Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 85 (27.10.1898)
- Date
- 1898-10-27
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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WWPJWIjlWJjjU 1576 üniragte er, die Synode wolle den Voranschlag, wie er vorliege, annehmen. Oberrath E t t l i n g e r dankte der Kommission für die wohlwollende Behandlung des Budgets und machte einige unwesentliche Richtigstellungen zu einzelnen Positionen. Bei Ausführung des § 6 des Voranschlags, der die Unterstützung bedürftiger israelitischer Gemeinden regele, werde mit dem größten Wohlwollen verfahren werden. WaS die Anregung einer Steuerermäßigung betreffe, so würde die Durchführung derselben Niemand mehr Freude machen al* dem Oberrath selber. Das Budget wurde hierauf einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig genehmigt wurden nach kurzen Bemerkungen der Synodalen Marx-Bruchsal und des Regierungsrathes Mayer die Voranschläge der Oberrathskaffe, des israelitischen Landesstifts, des israelitischen Religionsschulsund Pensions- Fonds für die Jahre 1899, 1900 und 1901. Nach Erledigung dieses Punktes der Tagesordnung berichtete Namens der Verfassungskommisston der Synodale Dr. Bielefeld-Karlsruhe über den Verordnungs Entwurf „Die Gewährung von Ruhegehalt an Rabbiner und Religionsschullehrer und die Fürsorge für die Hinterbliebenen betreffend." Mit dem Entwurf solle der Versuch gemacht werden, die Lage der hier in Frage kommenden Betheiligten zu beffern und der Anspruch auf Gewährung von Ruhegehalt auf sicheren Rechtsboden gestellt werden. Wenn man einen Versuch mache, wie im vorliegenden Falle, dann könnten naturgemäß nicht alle Wünsche berücksichtigt werden, deren Erfüllung aber für die Zukunft nicht ausgeschloffen sei. Zu § 2 der Vorlage des Entwurfs sei eine Petition der Cantoren eingegangen, welche verlange, daß dieselben ebenfalls in das Gesetz angenommen würden. Die Kommission habe sich mit dieser Petition beschäftigt und schlage bezüglich derselben vor, sie durch die Annahme des Gesetzes für eledigt zu erklären. Das Gesetz zerfalle in folgende Abschnitte: 1. Allgemeine Bestimmungen, 2. die Ruhegehaltsgewährung, 3. die Hinterbliebenenversorgung, 4. das Verfahren zur Feststellung der Ruhe- und Versorgungsgehalte, 5. die Aufbringung der Mittel, 6. Zuständigkeits-, Uebergangs- und Ausführungsbestimmungen. Die Kommission habe an der Vorlage einige, im Ganzen drei, nicht einschneidende Aenderungen gemacht. Sie schlage vor, das Gesetz in der beschlossenen Form änzunehmen. Die Vorlage rief eine längere Debatte hervor, in der alle Redner den Verwaltungsentwurf als einen Fortschritt freudig begrüßten, weil durch ihn ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Ruhegehalt an die Rabbiner und Religionsschullehrer geschaffen werde. Von verschiedenen Rednern wurde eine Reihe von Wiinschen, so die Aufnahme der Cantoren in's Gesetz, vorgetragen,?deren Prüfung von Seiten des RegienunzsratlMMayer und Oberraths Rosin zugesagt jwurde. An der Diskussion betheiligten sich ferner Konferenzrabbiner Appel—Karlsruhe,Spiegel — Tauberbischofsheim, Dr. Friedberg—Karlsruhe, Halle, Lewin—Freiburg und Ravic—Offenburg. Schließlich wurden die Anträge der Kommission imt) damit das Gesetz einstimmig angenommen. Dr. S p i e g e l -Tauberbischofsheim erstattete sodann für die Kommission für Kultus und Unterricht über den Verordnungs-Entwurf: „Die nähere Bestimmung der Zusammensetzung und des Wirkungskreises des Oberrathes der Israeliten, sowie der Geschäftsbehandlung bei dieser Behörde betreffend." Es handle sich hier nicht um eine neue Vorlage, sondern um die Abänderung einer schon bestehenden Vorlage. In der Kommission habe es bezüglich des £ 2 Absatz 2 der Vorlage eine Meinungsverschiedenheit gegeben. Der betreffende Paragraph laute in der Vorlage: „Der Oberrath besteht forian aus drei bis vier am Sitze der Behörde wohnenden und aus drei auswärtigen Mitgliedern." Von Marx und Gen. sei in der Kommission der Antrag gestellt worden: „Der Oberrath besteht fortan aus drei am Sitze der Behörde wohnenden und aus vier auswärtigen Mitgliedern. Der § 7 Absatz 1 ist dementsprechend zu ändern. Absatz 4 ist wegzulaffen." In der Kommission sei dieser Antrag mit 5 gegen 4 Stimmen angenommen worden. Er habe in der Kommission für den Antrag gestimmt, sich aber inzwischen überzeugt, daß die durch den Antrag bezweckte Aenderung der Vorlage unthunlich erscheine. Er stelle deßhalb den Antrag, die Vorlage in der von dem Oberrath eingebrachten Faffung anzunehmen. Von Seiten des Antragstellers Marx wurde deffen schon in der Kommission eingebrachter Antrag aufrecht erhalten. Der Synodale Marx richtete an die Synode das Ersuchen, seinem Anträge zuzustimnlen. Der Präsident theilte mit, daß von Seiten der Synodalen Rothschild und Genoffen ein Antrag auf Wiederherstellung der Vorlage eingekommen sei. Oberrath Rosin erklärte Namens des Oberraths sich gegen den Antrag Marx. Die Annahme dieses Antrages werde es dem Oberrathe sehr schwer machen, der so geänderten Vorlage zuzustrmmen. Für den Antrag Marx traten die Synodalen Lukas und Friedberg ein. Nach dem Schlußworte der beiden Antragsteller wurde der Antrag Marx und Gen. mit 13 gegen 12 Stimmen und dann die Vorlage mit dieser Aenderung angenommen. Damit war die Tagesordnung erledigt. Schluß der Sitzung halb 9 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 5 Uhr. — 26. Oetober. In der dritten und letzten Sitzung der israelitischen Synode gedachte der Vor-