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Der Israelit · 1898-10-24 · Heft 84 (24.10.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 84 (24.10.1898)
Date
1898-10-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1559 Hameln sprach damals dem Lehrer den Schutz des § 193 des Str. G.-B. zu, indem es hervorhob, daß H. über das Maß des Erlaubten nicht hinausgegangen sei, da er sich in berechtigter Erregung befunden habe; da er ferner nicht einmal die beleidigende Absicht gehabt habe, könne von einer Beleidigung nicht die Rede sein. Der Anwalt des Privatklägers Rotenstein, Rechtsanwalt Lenzmann, beantragte H.'s Verurtheilung. Er hob hervor, daß der Name „Jßig" ein Schimpfwort sei, das einen Menschen bezeichne, dem alles schlechte anhafte. Rechtsanwalt Buffe als Vertheidiger des Angeklagten führte aus, daß sein Klient lediglich in berechtigter Abwehr einer großen Ungehörigkeit gehandelt hätte. Er sei der Ansicht, daß „Jtzig", ein bei den Juden häufig vorkommender Vorname, keine Beleidigung sei, da sonst eine Anrede bei d^n Juden überhaupt unmöglich sei, wenn schon der Ausdruck „Jude" beleidigend sei. Rechtsanwalt Lenzmann benlerkt sodann noch, ob es den Gegner wohl angenehm berühren würde, „Jtzig" genannt zu werden. Rechtsanwalt Buffe verwahrt sich dagegen allerdings entschieden mit der Begründung, daß er die Bezeichnung „Christenjunge" aus dem Munde eines „Judenjungen"gleichfalls nicht als Beleidigung auffaffen Würde. Das Gericht verurtheilte den Lehrer H. zu 20 Mk. Geldstrafe, indem es feststellte, daß „verfluchter Jtzig" im Zusammenhänge allerdings als eine Beleidigung aufzufassen sei. Es hob indeß hervor, daß H. der Schutz des 8 193 zur Seite stände, weil es als eine Ungezogenheit zu bezeichnen sei, wenn ein Schuljunge einem erwachsenen Manne einen Schlitten unter dem Sitze wegziehe. Der Lehrer legte gegen das Urtheil das Rechtsmittel der Berufung ein. Q e st e r r.- U n g a r. Monarchie, ß Wien, 12. Oktober. (Ein Professor des Wiener-Rabbincrseminars in Arabien.) Vor circa drei Jahren starb hier der kinderlose Hausbesitzer Treite und hinterließ er sein Vermögen im Betrage von einer Million Gulden unserer Akademie der Wissenschaften zu Forschungszwecken. Die Akademie hat jetzt beschlossen, eine wissenschaftliche Expedition nach, der südarabischen Provinz Hadr-Maut «ne *ucm auszurüsten und wird an der Spitze derselben auch der hiesige Universitäts-Professor und Lehrer des Arabischen und Hebräischen am Rabbiner-Seminar Dr. David Heinrich Müller, einer der berühmtesten Orientalisten der Gegenwart, stehen. Die Provinz Hadr-Maut, welche das ganze südliche Arabien umfaßt und sich nahezu vom Rothen Meere bis zum persischen Meerbusen erstreckt, ist bis jetzt wenig bekannt in Europa, da die Bevölkerung dort ungemein wild und fanatisch ist und daher sich bis jetzt jedem von einem Europäer unternommenen Versuch, ihr Land wiffenschaftlich zu durchforschen, mit Gewalt widersetzte. Was wir nun über diese sonderbare Provinz wissen, das verdanken wir zumeist arabischen und türkischen Geographen. Juden finden sich in dieser Provinz, soweit bis jetzt bekannt ist, nur wenige vor und ist es daher auch höchst unwahrscheinlich, daß dort ein jüdisches Gemeinwesen existiren soll. Dagegen erzählen arabische Geographen, daß aus dem Innern Arabiens oft jüdische Nomadenstämme mit ihren Viehheerden nach der Provinz Hadr-Maut ziehen, wo cs gute Weideplätze und auch viele Wafferquellen giebt. In Hadr-Maut hat sich die arabische Sprache in ihrer ursprünglichen Reinheit erhalten, so wie sie zur Zeit Abraham'S und seines Sohnes Jsmael gesprochen wurde. Die Bevölkerung dort ist auch nicht wenig stolz darauf, daß sie von Kochtan Sem's Enkel, direct abstammt, während die anderen Araber bekanntlich ihre Abstammung von Jsmael herleiten. In früheren Zeiten wurden daher die Araber in zwei verschiedene Gruppen getheilt, Kochtaniden und Jsmaeliten. Erstere behaupten auch, daß schon im Hause ihres Großvaters Sem das Arabische die Umgangssprache war, von wo es dann Kochtan nach Arabien verpflanzte. Auch Abraham,. der im Hause Eber's ow verkehrte, soll sich dort das Arabische angeeignet haben. .1. Lemberg. (Neue Judenverfolgungen in Galizien.) Seit Aufhebung des StandrechtS kommen in Galizien wieder die früheren Gewaltthätigkeiten gegen die Juden vor. Jetzt wird gemeldet : In Opriszowee bei StaniSlau überfielen mehrere Urlauber das Ortswirthshaus, plünderten es, stahlen Geld, Bier und Schnaps, mißhandelten den Pächter und richteten großen Schaden an. Als ein Potizeiwachmann die Plünderer verhaften wollte, wurde er durch einen Steinwurf lebensgefährlich verletzt. Nachträglich wurden indessen doch noch die Exzedenten verhaftet. Italien.? Rom. (Abermals ein Zeichen jüd. P a t r i o t i s m u s.) In der Gesellschaft Dante Allighie, deren Aufgabe in der Verbreitung und Pflege der italienischen Sprache im Inlands und besonder» im Auslände besteht, sind unsere Glaubensgenossen in ganz besonders großer Zahl vertreten, auch der Vizepräsident, Signor Ernesto Nathan, ist ein Jude. Rußland. Petersburg. (Die jüdischen Recht sa n w ä l t e.) Die Autoren des neuen Gesetzentwurfs über die Lage der jüdischen Advokaten, versichern, daß die tadelnswerthe und unwürdige Handlungsweise der jüdischen Advokaten zur Genüge bewiesen hat, wie schädlich der Einfluß ist, den sie auf das Gerichts-

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