Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-07-28 · Heft 59 (28.7.1898) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 59 (28.7.1898)
Date
1898-07-28
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448913--46431-2496847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

1089 Bauten in Straßburg ist. Herr Levy hat auch die Pläne der neu zu erbauenden Synagoge in Baden- Baden bearbeitet. L. H. Thorn. Der Jahresbericht der hiesigen Handelskammer erscheint besonders in den Theillen, welche sich mit den Beziehungen zu dem russischen Nachbarreich beschäftigen, bemerkenswerth. In dem Abschnitt über den Holzhandel, der im Erwerbsleben der östlichen Handelsplätze bekanntlich eine große Rolle spielt, wird eine behördliche Maßregel erwähnt, welche gerade nicht geeignet erscheint, dem Import auf den diese Branche angewiesen ist, Vorschub zu leisten. Es sollen nämlich nicht wie bisher nur die ausländischen, sich im Sommer in Thorn aufhaltenden Agenten, sondern fortan auch die selbstständigen, ihre eigenen Hölzer zum Verkauf dorthin bringenden ausländischen, jüdischen Kaufleute, die sich in der Regel nur ganz kurze Zeit während des Sommers dort aushalten, eine Aufenthaltsgenehmigung des Oberpräsidenten beibringen, um die sie in jedem Jahre von neuem schriftlich einkommen muffen. Wenn eine Versagung der Erlaubniß auch nicht zu befürchten ist, so wird die Maßregel doch immerhin von den betreffenden Ausländern, die — manche unter ihnen schon seit 40 Jahren — allsommerlich ihr Holz zum Markte herbringen und damit einen Theil der Bevölkerung Arbeits- und Verdienstgelegenheit zuführen, als eine Erschwerung in ihrer Bewegungsfreiheit hart empfunden. Zur Kennzeichnung der Mißstimmung wird erwähnt, daß in den betroffenen Kreisen bereits der Gedanke aufgetaucht ist, dem Platze, an dem ihnen allerhand Belästigungen und Hindernisse in den Weg gelegt werden, von welchem weder in Danzig noch in dem mehr mit Thorn zu vergleichenden Tilsit etwas zu verspüren ist, überhaupt fern zu bleiben und den Holzmarkt von Thorn nach dem jenseits der Grenze liegenden Rieszawa zu verlegen. Dieser Gedanke ist zwar einstweilen noch nicht ernst zu nehmen, aber man ersieht daraus, welche Störungen für den Handel aus derartigen behördlichen Verfügungen entspringen können. Die Handelskammer hatte sich mit der Bitte um Aufhebung der Verfügung an den Herrn Oberpräsidenten gewandt, ist aber abschlägig beschieden worden. r. Nördlingen, 26. Juli. Angesichts der mit erneuter Heftigkeit wieder entfachten Agitation gegen das Schächten, welche neuerdings in der Petition badischer Thierschutzvereine um ein Verbot desselben so deutlich in die Erscheinung trat, dürfte es sich empfehlen, nachstehende Gutachten über die Vortrefflichkeit unseres rituellen Schlachtverfahrens weiteren Kreisen bekannt zu geben: Bezirksärztliches Gutachten. Bon hiesiger israelitischer Kultusverwaltung zur Abgabe eines Gutachtens über das „Schächten" veranlaßt, stehe ich I nicht an, mich aus nachfolgenden Gründen dahin gutachtlich zu äußern, daß ich dasselbe nicht als eine Thierquälerei erachte, da der Tod des Thieres, den solches durch die rasche Verblutung erleidet, kein qualvoller ist, der Schmerz, den dasselbe hierbei empfindet, theils durch die Schärfe des Messers, theils durch dessen rasche Führung nur ein geringer sein kann, und das Bewußtsein des Thieres nach erfolgtem Schnitt in Folge der schnellen Verblutung ohnehin in wenigen Augenblicken erlischt, aus welchen Gründen ich eine dem Schächten vorangehende Betäubung der Thiere für vollständig zwecklos und überflüssig erachte. Nördlingen, 5. Juli 1898. L. S. gez. Schlicht, Kgl. Bezirksthierarzt. Obigem Gutachten schließt sich an Nördlingen. 15. Juli 1898. Herrmann, Vorsteher des Bezirks-Thierschutzvereins. Dieses Zeugniß, welches durch die Zustimmung des Vorsitzenden des Bezirksthierschutzvereins erhöhte Bedeutung erhält, kann mit dem Einwande, den die Thierschützler in ihrer begreiflichen Verlegenheit den gutachtlichen Aeußerungen entgegenzustellen pflegen, nicht abgethan werden, daß sein Urheber kein praktischer Fachmann sei und nur nach der Theorie urtheile. Herr Schlicht ist eine unter seinen Berufsgenoffen anerkannte Autorität und schon durch sein Amt berufen, ein maßgebendes Urtheil in dieser Frage abzugeben. England. .1. London. Zum Besten des „London Hospital", eines der größten Spitäler, in welchem behufs ritueller Verköstigung der Kranken eine eigene israelitische Abtheilung sich befindet, wurde am 28. v. M. ein von der Londoner Presse veranstalteter Bazar durch die Prinzessin von Wales, die in Begleitung ihrer Schwiegertochter, der Herzogin von Jork, erschien, eröffnet. Die hervorragendste jüdische Wochenschrift das „Jewish Chronicle“ hatte einen eigenen Kiosk, in welchem abgesehen von den Exemplaren des Blattes die Werke von I. Zangwill, „Kinder des Ghettos", „Ghetto-Tragödien" und „Träumer des Ghettos" mit des Verfassers Autograph, Bücher der Lady Magnus, sowie Werke englischer Künstler und Künstlerinnen jüdischer Konfession zum Verkauf ausgestellt waren. Das Amt der Verkäuferinnen übernahmen die Damen der besten jüdischen Kreise, an der Spitze derselben Lady Rothschild mit ihrer Tochter Evelina. Als die Prinzessin von Wales vor dem Kiosk erschien, kaufte sie von Lady Rothschild die Werke von I. Zangwill, die sein Autograph und eine Inschrift enthielten. Auch die Schwiegertochter der Prinzessin, die Herzogin von Port brachte ein Buch von Zangwill käuflich an sich. Der Kiosk der erwähnten jüdischen Wochenschrift erzielte an den beiden Tagen eine Einnahme von nicht weniger als Mark 14 000.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.