Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 31 (21.4.1898)
- Date
- 1898-04-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIX. Jahrgang. Zweite jtettep M M 31 ües Jteraeür. Zeitungsnachrichten und Correfponvenzen Deutschland. Berlin, 18. April. Im „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" erstattete die Rechtsschutz-Kommission einen Generalbericht über ihre Thätigkeit während der letzten drei Jahre. Der Berichterstatter, Rechtsanwalt Lövinson, hob hervor, daß der Verein kämpfend fortgeschritten sei und besonders in letzter Zeit eine Reihe werthvoller Erfolge erzielt habe. Seine Druckschriften, die er nicht ohne Absicht vielen Behörden zugänglich gemacht habe, hätten einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Rechtsprechung ansgeübt. Im Uebrigen sei die Commission durch Erfahrung jetzt auch vorsichtiger geworden und vermeide ebenso aussichtslose Strafanträge, wie Beschwerden aus geringfügigen Anlässen. So habe sie einen jüdischen Kaufmann zurückgewiesen, der von ihr Schutz gegen antisemitische Angriffe auf die Art seines Geschäftsbetriebes verlangte. Er hätte nämlich durch Inserate angekündigt, daß er an einem später durch das Loos bestimmten Tage im Monat seine Maaren umsonst verabfolge, und sei auch später, da die Antisemiten Lärm schlugen, wegen unbefugter Veranstaltung einer Lotterie verurtheilt worden. In einem Falle handelte es sich um antisemitische Angriffe auf einen jüdischen Sportsmann. Die Kommission lud, bevor sie weitere Maßnahmen ergriff, den betreffenden Glaubensgenoffen vor, um seine Rechtfertigung zu hören, der Herr zog es aber vor, nicht zu erscheinen. Auch mit dem bekannten Fall des Profeffors Rosenthal in Erlangen glaubte die Kommission sich nicht weiter beschäftigen zu müssen, nachdem Rosenthal erklärt haben soll, er fühle sich nicht mehr als Jude, sein Judenthum sei ihm höchst gleichgültig. Endlich habe man es aus praktischen Gründen vorgezogen, bei Beleidigungen jüdischer Soldaten durch einzelne Vorgesetzte nicht einzuschreiten. Gestützt auf die Aeußerungen des Staatssekretärs v. Podbielski über die Ausschließung antisemitischer Postkarten von der Beförderung, sei eine Anzeige wegen solcher, in Darmstadt aufgetauchter Karten erstattet worden. Sowohl die Eisenbahn-Verwaltung wie das Berliner Polizeipräsidium haben wiederholt den Eingaben und Beschwerden des Vereins gegenüber großes Entgegenkommen gezeigt. Schroffe Zurückweisungen seien nur von verschiedenen sächsischen Behörden und Stadtverwaltungen erfolgt, namentlich wo man sich gegen den Ausschluß jüdischer Bewerber bei städtischen Stellen beschwerte. Den Widerstand der Gerichte gegen die Erhebung von Anklagen zum Schutze der jüdischen Neligionsgenieinschaft zu überwinden, besonders wo es sich um Beleidigungen der gesummten Judenschaft handelte, habe langer Mühen bedurft. Auch jetzt noch sei die Zahl der Mißerfolge auf diesem Gebiete ziemlich groß, wenn sie auch meist durch die Rechtsprechung in der höheren Instanz vermindert werde. So sei ein Antisemit, der, um einem Juden einen Schabernack zu spielen, deffen Lieblings- Hund todtgefahren habe, vom Schöffengerichte freigesprochen worden, während in der Berufungsinstanz der „jüdische Hund" gerächt wurde. In Sachen des Juden-Boykotts sei nur in Potsdam ein Erfolg erzielt worden, während sich anderwärts die Gerichte nicht entschließen konnten, die Verbreitung von Flugblättern mit der Devise „Kauft nicht bei Juden!" als groben Unfug anzusehen und zu bestrafen. Als bedeutendste Errungenschaft der Rechtsschutzkommission wird das bekannte Erkenntniß des Reichsgerichts erwähnt, auf Grund dessen Sedlatzek vom „Deutschen General-Anzeiger" zu drei Monaten Gefängniß wegen Verbreitung von Ritualmordgerüchten verurtheilt wurde; da Sedlatzek neuerdings in seinem Blatte seine Behauptungen wiederholt habe, sei gegen ihn und den verantwortlichen Redakteur G. Dewald wieder Strafanzeige erstattet worden. — Auch die Zurückweisung jüdischer Mädchen von verschiedenen höheren Töchterschulen in Berlin W. bildete den Gegenstand lebhafter Klagen. Dabei wurde sestgestellt, daß einzelne Lehranstalten überhaupt die Aufnahme von Jüdinnen ablehnen, andere lediglich einen gewissen Prozentsatz jüdischer Mädchen zulassen und diesen ängstlich einzuhalten bemüht sind. In einer Privattöchterschule soll die Vorsteherin den sich zur Aufnahme meldenden Mädchen jüdischen Glaubens die Frage vorgelegt haben: „Sind Sie denn immer noch Jüdin?" Große Erregung verursachte die Mittheilung, daß neuerdings auch in eine Königliche Töchterschule und das an sie angeschloffene Lehrerinnen- Seminar keine Jüdinnen mehr ausgenommen werden sollen. Allgemein wurde empfohlen, die jüdischen Mädchen in keine Schule zu schicken, wo sie nur in beschränkter Anzahl Zulaß finden. Einzelne der von der Zurückweisung betroffenen Eltern haben sich beschwerdeführend an die städtische Schulverwaltung gewandt. Eine allgemeine Versammlung der im Westen wohnenden Juden wird demnächst über weitere Schritte berathen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. X. Wien. Erzherzog Karl Ludwig und Ritter von Sonnenthal.) In einigen Nr. 31, S. 579 - 586 folgen erst hinter S. 590