Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 85 (27.10.1898)
- Date
- 1898-10-27
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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1584 Freier Verein DWr Lehrer Hnnnnver-KreNes. Aus dem Protokoll der am 2«. September in Ackirn stattgefundenen fünften Versammlung. Der Vorsitzende, Herr Spanier- Stolzenau hielt eine Lehrprobe im Gebetübersetzen in Verbindung mit Religionslehre und schloß daran einen Vortrag über die methodische Behandlung dieser Gegenstände. Die Lehrprobe wurde nach folgender Disposition behandelt. A. Vorbereitung: Hinweis auf das durchzuzunehmende Gebet. B. Ausführung: 1) Vor- und Nachlesen des Gebetes. 2) Deutsche Vorübersetzung des ganzen Gebetes ohne Tert. 3) 'Nochmalige deutsche Vorübersetzung eines Theiles. 4) Einübung des ersten Theils a. Abfragen der deutschen Wörter!». Abfragen der hebräischen Wörter. Die Kinder sagen die deutschen Wörter, in Verbindung mit grammatischen Uebungen. 5) Einübung des zweiten Theiles. 6) Vertiefung zum Zwecke des Verstäudnisses des Dargebotenen. 7) Übersetzung des Durchgeübten seitens der Kinder mit Tert. 8) Entwickelung der reli giösen und sittlichen Lehren aus dem Dargeboteuen in heuristischer Lehrform. 9) Liturgische Belehrungen und Nutzanwendung. Den Vortrag theilt Herr Spanier in zwei Theile. Der erste Theil spricht von der gehörten Lehrprobe und giebt Disposition und Erklärung derselben. Der zweite Theil enthält die methodische Behandlung in erschöpfender Weise, die intressant und lehrreich zur Darstellung gelangte. Der Herr Referent vertrat die Ansicht, daß Gebetübersetzen und Religionslehre im innigsten Zusammenhänge stehen müsse. Wenn sich auch nicht jeder zu der angewandten Methode bekennt, so wurde der Vortrag doch mit großem Beifall von allen Anwesenden ausgenommen. Herr L e v i—Hannover dankt dem Referenten für die ausführliche und ausgezeichnete Arbeit und für die nach den gehörten Grundsätzen trefflich ausgeführte Lehrprobe, die viel Neues geboten und spricht den Wunsch aus, den Vortrag im Drucke erscheinen zu lassen. Diesem Anträge wird entsprochen werden. Herr Spanier stellt darauf noch den Antrag, daß fernerhin nach jeder Lehrprobe, die in unserer Versammlung gehalten wird, die Begründung der angewandten Methode folgen soll. Ueber den Antrag wird abgestimmt und derselbe einstimmig angenommen. Zn den „freien Besprechungen"' wird besonders davon Kenntniß genommen, daß mehrere Mitglieder unseres Vereins ihre endgültige Anstellung bei der maßgebenden Behörde nicht erlangen können, und zwar stützt sich die Königliche Regierung in dem einen Fall auf die jüdische Schulordnung vom 5. Februar 1854 und in dem andern Falle auf die neueren Bestimmungen und Verfügungen. Um eine allgemeine Entscheidung herbeizuführen, wird auf Antrag de» Vorsitzenden folgende Resolution gefaßt: „In Anbetracht der Thalsache, daß mehrere Mitglieder unseres Vereins ihre endgültige Anstellung im öffentlichen Volksschutdienste bei der maßgebenden Behörde nicht erlangen können, wird der Verbandsvorstand ersucht, die erforderlichen Schritte anzubahnen, eine ministerielle Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Schulordnung für jüdische Schulen des vormaligen Königreichs Hannover vom 5. Februar 1854 noch als bindend angesehen wird." Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob der jüdische Lehrer auf Grund des Besoldungsgesetzes vom 3. März 1897 eine Entschädigung für den Kantordienst verlangen kann und ob eine organische Verbindung zwischen Schul- und Kantoramt bestehe. Verschiedene Fälle, die zur Sprache kamen, beweisen, daß die Bezirksregierungen in diesen Fragen selbst im Zweifel sind. Doch hat die Königliche Regierung zu Hildesheim entschieden, daß der Vor beterdienst nicht unentgeltlich von dem Lehrer ausgeübt zu werden braucht, eL sei vielmehr Sache der Gemeinde, sich mit dem Lehrer wegen der Entschädigung für den Kantordienst zu verständigen. Damit wir einen endgültigen Bescheid in dieser Angelegenheit erlangen, schlägt Herr Levy—Hannover vor, bei der Königl. Regierung zu Hannover in dieser Sache persönlich vorstellig zu werden. Der Antrag wird angenommen und der Vorsitzende Spanier—Stolzenau und Levy—Hannover als Deligirte gewählt. Zum Schlüsse wird der Rechenschaftsbericht von den Revisoren als richtig anerkannt und dem Rechnungsführer Decharge ertheilt. Der Tag der nächsten Versammlung wird näher bestimnlt werden. Herr Rothschild—Achim übernimmt für dieselbe die Lehrprobe und den Vortrag „Die Einführung in die Bruchrechnung."