Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-08-04 · Heft 61 (4.8.1898) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 61 (4.8.1898)
Date
1898-08-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448915--46467-2496885
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

HLH. Jahrgang. Erste Beilage M JUS fil tes Jtarnelit“. leitender Artikel. Die Nahrung des gesunden i Meo Magens- Zar Verhütung und Linderung von Magenkrankheiten. Mit besondeter Berücksichtigung der jüd Speisegesetze. Von Pr. P. Münz, pract. Arzt, Nürnberg:. III. Fleischnahrung. Wenn wir uns vor Augen halten, dass die animalischen Nahrungsmittel gegenüber den vegetabilischen sich durch den ßeichthum an leicht verdaulichen Nährstoffen auszeichnen und darum die Verdauungsorgane wenige]1 belästigen. so kann es uns nicht "Wunder nehmen, dass auf sie in allen Fällen, in denen es auf eine Schonung des Magens ankommt, auch das Hauptgewicht der Ernährung zu legen ist. Die Fleischnahrung bildet, darum meist den Hauptbestandteil der stärkenden Diät Magenkranker. Da nun einerseits die Bedeutung des Fleisches für die Ernährung eine so hohe ist und da andererseits aus dein (fenusse gesundheitsschädlichen Fleisches die grössten Gefahren für Leben und Gesundheit des Menschen entstehen, müssen gerade bei diesem Nahrungsmitt el die Vorschriften der Hygiene besonders berücksichtigt werden. I nd eben bei diesem für die Ernährung so wichtigen Lebensmittel zeigt es sich, wie sehr die \ orschriften der Religion mit denen der modernen (»esundheitslehve übereinstimmen. Mit einer Reinlichkeit und Sorgfalt sondergleichen ist nämlich, wie wir oben gesehen, das Speisegesetz darauf bedacht, bestimmte und detaillirte Vorsichtsmassregeln anzugeben, welche alle dahin zielen, den Genuss des Fleisches unschädlich zu machen und den Zwecken einer heilsamen Ernährung anzupassen, da, noch mehr; selbst wenn wir den Nährwert]] des Fleisches nach seinem Gehalte an leicht löslichen Eiweissubstanzen bestimmen, so belehrt uns die moderne Diätetik, dass die durch das Religionsgesetz zum Genüsse erlaubten Fleischarten alle anderen in dieser Beziehung an Werth übertreffen und in sich alle Vorzüge eines guten Nahrungsmittels vereinen; wir können darum, ohne einer ausgiebigen Ernährung irgendwie Abbruch-zu thun, von den Fleischgattungen, die sich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen des jüdischen Speisegesetzes bewegen, ohne Weiteres Abstand nehmen. Magenkranke gar sollten aus den angeführten Gründen die vom Religionsgesetz gezogenen Grenzen streng innehalten und unter keinen Umständen überschreiten. Das Fleisch, wie wir es zum Genüsse verwenden, stellt nichts anderes als das Muskelgewebe des Thieres dar und setzt sich zum weitaus grössten Theile aus Wasser, zum geringeren nur aus Eiweiss, Fett und einigen mineralischen Salzen zusammen. Für die rituelle Ernährung Magenkranker kommt zumeist vom Schlachtvieh das Fleisch vom Ochsen, dem Kalb und der Kuh in Betracht, vom Geflügel das Fleisch der Tauben, Hennen, Kapaunen und Poularden. Der Eiweissgehalt aller dieser Fleischsorten beträgt durchschnittlich 200/0 und ist der höchste, den das Fleisch überhaupt hat. Es sind zwar noch mehrere andere Fleischarten vom Religionsgesetz für den Genuss zulässig, wie das Hammelfleisch, das Ziegenfleisch, das Fleisch der Gans und Ente, allein ihr geringerer Gehalt an leicht löslichen Eiweissstoffen, ihr Fettreichthum, sowie ihre Zähigkeit machen es für Magenkranke nntauglich, wiewohl sie für Gesunde ein recht werthvolles Nahrungsmittel abgeben. Diesen Fleischgattungen steht sogar das Schweinefleisch wegen seines grossen Fett- und Fasergehaltes in dem Grade der Verdaulichkeit noch nach, so dass der religionsgesetzlichc Standpunkt, der dieses Fleisch vom Genüsse ausscheidet, vollständig dem hygienischen entspricht. Ein ähnlicher Mangel an Verdaulichkeitist auch hei den übrigen nicht zulässigen Fleischsei ten nachzuweisen. Ebenso erweist sich Wildpret — wie Eber, Hase, Kaninchen, Wildente, Wildtaube, Waldschnepfe — wegen seines beliebten haüt-gout-Geschmackes, der eine Zersetzung anzeigt, und der strafferen Entwickelung von Fleischfasern als schwer verdaulich und eignet sich, abgesehen von den bereits oben erwähnten Momenten, schon aus diesem Grunde nicht für Magenkranke. Das Fleisch von Hirsch, Reh oder Rebhuhn, das religionsgesetzlich zulässig ist, zeichnet sich zwar durch einen hohen Prozentsatz von Eiweiss aus, welcher den des anderen Wildes an Menge übertrifft, muss aber, weil es durch den reichen Gehalt an Fasern schwerer verdaulich gemacht wird, aus hygienischen Gründen für den Genuss Magen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.