Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 85 (27.10.1898)
- Date
- 1898-10-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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f 45w^i&vvtrßf^-rvrm:-- - - -> -^r-• c^ 1568 Sämmtliche Wahlen wurden geuräß den Anträgen der Berichterstatter für unbeanstandet erklärt. Die Synode schritt hierauf zur Wahl der Präsidenten und der Sekretäre, lös wurden gewählt: zum ersten Präsidenten Dr. Hochburg—Mannheim mit 16 gegen 9 Stimmen, die auf Dr. Friedberg gefallen waren; zum zweiten Präsidenten Dr. Eschelbacher mit 23 gegen 1 Stimme. Zu Schriftführern Dr. Spiegel—Tauberbischofsheim und B. Herzberg. Es erfolgen darnach die Wahlen der Kommissionen. Auf Vorschlag des Syn. Homburger—Karlsruhe wurden vier Kommissionen gebildet: eine Budgttkommission, eine Petitionskommission, eine Verfassungskommission und eine Kommission für Kultus und Unterricht. Die beiden ersten und die letzte Kommission haben je 7, die Verfaffungskommission 9 Mitglieder. Der Präsident überwies der Kommission die Vorlagen, soweit sie schon eingegangen waren und schloß hierauf die Sitzung. Nächste Sitzung: Dienstag 4 Uhr. Die israelitische Landessynode wurde durch einen Festgottesdienft eröffnet: Ma tuwo wurde vom Ccmtvr vorgetragen. Dann folgte Predigt, Oeffnen der heiligen Lade, Herausnahme einer Thorarolle und Gebet des Rabbiners, Psalmen 100 und 121 und Schlußlied. «Fortsetzung siehe Orste Beilage.) Oesterr.-Ungar. Monarchie. R. Wien Ein merkwürdiger Prozeß begann am 12. d. M. vor dem Geschworenengericht in Krakau gegen den des Mordes angeklagten 56jährigen Bierbrauer und Grundbesitzer C h a i m Färber in Szajlary und desien 22jährigen Sohn Salomon Färber. Der umfangreichen Anklage ist folgender Thatbestand zu Grunde gelegt: Am 22. Augnst 1897 wurde in den Morgenstunden der Leichnam des tuberkulösen Wächters Josef Chudyba aufgefunden, von der Gerichtskommission und den Aerzten wurde konstatirt, daß Chudyba erwürgt sein müffe. Dagegen behauptete eine zweite Gerichtskommission aus Neu- Sandec, die den Leichnam nach erfolgter Exhumirung, am 4. September 1897, besichtigte, daß Chudyba infolge eines Blutsturzes erstickt, folglich eines natürlichen Todes gestorben sei. Da die beiden Gutachten sich wiedersprachen, wurde der Fall der medizinischen Fakultät in Krakau unterbreite', welche erklärte, daß zwar ein Blutsturz vorgekommen sei, der Tod jedoch durch Erwürgen seitens einer zweiten Person herbeigesührt sei. In dem. antisemitisch durchseuchten Orte nannte man den Brauereibesitzer Färber als Thäter; derselbe durfte infolge des Propinationsrechtes Bier an Private nicht unter 50 Liter verkaufen, er umging jedoch das Verbot, weßhalb der Propinations- > Pächter den Chudyba als Wächter bestellte, um den Geschäftsbetrieb Färbers zu überwachen. An den betreffenden Abend soll nun Chudyba den Färber bei einem unrechtmäßigen Verkauf ertappt haben, weßhalb ihn Färber aus Furcht vor einer Anzeige ermordet haben soll. Ueberdies bekundete plötzlich eine Bäuerin, daß sie am 22. August in den Frühstunden gesehen habe, wie der Angeklagte mit Hilfe eines Anderen einen Bauern aus der Wagenremise aufs Feld hinausgetragen habe. Es wurde gemuthmaßt, daß der „Ändere" der Sohn des Angeklagten sei, weßhalb er mitangeklagt ist. Außer diesen „Hauptbelastungsmomenten" liegen noch einige minder wichtige Verdachtsmomente vor. Der Angeklagte bestreitet obige Angaben, er behauptet, am betreffenden Abend um 9 Uhr zu Bett gegangen sein. Er habe auch keine Abnung davon gehabt, daß Chudyba ihm zum Wächter bestellt worden sei. Die Verhandlung dürfte einige Tage dauern; die Vertheidigung führen die beiden renommirten Rechtsanwälte Dr. Goldhammer aus Tarnow, Professor Dr. NosenblaM von hier, außerdem Dr. Jan Jakubowki. — Die Verhandlung erregt große Sensation, weil Färber in weitesten Kreisen bekannt und gut beleumundet ist, während die Führer des Prozesses entschieden antisemitische Tendenzen verfolgen. (Vater und Sohn wurden inzwischen, ersterer zu siebenjährigem, letzterer zu einjährigem schweren Kerker verurtheilt.) Pretzburg, 24. Ott. (Ein verdientes Lob der hiesigen israelorthodor. Gemeinde.) Wie uns aus Lehrerkreifen berichtet wird, hat der Vorstand der isr. orthod. Kultnsgemeinde in seiner am 16. d. abgehaltenen Sitzung einstimmig den Beschluß gefaßt: die im Sinne des Gesetzes vom Jahre 1893 Heuer fällige Quinquennalzulage von 50 ft. fämmtlichen an dieser Gemeinde wirkenden Lehrern zu votiren und wurde demzufoge auch gestern die erste Monatsrate dieser Zulage aus der Gemeindekaffe verabfolgt. Wenn es nun auch ganz selbstverständlich erscheint, daß eine im Gesetze garantirte Zulage auch thatsächlich im Sinnne des Gesetzes zur Auszahlung gelangt, so finden die Einsender dennoch nur Worte der Anerkennung und des vollsten Lobes für die Bereitwilligkeit, ja Opferwilligkeit des Gesammtvorstandes, zumal diese Zulage für die Gemeinde keine kleine Belastung bedeutet, der Vorstand außerdem erst vor Kurzem die Wohnungspauschalien sämmtlichcr israel. orth. Lehrer den hiesigen OrtSverhältniffen entsprechend regelte und endlich eben jetzt ein neues prachtvolles Schulgebäude mit dem Kostenaufwande von ca. 80,000 st. aufführen läßt- X. Prag, 20. Oktober. Die Talmud Thora- Schule der isr. Cultusgemeinde in Prag tritt mit dem gegenwärtigen Schuljahre in das 42. ihres > Bestandes. Tausende von Schülern haben in dieser