Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 34 (2.5.1898)
- Date
- 1898-05-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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xnn. Jahrgang. Beilage )u M 34 -es JtonttUt“. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. X. Berlin, 22. April. Gegenüber der nichtswürdigen Verleumdung, unserer Gegner, daß nur „Franzosen, Polen uud Juden" in den Märztagen des Jahres 1846 in Berlin die Revolution angefangen, ist es von Interesse zu erfahren, daß gerade ein Jude es war, der Seidenrvaarenhändler Julius Wolf Meyer, Chef der damaligen großen Seidenfirma M. A Meyer Söhne, deren Geschäftshaus neben dem Palais des Prinzen in der Behrenfiraße lag, der an jenem traurigen 19. März den Prinzen von Preußen und seine Gemahlin von seinem Palais im eigenem Wagen weggesahren und sich dafür später fortdauernder Gnadenbeweise von diesem zu erfreuen gehabt habe. Der Prinz hat auch noch als König und Kaiser dem späteren Kommerzienrath Julius Wolf Meyer bis zu dessen 1872 erfolgten Tode seine Dankbarkeit alljährlich durch kostbare Geschenke zu erkennen gegeben, die meist aus der königlichen Porzellanmanufaklur hervorgegangen waren. „Ein Theil dieser, mit dem Monogramm des Kaisers versehenen Geschenke," so heißt es in einem der „V. Z." zugegangen Briefe, „hat der Schreiber dieser Zeilen selbst gesehen. Sie werden in den Familien des Bankdirektors Julius Alexander, eines Schwiegersohnes I. W. Meyers, dessen Leichenzug auch ein Galawagen des Kaisers begleitete, und seines schon »erstorbenen Sohnes, des als humoristischer Schriftsteller unter seinem Pseudonym Siegmey besonders in den 70er Jahren bekannten Siegbert Meyer, noch als Andenken an den hohen Geber pietätvoll bewahrt." D. Berlin Nach § 1 des Cirkularreskripts der Ministers des Innern vom 26. August 1686 ist unter anderem die Errichtung von Gast- und Schankwirthschaften ausgeschlossen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Pfarrhäusern, Krankenhäusern und Unterrichtsanstalten. Anläßlich eines Spezialfalles ersuchte der Stadtausschuß des Stadtkreises Frankfurt am Main den Berliner Stadtausschuß kürzlich um Mittheilung, wie die Praxis bezüglich der Synagogen Hierselbst gehandhabt werde. Die letztgenannte Behörde hat entschieden, daß die erwähnte Rücksicht auf benachbarte Synagogen, genau so wie bei Kirchen, zu nehmen sei. V. Hamburg, 26. April. Der Israelitische Mietheoerein von 1828 beging dieser Tage die Erinnerungsfeier seine« 70jährigen Bestehens. Der Verein verfolgt dlN Zweck, seinen bedürftigen Mitgliedern die Miethezahlung zu erleichtern, und hat im Laufe der Jahre ganz Ersprießliches geleistet. Es sind im ganzen seit dem Bestehen des Verein« 272,150 M. an theils einmaligen i 60 M., theils dreijährigen n 120 M. und theils lebenslänglichen Miethzuschüssen, letztere ebenfalls ä 120 M. per Jahr zur Verwendung gekommen. Der Verein hat kürzlich seine Statuten reoidirt und durch Versendung von Circularen seine Mitgliederzahl mit einigem Erfolg verstärkt und strebt nunmehr an, abgesehen von der fortzusetzenden Art seines bisherigen Wirkens, mit der Zeit ein eigenes Grundstück zu erwerben und Freiwohnungen herzustellen. Dazu fehlt freilich noch recht bedeutendes Kapital, dessen Bestand 67,263 M. 2i Pfg. ist. Sobald dieser auf 100,000 M. angewachsen sein wird, dürfte man wohl dem Ziele ziemlich nahe sein. Der Jahresbeitrag der Mitglieder beträgt 5 M. 20 Pfg. Zur lebenslänglichen Mitgliedschaft berechtigt ein einmaliger Beitrag von 150 M. Vorsitzender des Vereins ist Herr Herm. S. Meyer, Neuerwall 18, und Kasssrer Herr M. Müller, Große Bleichen 68. Beide nehmen Beitrittserklärungen entgegen. Möge der Verein durch neue Mitglieder Legale und Geschenke recht bald in der Lage sein, seine schönen Zwecke zu erreichen. Unser Herr Mitarbeiter, der uns die obige Notiz, ein Ausschnitt aus dem „Hamburger Correspondent" eingelchickt hat, machte auf dem Umschlag die lakonische Bemerkung: Warum ist in Frankfurt oder Mainz so etwas nicht? L. Rheydt, 22. April. Unsere Stadt hat den Ruhm, ihre Fürsorge für Schächtthiere durch einen Erfolg gekrönt zu sehen. Der Bezirksausschuß zu Düsseldorf hat den Beschluß der Stadtverordneten über die Einschränkung des Schächtengenehmigt. Hiernach darf das Schächten im städtischen Schlachthofe nur durch den von der Stadt bestellten nach jüd. Ritus geprüften Schächter oder dessen Stellvertreter erfolgen. Ferner ist allen selbstständigen jüd. Metzgern, die im hiesigen Schlachtbezirke wohnen, nur gestattet, in jeder Woche ein Stuck Großvieh ein Stück Kleinvieh im Schlachthose schächten zu lassen. Schächtungen seitens anderer Metzger sind nicht zugelassen. Schließlich muß das Fleisch geschachteter Thiere mit einem besonder« gefärbten Stempel versehen werden. — Hoffentlich wird die Stadt Rheydt auch weiter für den Thierschutz eintreten und in erster Reihe die Hetz- und Treibjagden für Hasen u. s. w. unterdrücken, die sicher doch eine große Thierquälerei sind.