Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 69 (1.9.1898)
- Date
- 1898-09-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXIX. Jahrgang. Zweite Beilage M 69 des Israelit". Leitender Artikel. Alk Israel. KklWusgelellMt nnii der UorWii drr C»lt»rrewMt ZSrilh. Bon einem Mitgliede der Züricher Cultusgemeinde. VI. (Fortsetzung aus ^r. 57.) Wenn man eine halbe Stunde in den auf den hiesigen Gemeindekonflikt bezugnehmenden Akten liest, ohne irgend eine andere Absicht, als ein klares, objektives Urtheil sich zu verschaffen, so lebt man im innersten Herzen nicht in der Gegenwart, in der im Großen und Ganzen die Reformbestrebungen nur in den seltensten Fällen noch bemerkbar sind, allerorten ist ja ein Zug nach rechts an der Tagesordnung, sondern man lebt während dieser halben Stunde in der Reformbewegung der Vergangenheit, glaubt jene Zeit noch einmal mitzuerleben, in der sich die Reformhelden nach Wunsch entfalten konnten, als die Helden und Sieger sich huldigen und feiern ließen. Wir lesen eine halbe Stunde und haben uns von dem Verfahren, den Fähigkeiten und der Geistesgröße unseres Gemeindevorstandes eine erschöpfende Darstellung bilden können und wahrlich selbst die Großen der vergangenen Jahrzente, sie sind klein im Vergleiche mit unseren Führern und Leitern, sie sind geradezu Meister, dem Rechte eine Nase zu drehen, die Wahrheit am Hellen Tage zu verstecken und der Toleranz brutale Faustschläge zu versetzen. Das weitere Vorgehen gegen die orthodoxen Mitglieder erinnert an das Bibelwort: „Mein Vorgänger hat euch mit Ruthen geschlagen, ich werde euch mit Scorpionen züchtigen." Es sollte alles bisher Geschehene in den Hintergrund drängen und in den Schatten stellen. — Als Beweise dafür, daß der Gemeindevorftand mit verhöhnender und hochmüthiger Geringschätzung auf die orthodoxe Minorität herabsieht, heben wir die folgenden Facten hervor, wie sie uns gerade in den Wurf kommen. Um dem von jedem Mitgliede der Cultusgemeinde alsein Act der Willkür verurtheilten Vorgehen des Gemeinderabbiners nachträglich den Schein der Berechtigung zu geben, ließ sich der Vorstand in kindischer Wuth zu einem schnöden Eingriff Hinreißen, daß es, man wird es uns glauben, uns Ueberwindung kostet, um es mit objectiver Ruhe in unserer Darstellung zu verzeichnen. — Laut Vertrag, vom 2. Mai 1896, wurden am 18. März 1898 zu den von Seiten der Cultusgemeinde ernannten Synagogencommissions-Mitglieder die Herren Leopold Bollag, Dr. Littmann und S. Weill, noch weitere Mitglieder, und zwar die Herren Salomon Wyler, Benjamin Färber und Leopold Weill (der einzige Vertreter der Religions-Gesellschaft) gewählt, um die Leitung des Gottesdienstes im neuen Betlokat zu übernehmen. Von diesen drei Mitglieder der Synagogen-Commission erhielt der Religionslehrer der Religions-Gesellschaft den Auftrag, als Bal-Koreh zu fungiren, sie stützten sich auf die schriftliche Zusage des Gemeindepräsidenten und die gutachtliche Aeußerung des Gemeinderabbiners, da vergißt der Präsident seine mündliche und schriftliche Bewilligung und über den Kopf der Synagogenkommission hinweg, schreibt er an den Beamten oer Religions-Gesellschaft: „Wir müffen Sie dringend ersuchen in Zukunft dies nicht mehr zu thun. In unseren beiden Synagogen dürfen nur Leute funktioniren, die vom Vorstand der Cultusgemeinde hiezu ermächtigt sind. Sie besitzen eine solche Ermächtigung nicht." Am 18. März fand die erste Commissionssitzung statt und da zeigte der Gemeindevorftand, daß ec absolut nicht gesonnen sei der Minoritä in irgend einer Weise entgegenzukommen. Bei den meisten oder fast allen allen Abstimmungen der vorgelegten Anträge waren drei (von der Cultusgemeinde) gegen drei (von der Religions-Gesellschaft und was für jedermann selbstredend ist, daß der Präsident der Cultusgemeinde, in diesen Commissionssitzungen, bei Stimmengleichheit, die entscheidende Stimme nicht haben könne, ja nicht haben dürfe, daß wollte dem Präsidenten nicht einleuchten, er beharrte bei seiner Meinung, hiezu berechtigt zu sein, und so wurden Kraft dieses selbst gemachten Rechtes, alle Anträge der Minorität im abschlägigen Sinne erledigt. Für den Protest der Minorität „das Vorgehen des Präsidenten, der Cultusgemeinde wäre eine Vergewaltigung", hatte oer Präsident nur taube Ohren. — Als Beweis für die Intoleranz des Gemeindevorstandes wollen wir einen Antrag erwähnen, der in der Commisstonssitzung vom 18. März von Seite der Minorität gestellt, vom Präsidenten der Cultusgemeinde aber abgewiesen wurde. — Seit drei Jahren besteht ein ca. 50 Mitglieder zählende „Talmud-Thora-Verein" deffen Hauptbestrebungen, wie aus den Statuten ersichtlich dahin gehen, „die Mitglieder mit den jüdischen Gesetzen und Gebräuchen, durch Vorträge und Unterricht bekannt zu machen und sie zur Beobachtung derselben anzueifern, das Jntereffe für jüdisches Leben zu wecken, Gemiluß Chesed zu üben, Mische Institutionen eventuell zu unterstützen und unterhalten." Der Vertreter der Religions-Gesellschaft beantragte nun, es möge den Besuchern des Betlokal gestattet werden,