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Der Israelit · 1898-04-25 · Heft 32 (25.4.1898) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 32 (25.4.1898)
Date
1898-04-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXIX. Jahrgang. M 8» Der Israelit. Ein Genlrat-Hrgan für das orthodore Iudenthum. Begründet von Dr. Cefrmann in SKiiin). monta*, lütt LS April 5658 (1898)« *ar Bmet MAvk abonntrt man bei allen Postanstalten für die Monate Hai und Juni auf den „Israelit“. Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-ZeitungSschalter des Wohnortes der Bestellers oder bei dem betreffenden Landbriefträger aufgegeben werden. Air Erprdilion des „Israelit". Art»«». Die Emanzipation der Juden in Hessen. „Jum 50jährigen Jubiläum eines Aktes der Gerechtigkeit und Humanität." Historisch dargestellt von Zl. Levermann, D a r m st a d t. Unter Emanzipation versteht man im allemeinen Entlassung, Befreiung aus einem eschränkten, ab hängigen Zustande. Wenn wir also von Emanzipation der Juden sprechen, so handelt es sich auch hier um die Befreiung derselben aus dem früheren Zustande der Rechtlosigkeit oder Rechtsbeschränkung, und Gleichstellung derselben mit allen übrigen Staatsbürgern. Indem ich nun jene Zeitepoche vor 60 Jahren herausgreife, welche die Emanzipation, diese Frucht der Aufklärung erzeugt, diese Schuld der Gerechtigkeit nach den vorausgegangenen Unterdrückungen und menschenunwürdigen Zuständen unserer Glaubensgenossen innerhalb unseres engeren Vaterlandes getilgt hat, wenn ich die noch wenig gekannte und gewürdigte Entwicklung dieser edlen Sache historisch darlege, so möchte ich den edlen dahingeschiedenen Kämpfern, jüdischen wie nichtjüdischen, für ihr mannhaftes, begeistertes Eintreten zu Gunsten der Menschen- und Bürgerrechte der Juden Hessens dankbar und ehrend gedenken, aber auch den Blick der Lebenden nochmals auf die Tage des zur Neige gehenden Jahrhunderts richten, welche nach vielen Opfern und Kämpfen die Juden sozial, politisch und geistig frei machten, ferner durch diese Darlegungen uns selbst zur Ausdauer und Nacheiferung anspornen, wenn Haß und Verfolgung diese heiß errungenen Menschenrechte bedrohen und zu beschränken suchen. Zahllos waren die Unterdrückungen und demüthigenden Ausnahmsgesetze, welche die Geschichte der Juden in Hessen, soweit sich dieselbe bis zum Jahre 1295 urkundlich verfolgen läßt, aufweist, wenn auch manch günstigere Befehle und Verordnungen der Landgrafen und Großherzöge das trübe Bild zuweilen erhellen. Da erschien im Jahre 1820 die Constitution, womit die Periode der früheren Zustände der Juden abschloß. Wohl stellte die Verfassung-urkunde de- Großherzogthums Hessen im § 18 alle Hessen vor dem Gesetze gleich': jedoch war die Erlangung des Staats- und Ortsbürgerrechts für Juden noch an so schwere Bedingungen geknüpft, und außerdem waren die Juden in manchen rechtlichen und sozialen Verhältnissen noch derartigen Demüthigungen unterworfen, daß, trotzdem die Verfassung vieles besserte, die Ausnahmestellung und Rechtsbeschränkung derselben dennoch nicht völlig aufgehoben wurde. Um nur die eklatantesten Ausnahmegesetze und Beschränkungen kennen zu lernen, welche damals noch schwer auf den Juden lasteten, sei hier die Bestimmung über die Verdächtigung des Zeugeneids der Juden, wie sich dieselbe in der Zeitschrift für Gesetz-

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