Auge hatte, so war aus Lehrerkreisen schon lange der Wunsch nach einer Bearbeitung des Kizzur Schulchan Aruch laut geworden. Herr Gottlieb, dem durch langjährige Unterrichtsthätigkeit reiche Erfahrung unb Sachkenntniß zur Seite steht, ist diesem Wunsche durch Abfassung seines Darkhe Noam nachgekommen. Die vorzügliche Auswahl und Anordnung des Stoffes, sowie die Klarheit der Darstellung, welche bereits dem vor zwei Jahren erschienenen ersten Theilc nachgerühmt wurde, ist auch an dem vor Kurzem fertiggestellten Schlußbande lobend hervorzuheben. Im Großen und Ganzen schließen wir uns gerne den Anerkennungsschreiben von Autoritäten an, welche der Verfasser diesem zweiten Theile seines Werkes vorausschickt. Es sei uns nur gestattet, unsere Ansicht über die Verwendung des biblischen Hebräisch in dem vorliegenden Buche auszusprechen. Der Verfasser geht von der richtigen Ansicht aus, daß Schüler, welche die Bücher der heiligen Schrift in der Ursprache gelesen haben und sonst nur das Gebetbuch übersetzen können, daß solche Schüler in ein Buch über die Pflichtenlehre der Thora, das in reinhebräischer Sprache abgefaßt ist, verhältnißmäßig leicht eingeführt werden können. Mit großer Gewandtheit überträgt er deßhalb das rabbinische Idiom, in welchem bekanntlich der Kizzur Schulchan Aruch abgefaßt ist, in das Hebräisch der Bibel. Freilich verfällt er hierbei dem Fehler der meisten Puristen, daß er sich vor Uebertreibungen nicht genügend zu bewahren weiß. Unnöthig bekleidet er einerseits eine ganze Reihe technischer Ausdrücke mit einem uns fremden hebräischen Gewand, andererseits vertauscht er sogar einige Male den uns mundgerechten reinhebräischen Ausdruck willkürlich mit einem anderen. Doch das ist uns nebensächlich und sehen wir bei der Schwierigkeit der Aufgabe und bei der sonstigen glücklichen Bewältigung derselben gerne darüber hinweg. Ein anderes Bedenken haben wir dagegen. Warum denn bemühen wir uns, den Schülern den Pflichtenkreis des Religionsgesetzes in hebräischer Sprache bekannt zu machen? Doch wohl auch aus dem Grunde, damit sie im späteren Leben nicht an ihr Schulbuch gefesselt sind und auf dasselbe beschränkt bleiben, damit sie die Sprache sowohl der bedeutendsten populären Gesetzesdarstellungen, als auch möglichst die der Originalkodizes kennen lernen? Wird nun ein Zögling, der sich allein auf den bequemen Pfaden des Darkhe Noam bewegt hat, im Stande sein auch nur im Siddur Derech Hachajim den Weg zu finden, oder im Chaje Adam und Kizzur Schulchan Aruch, um vom Schulchan Aruch selbst gar nicht zu reden? Wir halten es für einen Fehler, daß das ganze Werkchen uns im reinhebräifchen Gewände gegeben wird. Ein vorzüglicher Gedanke ist es wohl, die Schüler durch Darstellung vonDinimim klassischen Hebräisch vom Studium des schriftlichen Gesetzes zu dem des mündlichen Gesetzes hinüberzuführen. Es soll aber nur ein Hinnüberführen sein. Das Ziel darf dabei nicht verloren werden, die jungen Leute zu befähigen, selbstständig in irgend einem der genannten und auch anderen a'2B2 zu lernen und sich bei einer Reihe von Fragen dort Rath zu holen. Unser Vorschlag an Herrn G 0 t t - lieb geht dahin, bei einer Neuauflage seines Werkes ungefähr ein Drittel in der reinhebräischen Sprache zu belassen, dem Rest jedoch, das gewohnte rabbinische Sprachgewand wiederzugeben. Und da man doch einmal umgearbeitet und verändert hat, würden wir es für gut findet:, wenn eine zukünftige Auflage sich nicht aus die Darstellung nach dem Kizzur Sch. A. beschränkte, sondern auch den Chaje Adam und ganz besonders den Derech Hachajim des R. Jakob Lissa heranzöge. Das Buch wäre in dieser Weise zu einer Art Chrestomathie zu gestalten. Alle jetzt berührten Gesetze wären dabei zu behandeln, und in ähnlicher Reihefolge wie jetzt. Nur sollte abwechselnd bei einem ganzen Abschnitte dem R. Salomo Ganzfried, bei einem anderen dem R. Jakob Lissa und wieder bei einem anderen dem R. Abraham Danzig das Wort gegeben werden. Auch wäre es angezeigt emige kurze

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