Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 49 (23.6.1898)
- Date
- 1898-06-23
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448903--46216-2496621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
906 stellung von Militär-Assistenz als nothwendig bezeichnete. Nach Zagorz wurde auch ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft delegirt. Um 8 Uhr Morgens langte eine Kompagnie Infanterie an. In sämmtlichen von Juden bewohnten Häusern waren die Fensterscheiben bereits zertrümmert. Unter den Juden herrscht große Panik. Achtzehn Excedenten wurden gefesielt unter Militär-Eskorte dem Strafgerichte in Sanok eingeliefert. Die Entstehungsursache dieser Unruhen konnte bisher nicht eruirt werden. Die Behörde soll jedock den Urhebern derselben auf der Spur sein. Auf der Bahnrampe fand man eine Aufschrift in großen Schriftzeichen: „Hurrah! Los gegen die Juden, um 8 Uhr! Hoch der Stojalowski'sche Reichsraths-Candidat Dr. Lewicki!" Wie die polnischen Blätter berichten, gährt es auch in der Umgebung von Sanok. In Sanok sind die Garnison und die Gendarmerie consignirt, aus Zarszyn und Romanow kommen ebenfalls beunruhigende Nachrichten. In Folge telegraphischer Weisung der politischen Behörde wurde mit Sonderzügen von Jaroslau und Prjemysl noch je ein Battaillon Infanterie nach dem Sanoker und Jasloer Bezirk dirigirt. Rußland. V. Petersburg. (Gesetzgebung.) Der Senat hat durch einen neuen Erlaß eine frühere Bestimmung bestätigt, in welcher den Juden das Recht zuerkannt wird, ihren Aufenthalt von dem einen Dorfe nach dem andern zu verlegen, wenn die beiden Dörfer zu dem nämlichen Besitz gehören. Am 27. Februar 1898 verhandelte der Senat über die Frage, ob es den jüdischen Kaufleuten gestatlet s.in sollte, frei außerhalb der Zone zu verkehren, wenn ihre kaufmännischen Interessen ste dazu zwingen, 8 Stimmen, (darunter Unterstaatssekretäre aus dem Finanzministerium und dem Ministerium des Innern) haben sich für die liberalste Lösung ausgesprochen; die Majorität indessen hat beschlossen, daß die jüdischen Kaufleute nur in derjenigen Stadt Aufenthalt nehmen dürfen, in der sie als Kaufleute eingetragen sind. Das Gesetz über die Municipalverwaltung macht einen Unterschied zwischen den Städten des Territoriums und den anderen Städten des russischen Reichs; in den ersteren, wo oft die Mehrzahl der Bewohner Juden find, dürfen dieselben, in einem gewissen Berhältniß zu Wählern bei der Municipalität ernannt werden; dieses Recht wird ihnen in den anderen Städten nicht zugebilligt. Es entstand folgende Frage: Welches ist die Lage der aus Kutais (außerhalb der Zone liegend) stammenden Juden? Eine Bestimmung des MmistcriumS wurde erlassen, dahingehend, daß — da die Provinzen des Kaukasus nicht innerhalb des Territoriums liegen, die Juden nicht zu den städtischen Funtionen zugezogen werden dürften. Aber die Israeliten wollen dies nicht gelten lassen; sie haben eine Eingabe an die Provinzialverwaltung gerichtet, dahingehend ihre Rechte wieder zu Ehren zu bringen und die Anerkennung der Privilegien, die ihnen die in Kraft stehenden Gesetze gewähren. Sie werden gut thun, ihre Bemühungen sortzusetzen, da die im einzelnen angenommene Lösung einen bedeutenden Einfluß ausüben kann, auf die gesetzliche Lage der Juden im Kaukasus. Soolbad Harzbur?, Park-Haus. Etablissement I. Ranges unt. Aufsicht Sr. Eh'w. de« Rabb. Dr. Auerbach Halbe,stadt.Ich. Samstag Gottesdienst i Hause. -■ Pension von M 6.80 an. — ffl. Hecht. »M- Anreisen, -wm Für den folgenden Theit ist die Redaktion nicht verantwortlich Nach der Hauptmahlzeit befördert eine gute, feine Laste Kaffee sehr die Brr daunng. da dieselbe im höchsten Grade die Der dannngswerkzeuge anregt. Doch nicht jeder, sou dern nur Cossmaim’s gebr. Java-Kaffee, Wirkt in dieser Weise. Zn haben zu 60. 65, 70, 75, 80, 85, 90 u 95 Pfg. per 7, Pfnnd-Paffet.! yy&ß np« Ein braver, achtbarer Kaufmann hat infolge einer FeuerSbrunst fein ganzes Vermögen verloren, so daß er dein geschäftlichen Ruine entgegengeht. Einige hundert Mark würden hinreichen, dem armen Manne, der Vater von 8 Kindern ist, die Fortführung seines Geschäftes zu ermöglichen. Helfet edle Menschenfreunde, die ihr gern ein gottgefälliges Werk fördert, und schaffet der Familie die Mittel zur weiteren Existenz. Die Familie wird Euch, ihren Rettern, ewig dankbar sein. Gefällige Gaben, die hier guittirt werden sollen, nimmt entgegen. Rabbiner Dr. M Lewin. Wreschen Auch die Geschäftsstelle dss. Blattes ist gerne bereit, Spenden u. Nr, 3790 zur Weiterbeförderung in Empfang zu nehmen.