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Der Israelit · 1898-06-13 · Heft 46 (13.6.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 46 (13.6.1898)
Date
1898-06-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIX. Jahrgang. Beilage ju M 46 -es «Israelit". Aus der Lehrerwett. AnuWiMrr Werrln isrneMlslher Lehrer Ini GroßherzilthW Helsen. Generalversammlung vom 30. Mal 1898. Die Generalversammlung, welche in Frankfurt a. M. in der Aula der Realschule der israel. Religionsgesellschaft stattfand, war von 42 Mitgliedern besucht. Außerdem beehrte Herr Direktor Dr. M. Hirsch die Versammlung durch sein Erscheinen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Barnaß—Pfungstadt begrüßt die Anwesenden und verbreitet sich über die Thätigkeit des Vorstandes seit der letzten Konferenz. Besonders erwähnt derselbe die Petition des Vorstandes und seine persönlichen Schritte beim Großh. Ministerium zur Herbeiführung einer Besserstellung der israel. Lehrer. Die Antwort des Ministeriums, welche der Vorsitzende bekannt gibt, eröffne — zum Unterschiede gegen früher wenigstens den Trost, daß die Angelegenheit weiter verfolgt und, wie die Verfügungen einiger Kreisämter schon jetzt beweisen, zur Zufriedenheit der Lehrer erledigt wird. Wollen wir deßhalb die Hoffnung auf eine günstige Entschließung der Großh. Regierung nicht aufgeben. - Ferner dankt der Vorsitzende allen Herren, welche sich für die Förderung der Hülfskasse des Vereins bisher bemüht haben und bittet, immer mehr außerordentliche Mitglieder der guten Sache zuzuführen. — Betr. des Antrags Kahn—Mainz auf Befreiung der Schüler vom Unterricht am Samstag und an den Feiertagen theilt Herr Rabbiner Dr. Bondi—Mainz mit, daß brs heute auf wiederholte Eingabe noch keine Ministerialentschließung erfolgt ist. Rach Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung, sowie des weiteren Jahresberichts erfolgt die Rechnungsablage, welche nach Prüfung seitens zweier Revisoren von der Versammlung gutgeheißen wird. Hierauf erhält Herr Klein—Gießen das Wort zu seinem Referate über „Das jüdische Kantorat." Referent verbreitet sich zunächst über den Werth der Musik, besonders des Gesangs im allgemeinen und geht dann zur Verwendung desselben im jüdischen Gottesdienst über. In früheren Zeiten wurde dieses Gebiet wenig gepflegt und meistens von profanen Melodien erfüllt. Die Vorsänger waren oft unwürdige Menschen, welche unpassende Melodien einführten. Ueber die Einrichtung der sogenannten Sangeshelfer, o*hwö, wie sie in den östlichen Gegenden üblich ist, äußerte sich Referent in abfälliger Weise. Heutzutage habe jedoch der Synagogengesang eine künstlerische Entwicklung genommen, wozu auch die große Masse hervorragender Arbeiten auf diesem Gebiete beigetragen hat. Die synagogalen Melodien sollen an Innigkeit, Einfachheit und Gefühl dem Text entsprechen. Der Vorsänger habe die Pflicht zu zeigen, daß er von dein Geist beseelt ist, den Gottesdienst würdig zu gestalten. Auch der Chorgesang werde von vielen hervorragenden Seiten als Mittel zur Hebung des Gottesdienstes angesehen. Alle anderen profanen Compositionen seien dem Gottesdienste fern zu halten. Nachdem Referent einige treffliche .Werke über den Synagogengesang angegeben hat, spricht er die Anregung aus, daß jede Konferenz der Pflege des Synagogengesangeinen Platz einräumen solle und auch in unserem Vereine eine Bibliothek für diesen Gegenstand angelegt werde. Der Vorsitzende dankt dem Referenten für die sachlich eingehende Arbeit und eröffnet die Diskusfton. Der Unterzeichnete regt die Wichtigkeit der Frage: „Ueber die Vorbildung des israelitischen Lehrers zum Kantorberuf" an. Die Herren Dr. Barnaß, Dr. Hirschfeld—Gießen und Dr. Bondi—Mainz nehmen das Institut der dwö in Schutz, ohne jedoch denselben das Wort reden zu wollen. Wer jedoch diese einmal in geordneter Weise gehört hätte, könne sich dem weihevollen Eindrücke nicht entschlagen. Herr Rabbiner Dr. Bondi—Mainz berührt außerdem die Fragen: Wie weit darf der Cantor in der Verwendung profaner Melodien im Synagogengesang gehend sowie: Wie ist es möglich, schon in den Seminarien tüchtige Cantoren heranzubilden? Herr Dr. Barnab—Pfungstadt schlägt vor, bei allen Konferenzen seitens mehrerer College« auder Fülle der synagogalen Gesänge einige Piecen zum Vortrag zu bringen. Schließlich werden alle diese Anregungen in ein Thema: „Die Vorbildung des jüdischen Lehrers zum Kantorberuf und seine Fortbildung in diesem Fache" zusammengefaßt, welches auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung gesetzt wird. Das Referat bezw. Correferat hierüber haben der Unterzeichnete, resp. Herr Rabbiner Dr. Hirschfeld—Gießen übernommen. Auf eine Anfrage des Herrn Rabbiner Dr. Hirschfeld an Herrn Dr. M. Hirsch über die Auffassung seines seligen Vaters betreffs der Zulässigkeit des Chorgesanges beim Gottesdienste erwiedert derselbe, daß sich aus dem jüdischen Gesetze keine Vorschrift über dessen Unzulässigkeit herleiten

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