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Der Israelit · 1898-06-27 · Heft 50 (27.6.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 50 (27.6.1898)
Date
1898-06-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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';• -.*•: v^-7-kMr,^ XX XIX. Jahrgang. Beilage zu 50 -es «Israelit". Leitender Artikel. Dlk israrl. NrlWnMskWM unD der IJorJtanl) Du Cullnspnuinbt Mriih. Bon einem Miigliede der Züricher Crrltusgeirreinde Zürich, im Juni. II. Mit dieser die Cnlius-Gemeinde und die Religions-Gesellschaft bindenden Vereinbarung ist ein Wenvepunkl eingelreken, dessen Würdigung umso nothwendiger ist, als der Gemeindevorstand der concreten Verwirklichung und Ausführung dieses Einverständnisses noch bis zur Stunde auf Schritt und Tritt Schwierigkeiten berettet und sich dabei einen Anschein gibt, als seien die Friedensstörer nicht bei ihm, sondern weit von ihm weg zu -suchen. Diesen falschen Schein möchle diese Darstellung an der Hand unleugbarer Thatsachen darstellen, als das was er ist. — Nehmen wir einen Augenblick an, ts habe am 2. Mai 1890 keine Generalversammlung siattgefunden und es exfftire somit auch kein die Cultus-Gemeinde und die Neligions-Gesellschaft bindender Vortrag. Aber es sei auf Seiten des Gemeinde-Vorstandes das loyale Bestreben wirklich vorhanden den Frieden innerhalb der Gemeinde wieder herzustellen, wäre ihm dann sein Weg nicht zweifellos vorgeschrieben? Wenn man die an sich klare Sachlage nicht künstlich verwirrt, so liegt sie doch so: Der Vorstand und die große Mehrheit der Enllus- Genleinde bekennen sich zum Reformjudenthum, was in offenkundigster Weise in dem Gemerndegottesdienst offiziell zum Ausdruck kommt, der den Satzungen des überlieferten Religionsgesctzes nicht entspricht Ern Theil der Gemeindemilglieder, die in der von den Vätern überkomrnenen Weise beten und einen dem überlieferten Religiontzgesetz entsprechenden Gottesdienst wünschen, ist deßhalb zu einer besonderen Gesellschaft züsauimengetreten. Hält der Vorstand eine solche Gesellschaft im Interesse des Gemeindesriedens nicht für wünschenswert^, er möchte aber auch seine Hand nicht zu einem Gewissenszwang gegen Männer bieten, die nichts wollen, als in derselben Weise zu Gott beten, wie es auch die Eltern und Großeltern des CultuSvorstandes thaten, so braucht er der Gemeinde nur folgendes zu unterbreiten: „Wir haben in unserer Mitte zwei Richtungen, von welchen die eine der Orthodoxie huldigt. Für das religiöse Bedürfniß der Majorität ist durch unsere Synagoge gesorgt, wir wollen unseren orthodoxen Mitgliedern auch einen orthodoxen Gottesdienst stellen, welcher ihren Bedürfnissen genügt." Damit wären alle Differenzen beseitigt. — Nun hängt aber dieser Ausgleich der Zwistigkeiten heute nicht mehr vom guten Willen des Vorstandes ab, sondern die Cultusgemeinde ist durch den Beschluß der Generalversammlung vom 2. Mai 1896, dazu vertragsmäßig verpflichtet. Wie der Gemeinoevorstand dieser Verpflichtung sich entziehen möchte, wie er Ecken und Schwierigkeiten sucht, um ihr aus dem Wege zu gehen und sie illoyaler Weise zu erfüllen, wie er Wahrheit und Recht mit Füßen getreten — Thatsachen — in dreister, gehässiger Weise entstellt und erdichtet hat — und wie auch der Gemeinderabbiner Dr. Littm a n n dem Willen des Vorstandes sich unterstellt, und seinem Vorgehen die thatkräftigste Unterstützung gewährt hat —, das ist dem Gros der Gemeinde leider nicht bekannt, und soll deßhalb an der Hand folgender Thatsachen dargelegt werden. — Die Art und Weise, wie sich Jemand in Geldangelegenheiten benimmt, wird mit Recht als Maßstab zur Beurtheilung seines Charakters angesehen. Es möge daher ein an und für sich geringfügiger Umstand hier vorausgeschickt werden. Wenn es sich bei der Regelung des Verhältniffes zwischen CultuS-Gemeinde und Religions - Gesellschaft seitens des Gemeinve- Vorständcs wirklich um eine schwerwiegende principielle Eoncession gehandelt hätte, so wäre anzunehmen, daß er in Geldsachen um so coulanter verfahren, je zäher und unnachgiebiger er in Prinzipienfragen erscheint. Das Gegentheil ist aber hier der Fall. In Prinzipien hat der Gemeindevorstand mit sich handeln lasten, aber in Geldsachen hat er, um einen gelinden Ausdruck zu gebrauchen, sich — kleinlich erwiesen. Die Eultus-Gemeinde hat sich in der Generalversammlung vom 2. Mai 1896 verpflichtet, die Einrichtung des Betsaals der Religions-Gesellschaft für die Einrichtung des neuen Lokals gegen billige und gerechte Entschädigung anzukaufen. Am 29. April hat im Auftrag des Gemeinde- Vorstandes Schreiner Schneibel die Utensilien auf 9800—9900 Frcs. geschätzt. Am 18. Mai offerirt der Vorstand 30<>0 Frcs. für die ganze Einrichtung, am 30. Mai 3500 Frcs. In einer Zuschrift des Herrn Leopold Weill weist dieser Herrn Präsident Leopold Bollag nach, daß sich der Werth der Gegenstände auf 4500 Frcs. beläuft, der Gemeindevorftand verbleibt trotzdem in einem Schreiben vom 2. Juli 1897 bei seiner Offerte. Ob diese Art und Weise der Verhandlung billig

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